Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Abitur in Baden-Württemberg - Wikipedia

Abitur in Baden-Württemberg

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Das baden-württembergische Abiturzeugnis wird durch den erfolgreichen Abschluss der Kursstufe (Jahrgangsstufe 12 und 13 im neunjährigen Gymnasium bzw. 11 und 12 im achtjährigen Gymnasium) und der schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung erlangt.

Bitte beachten: Dieser Artikel bezieht sich ausschließlich auf allgemeinbildende Gymnasien

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Reform

Im Jahr 2002 führte Baden-Württemberg die Neue Gymnasiale Oberstufe ein, die auch oft als Kursstufe bezeichnet wird (diese Bezeichnung war bislang nicht üblich). Das bisherige System von Grund- und Leistungskursen wurde damit abgeschafft, die Wahlmöglichkeiten für die Schüler ebenso eingeschränkt wie die Möglichkeiten zur Schwerpunktsetzung in den Fächern Mathematik, Deutsch und Fremdsprache. Diese müssen von allen Schülern auf hohem Niveau, welche aber von vielen Themen der bisherigen Leistungskursen befreit wurden, belegt werden und sind obligatorischer Bestandteil der Abiturprüfung.

Das vorherige Abitur war dem bayrischen Abitur sehr ähnlich.

Im Schuljahr 2005/2006 zog Niedersachsen mit einem ähnlichen Modell nach, das im Schuljahr 2006/2007 schließlich vollständig in Kraft treten wird. (Siehe Abitur in Niedersachsen).

[Bearbeiten] Kurswahl und Kurstypen

Die Kurswahl findet gegen Ende der 11. Klasse statt, wobei folgende Fächer zu belegen sind:

Vierstündig zu belegen sind:

  • Drei Kernkompetenzfächer
  • Ein Profilfach
  • Ein Neigungsfach

Zweistündig sind diverse Fächer zu belegen, wobei deren Kombination von der Wahl der vierstündigen Fächer abhängt. Zur Wahl der Fächer (und später auch der Prüfungsfächer) ist die Einteilung in Aufgabenbereiche wichtig.

[Bearbeiten] Aufgabenbereiche

Aufgabenfeld Pflichtbereich Wahlbereich
I
sprachlich-
literarisch-
künstlerisch
Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Griechisch, Russisch, Spanisch, Italienisch, Portugiesisch


Musik, Bildende Kunst

Spätestens in Klasse 11 begonnene Fremdsprachen : Französisch, Latein, Griechisch, Russisch, Hebräisch, Italienisch, Spanisch, Portugiesisch, Chinesisch, Japanisch, Türkisch

Literatur

II
gesellschafts-
wissenschaftlich
Geschichte, Erdkunde, Gemeinschaftskunde, Religionslehre/Ethik, Wirtschaft Philosophie, Psychologie (können je nach Themenschwerpunkt auch dem ersten Aufgabenfeld zugeordnet werden)
III
mathematisch-
naturwissenschaftlich-
technisch
Mathematik, Physik, Chemie, Biologie Astronomie, Darstellende Geometrie, Problemlösen mit einem Computer-Algebra-System, Computertechnik, Geologie, Informatik, Informationstechnik, Technik
ohne Zuordnung Sport  

[Bearbeiten] Vierstündige Fächer

Die drei so genannten Kernkompetenzfächer umfassen Deutsch, Mathematik und eine frei wählbare Fremdsprache, die jedoch mit Beendigung des Abiturs mindestens vier Jahre besucht worden sein muss.

Als Profilfach kann jeder - unabhängig vom zuvor besuchten Profil - eine Naturwissenschaft (Biologie, Chemie, Physik) oder eine weitere Fremdsprache wählen. Hat ein Schüler das künstlerische, musische oder das sportliche Profil besucht (diese Profile gibt es nur an manchen Schulen), darf er auch Musik, Bildende Kunst bzw. Sport als Profilfach wählen.

Das Neigungsfach kann beliebig gewählt werden, sofern ein entsprechender Kurs angeboten wird (von der Schülerzahl und den Lehrerkapazitäten abhängig).

