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Rentenproblematik

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Der Begriff Rentenproblematik wird in Deutschland meist im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung benutzt. Diese basiert auf einem Umlageverfahren nach dem durch Elemente des Solidaritätsprinzips abgemilderten Äquivalenzprinzip, häufig ist vom „Generationenvertrag“ die Rede. Dabei zahlen die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber von heute paritätisch die Renten der Alten (genauer: der verrenteten Arbeitnehmer) von heute. Rücklagen werden nicht gebildet.

Als „Rentenproblem“ wird hier das zunehmende Auseinanderklaffen von Einnahmen und Ausgaben dieser gesetzlichen Rentenversicherung bezeichnet. Über die Ursachen dieser Entwicklung und mögliche Lösungen besteht Uneinigkeit.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ursachen und Gründe

[Bearbeiten] Umlageverfahren

Da beim Umlageverfahren kein Kapitalstock existiert, so dass weder Zinsen entstehen noch auf das Kapital selbst zurückgegriffen werden kann, müssen bei der gesetzlichen Rentenversicheurng alle auszuzahlenden Renten unmittelbar von den Erwerbstätigen erwirtschaftet werden, die entweder über einen Abzug vom Lohn („Rentenversicherungsbeitrag“) oder über Steuermittel direkt in die Renten fließen. Im Jahr 2005 wurden in Deutschland ca. 220 Milliarden Euro für Renten ausbezahlt.

Die Darstellung der Vor- und Nachteile von Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren sind im Artikel Kapitaldeckungsverfahren dargestellt.

[Bearbeiten] Versicherungsfremde Leistungen

Der Großteil der Einnahmen stammte aus Beiträgen, gut ein Drittel der Einnahmen, ca. 80 Milliarden Euro, wurden über Steuern finanziert („Bundeszuschuss“). In der Vergangenheit lag dieser steuerfinanzierte Anteil niedriger als die gesetzlich vorgeschriebenen versicherungsfremden Leistungen. Mit der Einführung der Ökosteuer wurde ein Teil der Einnahmen dieser Steuer zu massiven Erhöhung des Nundeszuschusses verwendet. Heute übersteigt der Bundeszuschuss die Kosten der versicherungsfremden Leistungen.

[Bearbeiten] Demographie

Durch den Eintritt geburtenstarker Jahrgänge in das Rentenalter sowie eine erwartete steigende Lebenserwartung sei zu erwarten, dass bis ca. 2040 die Zahl alter Menschen in Deutschland gegenüber dem heutigen Stand kontinuierlich zunimmt. Parallel dazu sinke aufgrund der seit ca. 1970 sehr niedrigen Geburtenrate (Pillenknick) die Zahl der Menschen im „erwerbsfähigen Alter“. Im Ergebnis müssten immer weniger potentiell Erwerbstätige für immer mehr Rentner aufkommen.

Diese Entwicklung ist keineswegs neu: zu Beginn des 20. Jahrhunderts betrug das Verhältnis zwischen „Rentnern“ und „Erwerbsfähigen“ etwa 1:8. Es ist in der Folge kontinuierlich gesunken, über ca. 1:4 in den 60er Jahren auf heute ca. 1:2 („zwei Erwerbsfähige versorgen einen Rentner“).

2040 soll dieser Wert nach einer der derzeitigen Prognosen knapp 1:1 betragen. Diese scheinbare Kontinuität verstellt mitunter den Blick auf die Dynamik des derart dargestellten Problems, die daraus resultiert, dass es sich um einen exponentiellen Verlauf handelt. Ein Beispiel macht das deutlich: Man nehme an, dass ein Erwerbsfähiger im Durchschnitt 2000 € verdient und ein Rentner lediglich 1000 € erhalten soll. Bei einem Verhältnis von 1:4 müsste dann jeder Erwerbstätige 250 € oder 12,5 % seines Einkommens aufbringen. Bei einem Verhältnis von 1:2 wären es bereits 500 € (25 %), bei 1:1 1000 € (50 %, die Hälfte seines Einkommens). Jeder Sprung ist schwerer zu verkraften als der vorherige. Allerdings kommt es für die Belastung, die mit der Entwicklung verbunden ist, nicht auf das Verhältnis zwischen Rentnern und Erwerbsfähigen an, sondern auf das Verhältnis zwischen Rentnern und Erwerbstätigen, sodass durch eine ansteigende Erwerbsquote im günstigsten Fall mit einem nur mäßigen Ansteigen der Beiträge zu rechnen wäre.

