Naturschutz
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
Der Begriff Naturschutz umfasst alle Untersuchungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Eine nachhaltige Nutzbarkeit der Natur durch den Menschen wird angestrebt. Der Naturhaushalt soll als Lebensgrundlage des Menschen und aufgrund des eigenen Wertes der Natur geschützt werden.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Ziele des Naturschutzes
Ziel des Naturschutzes in Deutschland ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Er ist somit öffentliche Aufgabe und dient dem in Artikel 20a Grundgesetz verankerten Staatsziel. In der Schweiz wird es durch die Verfassung Art. 78 und das auf den Verfassungsartikel basierende Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) geregelt. Viele Menschen, die im Naturschutz arbeiten oder dessen Arbeit unterstützen, verbinden damit auch weitergehende Erwartungen und Motive, die sich aus der geistesgeschichtlichen Herkunft des Naturschutzes ergeben. Dazu gehören z. B. ethische Gründe (Tierschutz) oder emotionale (Heimatverbundenheit). Obwohl ohne die Motivationen dieser Menschen sehr viel weniger praktische Naturschutzarbeit geleistet würde, bleiben sie in diesem, auf den öffentlichen Naturschutz konzentrierten Artikel außer Betracht.
Aus dem Wissen heraus, dass eine Übernutzung und Zerstörung von Natur und Landschaft fatale und katstastrophale Folgen für den Siedlungsstandort, die Gesundheit und die Nahrungsmittelerzeugung des Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes angestrebt.
[Bearbeiten] Schutzgüter des Naturschutzes
Zum Naturhaushalt gehören abiotische und biotische Bestandteile des Naturhaushaltes, sowie deren Wechselwirkungen. Als "abiotisch" werden Böden, Gewässer, Klima und Luft und Biotope gesehen, sowie auch das Landschaftsbild. "Biotische Bestandteile des Naturhaushaltes sind Fauna und Vegetation. Wechselwirkungen laufen zwischen den Bestandteilen als komplizierte Interaktionen ab (Landschaftsökologie). Die einzelnen Bestandteile dieses komplexen Systems des Naturhaushaltes sind zu schützen, weil sie sonst ihre Funktion nicht mehr erfüllen können. Eingeschränkte oder verlorene Funktionen können schwerwiegende Auswirkungen auch auf den Menschen haben. Funktionen des Naturhaushaltes für den Menschen sind Siedlungsraum und Wirtschaftsstandort (Nahrungsmittel, Rohstoffe, Verarbeitung, Verkehr), Erholung, Gesundheit.
Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind Naturlandschaften, Naturdenkmäler u. a. Schutzgebiete und Landschaftsbestandteile, sowie seltene, in ihrem Bestand gefährdete Pflanzen, Tiere, und Biotope, in ihren Ökosystemen und mit ihren Standorten. Der Naturschutz beschäftigt sich daher auch mit den Standortfaktoren: Bodenschutz, Mikroklima, Luftreinhaltung und Lärmschutz, sowie anderen potenziell schädlichen Einflüssen wie Licht, Bewegung; Zerschneidung und Isolation von Lebensräumen etc. In den letzten Jahrzehnten hat auch der Naturschutz innerhalb menschlicher Siedlungen und auf landwirtschaftlich genutzten Flächen an Bedeutung gewonnen.
Die praktische Naturschutzarbeit wird vor allem auf regionaler und lokaler Ebene geleistet. Die rechtlichen Instrumente des Naturschutzes sind allerdings in vielen Ländern auf nationaler Ebene verankert. Innerhalb der Europäischen Union gewinnen auch europaweite Programme und Regelungen an Bedeutung (z. B. Natura 2000, oder auch die Europäische Wasserrahmenrichtlinie, die indirekt große Auswirkungen auf den Naturschutz haben wird).
[Bearbeiten] Unterschied zum Umweltschutz
Der Naturschutz betrachtet alle Nutzungen von Böden und Gewässern, die seine Belange beeinträchtigen können; dies können auch solche sein, die für Menschen uninteressant sind (z. B. bei Ödland). Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal zum Umweltschutz liegt auf der Ebene der Schutzgüter und in der Betrachtungsweise: Während der Umweltschutz in erster Linie den Schutz der menschlichen Lebensbedingungen bezweckt und sich dazu oft technischer Mittel bedient, richtet der Naturschutz seinen Blick auf den Naturhaushalt als Ganzes und hat u. a. das Ziel, schädliche menschliche Einflüsse zu vermindern, auszugleichen oder zu verhindern. Beiden gemeinsam ist, dass die zu lösenden Probleme teils globale, teils regionale oder lokale sind; der Umweltschutz sucht dabei regelmäßig nach allgemeinen oder großräumigen technischen Lösungen.