Schriflich geprüft werden die drei Kernkompetenzfächer sowie - nach Wahl des Schülers - das Profilfach oder das Neigungsfach.

[Bearbeiten] Zweistündige Fächer

Folgende Fächer müssen in allen vier Halbjahren (Sonderfall Gesellschaftswissenschaften s.u.) zweistündig belegt werden:

  • Geschichte
  • Gemeinschaftskunde und Erdkunde
  • Musik oder Bildende Kunst
  • Religion bzw. Ethik
  • zwei Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik)
  • Sport

Diese Vorschriften gelten nur, wenn das entsprechende Fach nicht schon vierstündig belegt ist (bspw. muss, sofern Physik vierstündig besucht wird, nur noch eine weitere Naturwissenschaft zweistündig belegt werden). Es können auch freiwillig mehr Kurse belegt werden. Freiwillig werden vor allem Kurse des Wahlbereichs (s.o.) gewählt, z.B. Psychologie oder Informatik.

Zur Kombination der Gesellschaftswissenschaften:

In Geschichte müssen vier Kurshalbjahre zweistündig besucht werden, in Gemeinschaftskunde (erstes und viertes Halbjahr) und Erdkunde (zweites und drittes Halbjahr) nur jeweils zwei Halbjahre. Im Zeugnis erhält der Schüler für alle Fächer eine gemeinsame Note. Ist eines der drei Fächer Neigungsfach, fällt es selbstverständlich aus der Kombination heraus. Es muss in allen vier Halbjahren besucht werden, und der Schüler erhält eine gesonderte Note.

Die Stundenbelastung pro Halbjahr beträgt damit mindestens 30 Wochenstunden (bei sparsamer Belegung, z.B. mit Profilfach Biologie und Neigungsfach Geschichte), kann jedoch auch problemlos auf 32 oder 34 Wochenstunden steigen. Die erhöhten Belegungspflichten sind eine der Folgen des neuen Systems; doch muss dabei bedacht werden, dass nicht alle der Kurse auch abgerechnet werden müssen und die Stundenbelastung pro Woche immer noch im bundesdeutschen Durchschnitt liegt (in Rheinland-Pfalz beträgt die Mindestbelastung 32 Wochenstunden).

[Bearbeiten] Benotung

In der Kursstufe werden die üblichen Noten (sehr gut, gut etc.) durch ein Punktesystem abgelöst, um Leistungen differenzierter bewerten zu können. Bei weniger als fünf Punkten gilt ein Kurs als unterbelegt, bei null Punkten als nicht besucht (Belegpflicht nicht erfüllt).

15 Notenpunkte = 1+ ; 14 Notenpunkte = 1 ; 13 Notenpunkte = 1- ; 12 Notenpunkte = 2+ ; 11 Notenpunkte = 2 ; 10 Notenpunkte = 2- ; 9 Notenpunkte = 3+ ; 8 Notenpunkte = 3 ; 7 Notenpunkte = 3- ; 6 Notenpunkte = 4+ ; 5 Notenpunkte = 4 ; 4 Notenpunkte = 4- ; 3 Notenpunkte = 5+ ; 2 Notenpunkte = 5 ; 1 Notenpunkt = 5- ; 0 Notenpunkte = Kurs nicht besucht Link defekt

siehe vorläufig Abitur in Nordrhein-Westfalen#Punktesystem

[Bearbeiten] Klausuren und andere Lernnachweise

In allen vierstündigen Fächern müssen pro Halbjahr mindestens zwei Klausuren geschrieben werden. Ausgenommen hiervon ist das Fach Sport. Im vierten Halbjahr (in dem auch das Abitur stattfindet) ist nur mindestens eine Klausur zu schreiben. In den zweistündigen Fächern (auch in freiwillig belegten) ist eine Klausur pro Halbjahr als Minimum vorgeschrieben. Sport ist auch von dieser Regelung ausgenommen. Für Sport als vierstündiges Fach in den ersten beiden Halbjahren insgesamt drei Klausuren vorgeschrieben (in jedem Halbjahr jedoch mindestens eine). Im dritten und vierten Halbjahr muss jeweils mindestens eine Klausur geschrieben werden.