[Bearbeiten] Wirtschaftsleistung und Konjunktur

Die Anfang des Jahrtausends stark steigenden Kosten der Rentenversicherung resultieren allerdings nicht aus einem demographischen Problem, denn das heutige Verhältnis der Erwerbstätigen zu den Rentnern ist nicht in erster Linie der Altersverteilung der Bevölkerung geschuldet, sondern zunächst nur das Ergebnis einer hohen Arbeitslosigkeit.

Für die tatsächlichen Rentenbeiträge und Steuereinnahmen kommt es nicht auf die potentiell Erwerbstätigen an, sondern auf die Zahl der tatsächlich Erwerbstätigen. So leben im Jahre 2006 in Deutschland fast 53 Millionen Menschen im arbeitsfähigen Alter. Sie stehen 15 Millionen Menschen über 65 Jahren gegenüber. Jedoch nur etwa 26 Millionen der potentiell arbeitsfähigen 53 Millionen haben auch tatsächlich einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz.

Beide Zahlen hängen über die Erwerbsquote zusammen. So wurden lange Zeit die Auswirkungen dieser Entwicklung auf die Renten durch eine Erhöhung der Frauenerwerbsquote teilweise kompensiert. In der jüngeren Vergangenheit wurden die Erwerbsquoten demgegenüber durch einen Trend zur Frühverrentung sowie durch die wachsende Arbeitslosigkeit belastet.

Noch vergleichsweise schlecht untersucht sind die Zusammenhänge zwischen Erwerbsquote und demographischer Entwicklung. Argumentiert wird beispielsweise, dass höhere Erwerbsquoten (insb. bei Frauen) bislang letztlich durch den Verzicht auf Nachwuchs erkauft worden seien. Die Gesellschaft „ersparte“ sich sozusagen zunächst den Aufwand für die Erziehung von Kindern. Die dadurch freigewordene „(wo)manpower“ stand für Erwerbseinkommen und damit zur Erwirtschaftung von Steuern und Sozialbeiträgen (u.a. Rentenbeiträgen) und für Konsumzwecke zur Verfügung. Umgekehrt wird z. B. die schwache Binnenkonjunktur, die als wichtiger Grund für schwaches Wirtschaftswachstum gilt, als Folge der abnehmenden Zahl junger Familien beschrieben: Diese müssen nämlich einen erheblichen Teil ihrer Einnahmen für Konsumgüter aufwenden, anstatt sie zu sparen oder z. B. für Auslandsreisen zu verwenden. Außerdem entlastet die notwendige Kinderbetreuung den Arbeitsmarkt, indem entweder Eltern diesem nicht voll zur Verfügung stehen oder für diesen Zweck neue Arbeitsplätze im Erziehungsbereich geschaffen werden müssen.

Eine wichtige Einflussgröße für die Fragen, inwieweit u. U. auch (prozentual zu den Erwerbseinkommen) sinkende Renten weiterhin den Lebensabend zu sichern vermögen und inwieweit steigende Beitrags- und Steuersätze tragbar sind, stellt im Übrigen die Entwicklung der preisbereinigten Erwerbseinkommen dar. Diese korrelieren mit dem Wirtschaftswachstum im Allgemeinen und der Arbeitsproduktivität im Besonderen. In der Vergangenheit gab es hier über Jahrzehnte hinweg kräftige Steigerungen, was die wachsenden Abgabenquoten für Sozialversicherung und Steuern leichter verkraften ließ. Viele Prognosen zur Rentenentwicklung, etwa der so genannte Rürup-Bericht, gehen davon aus, dass solche Steigerungen auch in Zukunft erzielbar sein werden.