Einige Beispiele: Auch wenn sich die Schutzgüter formal überschneiden, geht es dem Naturschutz beim
- Klima meistens um das Mikroklima/Bestandsklima und dessen Erhalt als wichtige Größe in Ökosystemen. Der Klimaschutz des Umweltschutzes beschäftigt sich hingegen mit dem Großklima.
- Während der Umweltschutz versucht, das Waldsterben durch Luftreinhaltung zu bremsen, versucht der Naturschutz, die geschädigten Wälder wiederherzustellen und zu erhalten. Besonders im letzten Fall wird deutlich: Der Naturschutz muss dabei lokal agieren, um Landbesitzer, Land- und Forstwirte von den Vorhaben zu überzeugen; er muss geeignete Pflanzen auswählen, die den veränderten Umweltbedingungen gerecht werden, er muss auch durch andere Maßnahmen die Folgeschäden des Waldsterbens bekämpfen.
[Bearbeiten] Rechtliche Instrumente des Naturschutzes
In Deutschland ist die Gesetzgebungskompetenz für den Naturschutz zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Der Bund besitzt nur eine Kompetenz zur Rahmengesetzgebung, aufgrund derer er das Bundesnaturschutzgesetz erlassen hat. Die Länder haben jeweils eigene Landesnaturschutzgesetze, die das früher als Landesrecht fortgeltende Reichsnaturschutzgesetz von 1935 abgelöst haben. Hinzu kommen zahlreiche internationale Abkommen sowie Programme und einzelne Richtlinien der Europäischen Union. Die zentrale wissenschaftliche Behörde des Bundes für den nationalen und internationalen Naturschutz ist das Bundesamt für Naturschutz.
In der Schweiz sind die Kantone für den Naturschutz zuständig (BV Art. 78 Abs. 1).
- Naturschutzgesetze in Deutschland:
- Begriffe (Deutschland: §§ des Bundesnaturschutzgesetzes)
- Naturschutzgebiet (Deutschland: § 23)
- Nationalpark (Deutschland: § 24, Schweiz: Nationalparkgesetz)
- Biosphärenreservat (Deutschland: § 25)
- Landschaftsschutzgebiet (Deutschland: § 26)
- Naturpark (Deutschland: § 27)
- Naturdenkmal (Deutschland: § 28)
- Geschützte Landschaftsbestandteile (Deutschland: § 29)
- Gesetzlich geschützter Biotop (Deutschland: § 30)
- Moorlandschaften (Schweiz: NHG Art. 23)
- Europäisches Recht
- Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) Weblink
- Vogelschutzrichtlinie Weblink
- Internationale Abkommen:
- Alpenkonvention (1991) - Übereinkommen zum Schutz der Alpen
- Liste des Weltkultur- und Naturerbes der Menschheit (1975)- UNESCO-Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
- Berner Konvention (1979) - Europäisches Artenschutzübereinkommen
- Bonner Konvention (1979) - Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildleben Tierarten
- CITES (Washingtoner Artenschutzabkommen) - Übereinkommen über den Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen
- Helsinki Konvention (1974) - Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der Ostseegebiete
- Konvention von Rio (1992) - Übereinkommen über die biologische Vielfalt
- MAB-Programm (1970) - UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“
- Ramsar-Konvention - Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Watt- und Wasservögel, von internationaler Bedeutung
[Bearbeiten] Geschichte des Naturschutzes in Deutschland
Die Geschichte des Naturschutz in Deutschland lässt sich nicht auf einen Ursprung reduzieren, da der Naturschutzgedanke im 18. und 19. Jahrhundert von vielen geisteswissenschaftlichen Strömungen wie dem Utilitarismus oder dem Naturalismus, aber auch von Religionen und Ästhetik beeinflusst wurde. Als erster Akt des praktischen Naturschutzes kann in Deutschland der Aufkauf eines Steinbruches im Jahr 1836 angesehen werden.
Wichtige Ereignisse:
- 1836: Erwerb eines Teils des Drachenfelses durch die preußische Regierung, um einen weiteren Abbau des Berges zu verhindern; faktisch ist dies das erste Naturschutzgebiet in Deutschland (formale Unterschutzstellung aber erst 1922).
- 1852: die Teufelsmauer im Harz wird als Schutzgebiet ausgewiesen.
