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Autonomie

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Dieser Artikel behandelt den politischen Begriff der Autonomie, der philosophische Begriff findet sich unter Autonomie (Philosophie)

Als eine Autonomie (von (alt)griechisch αυτονομία, (αὐτονομία) autonomía = sich selbst Gesetze gebend, Eigengesetzlichkeit, selbständig) bezeichnet man je nach Fachbereich oder Zusammenhang Selbständigkeit, Unabhängigkeit, Selbstverwaltung oder Entscheidungsfreiheit, beispielsweise das Recht nationaler Minderheiten, einen Teil ihrer Angelegenheiten selber zu bestimmen.

„Autonomie bedeutet, daß nicht, wie bei Heteronomie, die Ordnung des Verbands durch Außenstehende gesatzt wird, sondern durch Verbandsgenossen kraft dieser ihrer Qualität (gleichviel wie sie im übrigen erfolgt).“[1]

Autonomie besteht in der Regel im Rahmen eines Systems. Besondere Bedeutung hat sie in der Privat- und Tarifautonomie.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Volle Autonomie

Staaten oder Gebiete werden als autonom angesehen, wenn sie sich außenpolitisch von anderen Staaten vertreten lassen, nach innen aber selbständig sind. Dies sind oft Gebiete innerhalb von Staaten, in denen starke Minderheiten leben:

[Bearbeiten] Teilautonomie

Bestimmte Verwaltungseinheiten eines zentralistisch regierten Staates haben gewisse Kompetenzbereiche, in denen sie frei über ihre Belange entscheiden dürfen. Zum Beispiel hat die französische Region Elsass eine Teilautonomie im sonst zentralisierten Bildungswesen. Davon betroffen sind Ausmaß und Gestaltung des Deutschunterrichts sowie bei der Benutzung der deutschen Sprache im Unterricht.

[Bearbeiten] Sonderfall Italien

Der Staat Italien hat in den letzten Jahren einige seiner Kompetenzen an die Regionen durch Devolution übertragen. Italien wird, ähnlich wie Frankreich, zentral regiert. Nur für die Inseln und die von Minderheiten bewohnten Grenzregionen Friaul-Julisch Venetien, Aostatal und Trentino-Südtirol verfügen über eine von einem Sonderstatus (ein Gesetz in Verfassungsrang) geregelte Autonomie, die de facto eine Teilautonomie ist. In Italien werden diese Regionen aber als autonome Regionen bezeichnet. (Siehe auch Südtirols Autonomie und Südtirol-Paket.)

[Bearbeiten] Sonderfall Spanien

Nach 1978 entstanden in Spanien 17 Autonome Regionen. Die Verfassung garantiert den Regionen ausdrücklich ihre Autonomie. Sie stellt aber für die jeweiligen Autonomiestatute nur einen flexiblen Rahmen dar, der für jede Region individuell eine weitergehende oder engere Autonomie ermöglicht. Das Baskenland und Katalonien, mit dem Autonomiestatut von Katalonien, nehmen daher eine Sonderstellung ein. Beide Regionen haben ihren eigenen Polizeikörper, die Ertzaintza im Baskenland und die Mossos d'Esquadra in Katalonien. Diese besondere Rolle ist vor allem auf die jeweilige Geschichte zurückzuführen, die jahrhundertelang von Bevormundung und Unterdrückung durch die Zentralregierung in Madrid geprägt war.

[Bearbeiten] Eingeschränkte Autonomie

Eine Verwaltungseinheit eines Staates, z. B. ein Bundesstaat, kann in bestimmten Kompetenzbereichen vollständig unabhängig über seine eigenen Belange entscheiden. Zum Beispiel haben die Kantone der Schweiz Entscheidungsfreiheit in allen Bereichen, die nicht ausdrücklich an die Eidgenossenschaft delegiert wurden und solange die Entscheidungen nicht der Bundesverfassung widersprechen. Hierunter fallen das Bildungswesen, die innere Sicherheit, das Sozialwesen und das Gesundheitswesen.

[Bearbeiten] Autonomie als Protest

Der Begriff „Autonomie“ zur Kennzeichnung einer politischen oder kulturellen Protesthaltung kam in den 70er Jahren zunächst in Italien auf. Gemeint war, den herrschenden Werten und Regeln in Form einer „zweiten Gesellschaft“ entgegenzutreten, und diese gegen die Mehrheitsgesellschaft durchzusetzen. Konflikte mit dem staatlichen Gewaltmonopol, die sich aus diesem Konzept ergaben, führten zur Militarisierung von Teilen der Protestbewegung, die in Deutschland seit den frühen 80er Jahren als „Autonome“ bekannt wurden.

[Bearbeiten] Siehe auch

Wiktionary: Autonomie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen

[Bearbeiten] Quellen

  1. Max Weber in: Wirtschaft und Gesellschaft, Teil 1, Kap. 1, § 12

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