Die realen Zahlen der jüngsten Vergangenheit, in deren Folge die Rentensteigerungen systembedingt auch exakt null und durch die Erhöhung der Krankenversicheungsbeiträge und die Inflation real sogar negativ waren, lassen daran allerdings erhebliche Zweifel aufkommen. Kritiker befürchten demzufolge, dass nicht nur die wachsende Weltmarktkonkurrenz im Zuge der Globalisierung, sondern auch die zunehmende Überalterung der Erwerbstätigen zu einer Stagnation oder sogar Reduzierung der Wirtschaftsleistung führen werden, besonders weil das Innovations- und Gründerpotential (90 % der Unternehmensgründer sind jünger als 40 Jahre) nachlasse.

Entscheidend ist letztlich die künftige Entwicklung des Wirtschaftswachstums und das Niveau der Arbeitslosigkeit. Diese kann die Politik etwa durch die Art und Weise von Bildungspolitik, Makropolitik und Strukturreformen beeinflussen.

[Bearbeiten] Faktoren auf der Einnahmeseite

  • Die Höhe der Beiträge
  • Die Anzahl der Beitragszahler
    • Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Erwerbspersonen (Erwerbstätigenquote)
    • Arbeitslosigkeit
    • Erwerbsdauer (Erwerbseintrittsalter bis Renteneintrittsalter)
    • Schwarzarbeit

In der politischen Diskussion spielen weiterhin Lohnnebenkosten und natürlich die Interessen der Interssengruppen (z.B.Gewerkschaften, Arbeitgeber) eine Rolle.


[Bearbeiten] Faktoren auf der Ausgabenseite

  • Anzahl der Empfangsberechtigten
    • Anzahl der Personen im Rentenalter
      • Renteneintrittsalter (ab wann besteht Anspruch auf Rente, thoretisch)
      • Demographie
    • Rentenanspruch (ab wann besteht Anspruch auf Rente, tatsächlich)
      • Beitragsjahre
      • Nicht-standardisierte Erwerbsbiographien
  • Rentenhöhe

[Bearbeiten] Zusammenbruch des Rentensystems?

Ein umlagefinanziertes System kann nicht im eigentlichen Sinne „zusammenbrechen“. Es kann aber seine Legitimität und seinen Sinn verlieren, etwa wenn die Durchschnittsrente unter das Existenzminimum (d. h. Sozialhilfeniveau) fällt.

Von interessierter Seite wird behauptet, dass sich mittlerweile Rentenansprüche von etwa 6 Billionen Euro angesammelt hätten. Je nachdem, welche Annahmen man insbesondere hinsichtlich der künftigen Erwerbsquoten und Wirtschaftsentwicklung trifft, seien davon nur etwa die Hälfte „durch Beitragszahlung gedeckt“, das heißt bis zu 3 Bill. Euro fehlten in den Rentenkassen in den nächsten Jahrzehnten und würden als Staatsverschuldung aufgedeckt, wenn die Zahlungen aus dem Staatshaushalt ausgeglichen werden müssten. Anders als bei der Projektion der künftigen Bevölkerungszahl, die wegen der bereits bekannten Zahl geborener Kinder und Frauen im gebärfähigen Alter bereits feststeht, handelt es sich hier um echte Prognosen, die von einer Vielzahl von Variablen (Wirtschaftswachstum, Lohnwachstum, Erwerbsbeteiligung, Arbeitslosigkeit, Inflation, politische Entscheidungen) abhängen, sodass seriöse Schätzungen über lange Zeiträume extrem schwierig sind.

Angesprochen wird hier das Deckungskapital, das in einem kapitalbasierten Rentensystem vorhanden sein müsste, damit die Zins- und Sparansprüche der Rentenempfänger gedeckt sind. In einem Umlageverfahren erfolgt allerdings die Deckung der Rentenansprüche unmittelbar durch die Erwirtschaftung der Arbeitnehmer in derselben Periode.

Bei den Beamtenpensionen müssten die zu erwartenden Rentenverpflichtungen ebenfalls durch Bildung von Rückstellungen berücksichtigt werden. Da jedoch auch die Beamtenpensionen aus den laufenden Steuereinnahmen finanziert werden und die Bildung von verschuldungsfinanzierten Rückstellungen kaum sinnvoll wäre, befürchten Kritiker, dass die Höhe der Zahlungen an Pensionäre in Zukunft ebenfalls ansteigen würden. Berechnungen des statistischen Bundesamtes erwarten für die Jahre zwischen 2025 und 2050 den Höhepunkt des Ungleichverhältnisses zwischen Leistungsempfängern und den erwarteten Steuereinnahmen.

