Republik Beider Nationen
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Existierte | 1569 - 1791 |
Gründung | 1569 Lubliner Union, Zusammenführung des Königreichs Polen und des Großfürstentums Litauen |
Amtssprache | Polnisch, Latein (Ruthenisch bis 1699 und nur im Großfürstentum Litauen) |
Hauptstadt | Krakau bis 1596, Warschau |
Staatsoberhaupt | Polnischer König und Litauischer Großfürst in Realunion (der erste: Sigismund II. August I.; der letzte: Stanislaus II. August IV. Poniatowski) |
Größte Städte | Danzig, später Warschau |
Staatsreligion | Katholizismus |
Staatsform | Adelsrepublik |
Fläche | ca. 1 Million km² (1618) |
Einwohnerzahl | 6,5 - 14 Mio |
Bevölkerungsdichte | 11-19 Einwohner pro km² |
Die Republik Beider Nationen, auch Doppelstaat Polen-Litauen genannt (polnisch Rzeczpospolita Obojga Narodów, litauisch Abiejų Tautų Respublika) und in der Neuzeit teilweise auch das Jagiellonenreich, war ein von 1569 bis 1791 bestehender Staat in Mittel- und Osteuropa. Die beiden namensgebenden Länder waren das Königreich Polen (meist einfach „die Krone“ -Korona- genannt) und das Großfürstentum Litauen. Deren Gebiet unfasste in seiner größten territorialen Ausdehnung um 1600 auch die heutigen Staatsgebiete von Lettland, Weißrussland, sowie Teile der Russischen Föderation, Estlands, Rumäniens und der Ukraine.
Das Staatswesen war ein Vielvölkerstaat, dessen heterogene Bevölkerungsethnien den unterschiedlichsten Glaubensbekenntnissen folgten: katholische, protestantische und orthodoxe Christen, Juden und Moslems lebten hier mit- und nebeneinander.
Innerhalb dieser Union gab es Gebiete mit innerer Autonomie, die den polnisch-litauischen König aber als Oberherren anerkannten. Das waren die Herzogtümer Preußen, Kurland, Moldau, sowie die freien Städte Danzig, Elbing und Thorn. Auch Riga hatte diesen Status, bevor es 1621 vom König Gustav Adolf von Schweden erobert wurde (im Frieden von Oliva 1660 völkerrechtlich anerkannt). Eine Sonderstellung hatten auch die 1421-1772 verpfändeten Zipser Städte, die nominell dem Königreich Ungarn unterstanden, deren Zoll- und Steuereinnahmen aber an die polnische Krone gingen.
[Bearbeiten] Die Realunion von Lublin
Durch die Lubliner Union, vom 12. August 1569, wurde die in der Union von Krewo entstandene Personalunion von Polen und Litauen in eine Realunion umgewandelt. Der neue Staat wurde als „Republik Beider Nationen“ bezeichnet, es war eine Wahlmonarchie mit gemeinsamer Währung, gemeinsamen Parlament und Monarchen. Beteiligt an der Wahl war lediglich der Adel, der aber im Gegensatz zu den meisten übrigen europäischen Staaten mehr Personen, ungefähr 10% der Bevölkerung, ausmachte. Dem polnischen Adel gehörten ein niederer Stand an, die Szlachta und ein hoher, die Magnaten. Aufgrund seiner monarchisch-republikanischen Elemente, wird dieser Staat auch als Adelsrepublik bezeichnet, die bis 1791 existierte.
[Bearbeiten] Der Einheitsstaat
Die liberale Verfassung vom 3. Mai 1791, die der Ersten Teilung Polens folgte, hob die Dualität zwischen Polen und Litauen auf. Die verbliebenen Teile der Adelsrepublik wurden in einem Einheitsstaat vereint. Die absolutistisch regierten Nachbarmonarchien sahen in diesem reformierten Staat eine Gefahr für ihre Machtbasis und beschlossen zwei bzw. vier Jahre später, durch die Zweite- und Dritte Teilung Polens, die vollständige Vernichtung des Königreichs Polen. Polen und Litauen verschwanden als souveräne Staaten bis 1918 von den Landkarten Europas. An den Teilungen nahmen die folgenden Staaten teil: das Königreich Preußen, das Kaiserreich Österreich und das Zarentum Russland.
[Bearbeiten] Siehe auch