- 1875: das preußische Schutzwaldgesetz wurde erlassen; der Deutsche Verein zum Schutz der Vogelwelt wurde gegründet
- 1876: erster Entwurf für ein Reichsvogelschutzgesetz wurde erarbeitet
- 1888: der Begriff Naturschutz wurde durch Ernst Rudorff eingeführt; das Reichsvogelschutzgesetz wird verabschiedet
- 1899: der Deutsche Bund für Vogelschutz wird von Lina Hähnle gegründet, aus ihm geht der heutige Naturschutzbund Deutschland hervor
- 1902: erstes Landschaftsschutzgesetz für Preußen
- 1904: Bund für Heimatschutz wurde gegründet
- 1906: staatliche Stelle für Naturdenkmalpflege wurde in Preußen eingerichtet; Hugo Conwentz als Leiter
- 1910: Naturschutzpark "Lüneburger Heide" entsteht in privater Initiative (Verein Naturschutzpark e.V.); staatliche Ausweisung als Naturschutzgebiet 1921
- 1935: das Reichsnaturschutzgesetz tritt in Kraft; es bildet die Grundlage für alle späteren Naturschutzgesetze in Deutschland
- 1954: das Naturschutzgesetz der DDR wird verabschiedet
- 1961: der WWF wurde gegründet
- 1970: Europäisches Naturschutzjahr; mit dem Nationalpark Bayerischer Wald entsteht der erste deutsche Nationalpark; das Bayrische Umweltministerium wird eingerichtet
- 1972: der Club of Rome veröffentlicht Die Grenzen des Wachstums und erregt großes öffentliches Interesse am Naturschutz
- 1974: das Umweltbundesamt entsteht
- 1975: mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz entsteht der erste bundesweite Naturschutzverband; das internationale Ramsar-Abkommen zum Schutz der Feuchtgebiete tritt in Kraft
- 1976: das Bundesnaturschutzgesetz wird erlassen
- 1977: erste Rote Listen für Tiere und Pflanzen in der Bundesrepublik werden veröffentlicht
- 1985: Schutzgebiete nehmen ca. 1% der Fläche der BRD ein
- 1986: das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird ca. 5 Wochen nach der Reaktorkatastrophe Tschernobyl gegründet
- 1987: Verkündigung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes
- 1992: das Natura 2000 Netzwerk wird gegründet
- 1993: Gründung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), es geht aus der Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftspflege der ehem. BRD und den Einrichtungen des Naturschutzes der ehem. DDR hervor
- 1998: Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes
- 2002: bis heute letzte Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes
[Bearbeiten] Literatur
[Bearbeiten] Wissenschaftliche Literatur
- Hans Mattern: Dichter der Schwäbischen Romantik als Vorläufer des Naturschutzgedankens. In: Suevica 9 [2005], S. 307-317; ISBN 3-88099-428-5
- Harald Plachter: Naturschutz. Gustav Fischer, Stuttgart und Jena 1991, ISBN 3-437-20456-4
- Arne Andersen: Heimatschutz. Naturschutzbewegung. In: F.-J. Brüggemeier/Th. Rommelspacher. Besiegte Natur. Geschichte der Umwelt im 19. und 20. Jahrhundert. Beck, München 1986, S. 143-157
- John Alexander Williams, “Protecting Nature Between Democracy and Dictatorship: The Changing Ideology of the Bourgeois Conservationist Movement, 1925-1935” in Thomas Lekan and Thomas Zeller, eds., _Germany’s Nature: New Approaches to Environmental History_ (New Brunswick: Rutgers University Press, 2005), 183-206.
[Bearbeiten] Populärwissenschaftliche Literatur
- Wolf-Eberhard Barth: Naturschutz: Das Machbare. Praktischer Umwelt- und Naturschutz für alle. Ein Ratgeber. Paul Parey, Hamburg 1995, ISBN 3-490-11418-3
- Johannes M. Waidfeld: Wachstum, der Irrtum; Wohlstand, eine gesellschaftliche Betrachtung. Fischer & Fischer Medien AG, Frankfurt 2005, ISBN 3-89950-076-8
[Bearbeiten] Siehe auch
- Naturschutzorganisation
- Portal Umwelt- und Naturschutz
- Eingriff-Ausgleich-Regelung
- Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie
- Landschaftsplanung
- Mosaik-Zyklus-Konzept
- Neobiota (Neophyten und Neozoen)
- Sukzession
- integriertes Küstenzonenmanagement
[Bearbeiten] Weblinks
Hinweise für den Umgang mit Weblinks in der Wikipedia.
- Bundesamt für Naturschutz (BfN)
- Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) der Schweiz
- DNL-online - Die Literaturdatenbank des Bundesamtes für Naturschutz