Entscheidende Größen für die Auswirkung des demographischen Wandels auf das Rentensystem und damit auf seine Überlebensfähigkeit sind das Wirtschaftswachstum und das (damit verbundene) Lohnwachstum.

[Bearbeiten] Lösungen?

Alle Lösungs- resp. Gegenmaßnahmen können im Wesentlichen in folgende Bereiche eingeteilt werden:

  • B1 Erhöhen der Beiträge
  • B2 Reduzieren der Leistungen
  • B3 Erhöhen der Lebensarbeitszeit
  • B4 Stützung mit Steuergeldern
  • B5 Reduzierung des Bedarfs
  • B6 Erhöhung der Erwerbsquoten
  • B7 Bevölkerungs- und Einwanderungspolitik
  • B8 Erweiterung der Beitragsbasis
  • B9 Umstellung des Systems auf Kapitaldeckung

Die Politik verfolgt nun seit Jahrzehnten hauptsächlich folgende Ansätze, um der Rentenproblematik beizukommen:

A. steigende Zuschüsse in das Rentenversicherungssystem aus Steuergeldern (B4)
B. steigende Beitragssätze (B1)
C. Das Reduzieren der Leistungen an die Rentenempfänger (B2)
D. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und damit Erhöhung der Zahl der Beitragszahler (B6)

Zuletzt auch:

E. Kinderfreundliche Politik/Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf (B6, B7)
F. Förderung der privaten Vorsorge (B5)
G. Das Erhöhen des minimalen oder durchschnittlichen Alters für den Rentenbezug (B3)

Weitere restriktive Maßnahmen scheinen nur eine Frage der Zeit, insbesonder:

H. Erweiterung der Versicherungspflicht auf Personen, die bisher nicht beitragspflichtig waren (B1, B8)

Je nach persönlichem Standpunkt und politischer Position werden eine oder mehrere dieser Ansätze als prioritär resp. undurchführbar angesehen. Umstritten, wenngleich vom „Erfinder“ des Systems ursprünglich vorgesehen, ist insbesondere:

I. Eine Differenzierung bei Leistungen und/oder Beiträgen nach der Kinderzahl.

Selten in der öffentlichen Debatte sind Vorschläge wie etwa:

K. Umverteilung der steigenden Produktivität
L. Stärkere Besteuerung von hohen Einkommen und Vermögen (B1)

In diesem Zusammenhang darf nicht übersehen werden, dass a) eine wachsende Bevölkerung nicht unbedingt auch eine wachsende Zahl von erwerbstätigen Beitragszahlern bedeutet und b) bei stagnierender oder (auch minimal) wachsender Wirtschaftsleistung und gleichzeitig schrumpfender Bevölkerung der Wohlstand und Verteilungsspielraum pro Kopf steigt, nicht sinkt.

[Bearbeiten] Bevölkerungspolitik

Maßnahmen zur dauerhaften Erhöhung der Geburtenzahlen galten in Deutschland - anders als etwa in Frankreich - lange Zeit als Tabuthema, weil bereits in der NS-Zeit eine Bevölkerungspolitik (Mutterkreuz etc.) durchgeführt worden war. Weniger bekannt ist, dass auch in der DDR in den letzten Jahren ihres Bestehens eine solche Politik betrieben worden war und dass die Geburtenzahlen dadurch erheblich gesteigert werden konnten.

Allerdings würde auch eine sofortige Steigerung der Geburtenzahlen die steigende Zahl der Rentenanspruchsberechtigten der kommenden Jahrzehnte nicht vollständig kompensieren. Auswirkungen auf der Einnahmeseite hat sie ohnehin erst nach ca. 20 Jahren, wenn die ersten „zusätzlichen“ Kinder das Erwerbsleben erreichen. Dazu kommt, dass derzeit die letzten geburtenstarken Jahrgänge auf die 40 zusteuern. Geburtenschwache Elternjahrgänge aber können auch bei höherer Geburtenrate nicht genug Kinder zeugen, um das System mittelfristig voll zu stabilisieren. Bevölkerungspolitik ist daher langfristig angelegt, ihre Erfolge würden erst in Jahrzehnten offensichtlich.