Außer den Klausuren sind noch insgesamt drei Lernnachweise anderer Form zu erbringen (oft ALN (alternativer Lernnachweis) oder GFS (Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen) bezeichnet, diese Bezeichnung kann sich jedoch von Schule zu Schule unterscheiden). Diese können zum Beispiel als Referat oder auch als Schülerexperiment abgeleistet werden. Die Note muss wie eine Klausur gewertet werden. Die Fächer in denen diese Lernnachweise geleistet werden, können frei gewählt werden.

In den Fächern Musik und Sport können auch Leistungen in Wettbewerben auf Antrag des Schülers hin bei der Benotung berücksichtigt werden.

[Bearbeiten] Abiturprüfung

Im letzten Halbjahr steht die Abiturprüfung an, in der vier Fächer schriftlich geprüft werden. Nach Wahl der Schüler können in den schriftlichen Fächer weitere zusätzliche mündliche Prüfungen (keine Präsentation!) stattfinden. Außerdem wird ein sogenanntes fünftes Prüfungsfach nur mündlich geprüft (Präsentation mit Kolloquium). Anstatt dieses fünften Prüfungsfaches kann man auch eine besondere Lernleistung (Seminarkurs bzw. Teilnahme an einem Wettbewerb, s.u.) geltend machen.

[Bearbeiten] Schriftliche Prüfung und evtl. zusätzliche mündliche Prüfung

Schriftliche Prüfungsfächer sind:

  • Kernkompetenzfach Mathematik
  • Kernkompetenzfach Deutsch
  • Kernkompetenzfach Fremdsprache
  • Profilfach oder Neigungsfach

Die Prüfungszeit in den schriftlichen Fächern beträgt, je nach Fach, vier bis fünfeinhalb Stunden.

Das schriftliche Abitur ist zentral, das heißt, das Kultusministerium beauftragt Lehrer, Abituraufgaben zu erstellen, davon werden dann einige ausgewählt und einheitliche Prüfungen für alle Schüler des Landes erstellt. Die Prüfungen finden zeitgleich statt.

[Bearbeiten] Korrektur

Die Korrektur erfolgt dreistufig: Nachdem der Name der Schüler von den Prüfungsbögen abgetrennt wird (die Klausur wird über eine eindeutige Nummer identifiziert), korrigiert zunächst der eigene Fachlehrer (Erstkorrektor) die Prüfung. Anschließend erhält ein Zweitkorrektor einer zweiten Schule die Klausuren zur Korrektur. Ihm sind weder Erstkorrektornote noch Name des Schülers bekannt, um ein Höchstmaß an Neutralität zu gewährleisten. Nach seiner Korrektur erhält der Drittkorrektor die Klausuren. Ihm ist zwar der Name des Prüflings nicht bekannt, wohl aber die Noten der beiden vorherigen Korrektoren. Er entscheidet endgültig über die Note, ist aber bei einer nicht mehr als 2 Notenpunkte betragenden Abweichung der Erst- und Zweitkorrektur verpflichtet, den Durchschnittswert dieser beiden Korrekturen als endgültige Note festzulegen (bei Zwischennoten wird die bessere Note vergeben). Bei einer größeren Abweichung korrigiert er selbst ein drittes Mal, muss dabei jedoch in der Regel den von Erst- und Zweitkorrektur vorgegebenen „Notenkorridor“ einhalten. In Ausnahmefällen ist der Drittkorrektor dazu berechtigt eine Endnote festzulegen, die von der Empfehlungen seiner Vorgänger abweicht. Um eine derartige Abweichung zu rechtfertigen, muss eine ausführliche schriftliche Stellungnahme abgefasst werden.

