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Europawahl

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Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt.

Die Wahl findet seit 1979 alle 5 Jahre statt. Das genaue Wahlsystem wird momentan noch in den einzelnen Mitgliedsländern durch nationale Regelungen bestimmt, sie mussten jedoch vor der Wahl 2004 eine Richtlinie umsetzen, die klare und einheitliche Regeln vorsieht. Die Webseite des Bundeswahlleiters [1] hat dazu mehr Informationen.

Die Abgeordneten werden für jeden Mitgliedstaat getrennt gewählt. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ab dem Alter von 18 Jahren, in dem Land ihres Wohnsitzes. Sie können aber auch in ihrem Herkunftsland wählen. Wer noch nicht in das örtliche Wählerverzeichnis zur Europawahl eingetragen ist, muss sich rechtzeitig eintragen lassen.

Nach der Wahl können sich die nationalen Parteien an einer Fraktion im Europäischen Parlament beteiligen oder eine solche gründen. Die Abgeordneten können ihr Mandat aber auch parteilos, unabhängig von einer Fraktion, erfüllen. Dies bedeutet für den Abgeordneten eine größere Unabhängigkeit, aber z.B. das Einbringen von Änderungsanträgen wird erschwert, da üblicherweise nur Fraktionen Änderungsanträge einbringen können. Ein parteiloser Abgeordneter benötigt dazu mind. 25 Unterschriften anderer Abgeordneter.

Die Aufstellung der nationalen Kandidaten ist den nationalen politischen Gruppierungen vorbehalten.

Wegen der beschränkten Macht des EU-Parlaments gegenüber dem Ministerrat (keine echte Gewaltenteilung) ist auch die politische Bedeutung der Europawahlen bis heute verhältnismäßig gering. Entsprechend fällt die Wahlbeteiligung bei der Europawahl fast in allen EU-Ländern weit niedriger aus als bei nationalen Parlamentswahlen, wovon teilweise extreme Gruppierungen profitieren.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Wahlsysteme

Die verschiedenen Wahlsysteme sind in der Europäischen Union nicht einheitlich. Alle Länder stimmen zwar nach dem Verhältniswahlrecht ab - auch im Vereinigten Königreich und Frankreich in denen national ein Mehrheitswahlrecht gilt - allerdings mit starken lokalen Unterschieden. Im Vertrag von Nizza vom 1. Februar 2003 [Artikel 190, Absatz 4] ist jedoch das Ziel einer einheitlichen Wahlordnung ausgedrückt: "Das Europäische Parlament arbeitet einen Entwurf für allgemeine unmittelbare Wahlen nach einem einheitlichen Verfahren in allen Mitgliedstaaten [...] aus. Der Rat erlässt nach Zustimmung des Europäischen Parlaments [...] einstimmig die entsprechenden Bestimmungen und empfiehlt sie den Mitgliedstaaten zur Annahme [...].

[Bearbeiten] Das Wahlsystem in Deutschland

Die 99 deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Jedes der 16 Bundesländer bildet einen Wahlkreis. Die Wahl erfolgt auf der Basis von Listenvorschlägen nach den Grundsätzen des Verhältniswahlsystems.
Anders als bei der Bundestagswahl hat der Wähler nur eine Stimme, mit der er eine Partei oder Wählervereinigung wählen kann. Die Wahllisten können als Landeslisten für einzelne Länder oder als gemeinsame Liste für alle Länder eingereicht werden.
Für die Sitzverteilung werden nur Wahlvorschläge berücksichtigt, die mindestens 5% der abgegebenen Stimmen erhalten haben. Die auf die Wahlvorschläge entfallenden Sitze werden in der auf der Liste festgelegten Reihenfolge besetzt, der Wähler kann anders als beispielsweise bei der Kommunalwahl nicht die Reihenfolge bestimmen.
Der durch das Ausscheiden eines Parlamentariers frei werdende Sitz wird an seinen Ersatzkandidaten vergeben. Nur wenn kein Ersatzkandidat benannt ist, wird die Reihenfolge der Liste beachtet. Diese Regelung soll dazu beitragen, die regionale Ausgewogenheit der deutschen Europavertretung zu gewährleisten. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikel 116, Abs. 1 GG, die am Wahltag das Wahlrecht zum deutschen Bundestag besitzen. Außerdem sind auch alle Deutschen wahlberechtigt, die mehr als 3 Monate einen Wohnsitz in einem der anderen Unionsländer haben und mindestens 18 Jahre alt sind.
Auch die Staatsangehörigen eines anderen Staates der EU sind unter bestimmten Bedingungen (wie z.B. Alter, Wohnsitz in Deutschland) wahlberechtigt.

[Bearbeiten] Entwicklung der Wahlbeteiligung

Wahljahr Gesamt D A FR BE IT LU NL UK IE DK EL ES PT SE FI CZ EE CY LV LT HU MT PL SI SK
1979 63,0 % 65,7 % - 60,7 % 91,4 % 84,9 % 88,9 % 57,8 % 32,2 % 63,6 % 47,8 % - - - - - - - - - - - - - - -
1984 61,0 % 56,8 % - 56,7 % 92,2 % 83,4 % 88,8 % 50,6 % 32,6 % 47,6 % 52,4 % 77,2 % 68,9 % (1987) 72,4 % (1987) - - - - - - - - - - - -
1989 58,5 % 62,3 % - 48,7 % 90,7 % 81,5 % 87,4 % 47,2 % 36,2 % 68,3 % 46,2 % 79,9 % 54,6 % 51,2 % - - - - - - - - - - - -
1994 56,8 % 60,0 % 67,7 % (1996) 52,7 % 90,7 % 74,8 % 88,5 % 35,6 % 36,4 % 44,0 % 52,9 % 71,2 % 59,1 % 35,5 % 41,6 % (1995) 60,3 % (1996) - - - - - - - - - -
1999 49,8 % 45,2 % 49,4 % 46,8 % 91,0 % 70,8 % 87,3 % 30,0 % 24,0 % 50,2 % 50,5 % 75,3 % 63,0 % 40,0 % 38,8 % 31,4 % - - - - - - - - - -
2004 45,5 % 43,0 % 41,8 % 43,14% 90,81 % 73,1 % 90 % 39,1 % 38,9 % 59,7 % 47,85 % 62,78 % 45,94 % 38,74 % 37,2 % 41,1 % 27,9 % 26,89 % 71,19 % 41,23 % 48,2 % 38,47 % 82,37 % 20,42 % 28,34 % 16,66 %

[Bearbeiten] Bisherige Europawahlen

Partei

Land

EVP-ED SPE ELDR Grüne/EFA VEL/NGL UEN EDU Fraktions-
lose
Sitze Beteiligung
Europawahl 1999 233
37,2%
180
28,8%
51
8,1%
48
7,7%
42
6,7%
31
5,0%
16
2,5%
25
4,0%
626 49,8%
Europawahl 2004 264
38,0%
200
27,2%
90
9,2%
42
5,6%
41
5,3%
30
3,7%
33
2,0%
32
9,0%
732 45,5%

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Deutschland

[Bearbeiten] Österreich

[Bearbeiten] Aktionen zur Wahl

Andere Sprachen

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