Häufig wird auch eingewendet, der Staat habe keine nennenswerten Einflussmöglichkeiten auf die Entscheidung für oder gegen Kinder. Befürworter einer Bevölkerungspolitik verweisen demgegenüber auf Beispiele (etwa DDR, Frankreich), die zeigen, dass vom Staat gestaltbare gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen eine erhebliche Bedeutung für diese Entscheidung haben.

Viele vorgeschlagene Maßnahmen zielen auf die Beseitigung finanzieller und beruflicher Nachteile ab, die mit Kindern verbunden sind. Umfassende bevölkerungspolitische Konzepte findet man indes bei keiner der etablierten Parteien, wohl auch deshalb, weil sie eine massive Umverteilung zu Lasten von Menschen ohne Kinder erfordern würden. So berücksichtigt das derzeitige Rentensystem nicht, ob ein Einzahler oder Empfänger Kinder in die Welt gesetzt hat. Dies wird zunehmend als ungerechtfertigte Privilegierung „Kinderloser“ angesehen: obgleich die Rentenzahlungen ausschließlich von den nachfolgenden Generationen erwirtschaftet werden, werden Kinderlose an den Kosten für das Aufziehen und die Ausbildung zukünftiger Rentenzahler nicht beteiligt und erhalten obendrein einen gegenüber Eltern regelmäßig höheren „Rentenanspruch“ (siehe auch: Generationenvertrag).

Um dem Bevölkerungsschwund entgegenzuwirken, sollen solche und ähnliche versteckte Privilegierungen Kinderloser, etwa in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung oder im Steuerrecht (Familiensplitting), abgebaut werden. Hinsichtlich der Rente gibt es dazu verschiedene Konzepte, etwa das der korrespondierenden Kinderrente bei zugleich verdoppelten Beiträgen für Kinderlose, das vom geistigen Vater des heutigen Rentensystems (Wilfrid Schreiber, 1904-1975) vorgesehen war, aber nie verwirklicht wurde (Adenauer: „Kinder kriegen die Leute von alleine“).

Darüber hinaus werden Fördermaßnahmen für Familien wie eine Erhöhung beim Kindergeld - heute weitgehend keine Zuwendung, sondern ein versteckter, vom Bundesverfassungsgericht erzwungener Steuerfreibetrag - ein Erziehungsgehalt oder eine ganztägige und kostenlose Kinderbetreuung vorgeschlagen. Mitunter findet man auch Forderungen nach einer Verbesserung der Berufschancen für Eltern, insbesondere nach einer Kinderpause (etwa durch reduzierte Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen), oder nach Anreizen zur Familiengründung bereits in der Ausbildung, besonders bei Studenten (mit großem Erfolg in der Ex-DDR praktiziert).

[Bearbeiten] Immigration

Als weiteres Maßnahmenbündel werden Ansiedelung und Integration von Migranten (auch Flüchtlingen und Asylsuchenden) angesehen, was zu einer Verjüngung der Bevölkerungsstruktur beitragen soll. Allerdings herrscht heute in der Bevölkerungswissenschaft weitgehend Einigkeit, dass dadurch die Probleme allenfalls abgemildert werden können. Da auch die Immigranten irgendwann Rentner werden, müssten - um die Bevölkerungszahl auf diese Art zu stabilisieren - in den nächsten Jahrzehnten weit über 100 Millionen Zuwanderer nach Deutschland kommen. Problem: Die Integrationskraft des Landes wäre damit überfordert.

Zur Stabilisierung der Sozialsysteme könnten die Zuwanderer außerdem nur beitragen, wenn sie entsprechend qualifiziert sind - eine „Zuwanderung in die Sozialsysteme“ würde die Probleme eher noch verschärfen. Es ist aber nicht ersichtlich, woher eine so große Zahl gut qualifizierter Einwanderer kommen könnte (Osteuropa leidet unter demselben Geburtenmangel wie Deutschland). Außerdem wäre es moralisch fragwürdig, die „besten Köpfe“ aus ihren Heimatländern abzuwerben, wo sie oft dringend benötigt werden.

[Bearbeiten] Leistungskürzung, Renteneintrittsalter

Ein weiterer Ansatz zur Lösung der Rentenproblematik ist, dass die Dauer der Einzahlungen erhöht und die Dauer der Leistungen verringert wird. Dies kann einerseits durch Reduzierung der Ausbildungsdauer (Deutschland hat mit die längsten Ausbildungszeiten) erreicht werden, andererseits durch immer später erfolgende Auszahlungen mittels einer Verschiebung des Rentenbeginns von 65 auf 67 oder 70 Jahre. Wenn dabei aber nicht auch faktisch die Möglichkeit zur Berufsausübung erreicht wird (Problem Altersarbeitslosigkeit zum Teil schon ab 50 Jahren), läuft diese Maßnahme auf eine Rentenkürzung hinaus.

Das Renteneintrittsalter ist (für Frauen) bereits von 63 Jahren auf 65 Jahre erhöht worden und soll jetzt mit der neuen Koalition (SPD - Union) auf 67 Jahre erhöht werden. Außerdem soll laut der neuen Koalition noch der Beitragssatz von 19,5% auf 19,9% erhöht werden. Leistungskürzungen gibt es faktisch schon, insbesondere dadurch, dass inflationsbedingte Geldwertverluste kaum noch durch Rentensteigerungen ausgeglichen werden.

[Bearbeiten] Lebenserwartung von Besserverdienenden in der BRD

Nach einer Studie von Karl Lauterbach (Februar 2006, Köln, Gesundheitsexperte und SPD-Bundestagsabgeordneter) können Menschen mit hohem Einkommen (mehr als 4500 Euro) ihre höhere Rente statistisch sieben Jahre länger genießen als Bezieher von Einkommen unter 1500 Euro. Diese scheinbare Ungerechtigkeit ist systembedingt (vgl. Generationenvertrag, gesetzliche Rentenversicherung). Die Rentenhöhe ist abhängig von den im Berufsleben geleisteten Versicherungsbeiträgen. Geringverdiener sind dabei mehr Risikofaktoren ausgesetzt als besser Verdienende, außerdem könnte die Lebensführung bei ihnen aufgrund des geringeren Einkommens und der geringeren Bildung eventuell ungesünder gewesen sein. Die Konsequenz daraus ist ähnlich wie bei den Rauchern, die Renten-Beiträge für die nichtrauchenden und länger lebenden Bevölkerungsteile leisten. Geringverdienende finanzieren aufgrund ihrer geringeren Lebenserwartung die Rente von Besserverdienenden mit. Lauterbach sieht dadurch den Grundsatz verletzt, nach dem Einzahlungen und Leistungen des Rentensystems in angemessenen Verhältnis zu einander stehen sollten.

[Bearbeiten] Argumente für Kapitaldeckung

Aus der moralischen Perspektive ist es auch mehr als gerecht, dass jedermann im Rahmen seiner Möglichkeiten selbst für sein Alter vorsorgt, so die Argumentation der Versicherungslobby. Sofern ein Staat die Aufzucht von Kindern als Vorsorge betrachtet, könne er diese im Rahmen einer steuerfinanzierten Unterstützung des individuellen Rentenkontos von Eltern subventionieren oder besser, die finanziellen Nachteile, die sich aus der Kindererziehung ergeben, ersetzen.

Auch eine Umverteilung von ärmeren zu reicheren Bevölkerungsschichten lässt sich über entsprechende steuerfinanzierte Zuweisung realisieren.

Auch sei diese Lösung gerechter, da hierbei die nicht in Kinder investierenden Bürger sofort zur Finanzierung des Rentenkontos der in Kinder investierenden Bürger herangezogen würden. Unser derzeitiges Umlagesystem belastet die Kindergeneration später sowohl mit der Rentenzahlung für ihre eigenen Eltern als auch mit der Rentenzahlung für die ältere Generation, die nicht in eigene Kinder investiert hat. Aber andererseits profitiert die Kindergeneration später auch als Rentern, egal, ob sie nun Kinder großgezogen haben oder nicht.

Rein mathematisch betrachtet führt die Kapitaldeckung durch Zins- und Zinseszinseffekte auch zwangsläufig zu deutlich niedrigeren Beiträgen als das Umlageverfahren, sofern die erzielbaren Zinserträge über der Inflationsrate liegen.

Abgesehen von extremen und sehr seltenen Situationen sei das immer der Fall.

[Bearbeiten] ergänzende Privatvorsorge („zusätzliche Säule“)

Die private Vesicherungsindustrie versucht die Bedeutung der gesetzlichen Rente zu verringern, indem der Staat seine Bürger dazu bewegen soll, verstärkt in die private Altersvorsorge zu investieren, bei gleich bleibend hohen Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung. Dafür wurden staatliche Förderungssysteme geschaffen (Riester-Rente, Rürup-Rente), die dem Alterssparer steuerliche Vorteile oder direkte staatliche Sparzulagen gewährt.

Kritik:

Kapitalgedeckte Systeme als Ausweg aus dem Rentenproblem werden vielfach kritisiert: volkswirtschaftlich handele es sich auch hier um ein verkapptes Umlageverfahren. Argumentiert wird u. a.:

  • In der Praxis kommen kapitalgedeckte Systeme nur jenen zugute, die es sich leisten können, größere Beträge „auf die Seite“ zu legen. Schwierigkeiten, sich eine solche Säule aufzubauen, haben insbesondere Familien bis in die obere Mittelschicht hinein, da sie regelmäßig fast ihr gesamtes Einkommen für den Konsum (besonders der Kinder) ausgeben müssen. Im Ergebnis wird dadurch ein weiterer Anreiz gesetzt, statt in Kinder lieber in die eigene Altersversorgung zu „investieren“. Insgesamt verfüge, so heißt es, die derzeitige Erwerbsgeneration neben der Versorgung der heutigen Rentner und Kinder nicht über genügend Mittel zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge.
  • Zusätzliche Vorsorge verschärft ein anderes Problem, das besonders in Deutschland derzeit zu Tage tritt: durch vermehrte Vorsorgeaufwendungen sinkt der laufende Konsum der Volkswirtschaft (siehe auch: Mackenroth-These, Kapitaldeckungsverfahren). Wenn dieser Rückgang nicht durch vermehrte Investitionsausgaben kompensiert wird, weil aufgrund eines stagnierenden Konsums niemand Anlass hat, das gesparte Geld in die Produktion neuer Maschinen zu stecken - das heißt: seine Produktion zur Herstellung von Konsumgütern zu erweitern - dann investieren die Sparer ihr nichtkonsumiertes Einkommen nicht direkt in den Kapitalstock des Landes, sondern in das Finanzkapital. Solange aber mehr Geld in das Finanzkapital einfließt, als für echte Investitionen wieder abfließt, steigen die Preise des Finanzkapitals, während das Bruttoinlandsprodukt stagniert.
  • Problematisch ist außerdem, dass auch Kapitaldeckungsverfahren gegenüber der Alterung nicht völlig immun sind. Dies lässt sich auf zweierlei Weise begründen: Zum einen gilt, dass wenn mehr Rentner von dem „angesparten“ Kapital leben müssen, der Verkaufsdruck auf Aktien und u. U. auch auf Immobilien größer wird. Zugleich sinkt die Nachfrage auf Seiten potentieller Sparer (=der jungen Generation), was eine lange Phase ständig sinkender Kurse befürchten lässt. Zum anderen kann man realwirtschaftlich argumentieren: Mit schrumpfender Bevölkerung sinkt die Anzahl der Erwerbstätigen pro Kapitaleinheit (die „Arbeitsintensität“) und damit das Einkommen auf Kapital, sprich der Realzins. Eine Lösung beider Probleme setzt voraus, dass Kapital in andere Teile der Welt exportiert werden kann, wo die Alterung (noch) nicht so ausgeprägt ist. Das kann aber wegen der Instabilität der Finanzmärkte in vielen Schwellenländern und der gleichzeitigen Alterung in vielen westlichen Industrieländern nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden.
  • Zudem birgt eine individuelle Kapitalanlage immer das Risiko eines Verlustes. Anlagen in verzinslichen Wertpapieren wiederum hängen von der langfristigen Bonität des Schuldners ab - sollte etwa die Bundesrepublik einmal nicht mehr in der Lage sein, ihre Staatsschulden zu bedienen, so würden möglicherweise Teile des angesparten „Volksvermögens“ über Nacht wertlos.

[Bearbeiten] Weblinks und Literatur

Static Wikipedia 2008 (no images)

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