[Bearbeiten] Zusätzliche mündliche Prüfung

Die zusätzliche mündliche Prüfung in einem der schriftlichen Fächer dauert ca. 20 Minuten plus 30 Minuten Vorbereitungszeit. Hierbei erhält der Prüfling eine Aufgabe (ungefähr auf Niveau einer Klausuraufgabe) meist mit einem Text als Material. Er hat nun 30 Minuten Zeit, sich Notizen zu dieser Aufgabe zu machen. Anschließend muss er seine Arbeit präsentieren. Danach werden themenverwandte aber auch themenfremde Fragen gestellt. Die Themen werden hier vom Kurslehrer gestellt, jedoch von einem schulfremden Prüfungsvorsitzenden auf die einzelnen Prüflinge verteilt. Ab dem Abiturjahrgang 2007 wird diese Prüfung nicht mehr verlangt!

[Bearbeiten] Fünftes, mündliches Prüfungsfach

Als fünftes (mündliches) Prüfungsfach kommt jedes noch nicht schriftlich geprüfte Fach des Pflichtbereichs - zusätzlich auch Informatik und freiwillig besuchte Fremdsprachen - in Frage, solange damit durch die Abiturprüfungsfächer alle drei Aufgabenfelder abgedeckt werden können. Nur bei diesem Fach findet eine Präsentationsprüfung statt. Der Prüfling schlägt hierbei vier Themen vor, aus denen der Prüfungsvorsitzende eines auswählt. Nach Bekanntgabe des Themas hat der Prüfling ca. eine Woche Zeit, um eine Präsentation zu diesem Thema vorzubereiten. In der eigentlichen Prüfung präsentiert er sein Referat, für das er zehn Minuten Zeit hat. Danach werden Fragen zum Referat, dem verwandten Sachgebiet aber auch anderen abgehandelten Themen gestellt.

[Bearbeiten] Besondere Lernleistung

Wahlweise kann auch eine besondere Lernleistung in die Abiturprüfung eingebracht werden. Dies kann ein Wettbewerb, der vom Land bzw. dem Bund gefördert wird, oder ein Seminarkurs sein.

Abrechnungsmöglichkeiten der besonderen Lernleistung an einem allgemeinen Gymnasium:

  • Ersetzen der 5. Prüfung (mündliche Präsentationsprüfung), d.h. die Note der Besonderen Lernleistung zählt als fünfte Prüfung mit.

An einem beruflichen Gymnasium kann die besondere Lernleistung auch eine schriftliche Abiturprüfung ersetzen.

Zu Beachten ist dabei aber die Zuordnung der besonderen Lernleistung zu einem der 3 Aufgabenfelder. Ein Wettbewerb kann zu allen 3 Aufgabenfeldern gezählt werden, dies ist abhängig vom Thema. So wäre z.B. das Thema Politik dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet.

[Bearbeiten] Seminarkurs

Der Seminarkurs wird nur im 1. und 2. Halbjahr unterrichtet und ist ein Kurs des Wahlbereichs. Er ist dreistündig. Über die inhaltliche Ausgestaltung des Seminakurses entscheidet die Schule im Rahmen des vorgegebenen Rahmens. So können auch fächerverbindende Themenkreise (z.B.Politik) oder Schulprofilthemen (z.B. Namensgeber der Schule) ausgewählt werden. Der Seminarkurs soll den Schülern eine intensive Einübung studien- bzw. arbeitsvorbereitender Arbeitsmethoden vermitteln.

Der Schüler des Seminarkurses wählt sich selbständig ein Thema innerhalb des überbegriffenen Themas aus und erarbeitet zu seinem ausgewählten Thema eine Seminararbeit und eine Präsentation. Dies kann bzw. sollte in Gruppenarbeit geschehen, da auch soziale Kompetenz im Seminarkurs erlernt werden soll.

Im Seminarkurs wird keine Klausur geschrieben. Ferner setzen sich die Noten zu gleichen Teilen aus folgenden Elementen zusammen:

  • 1. Die Noten des 1. und 2. Halbjahres, die sich aus Zwischenpräsentationen des Themas, der Mitarbeit im Unterricht und dem Verhaltens und der Mitarbeit innerhalb der Gruppe zusammensetzt.
  • 2. Die Note für die schriftliche Seminararbeit.
  • 3. Die Note für das abschließende Kolloqium, bei dem sich der Schüler Fragen zu seinem Thema von den Seminarkurslehrern stellen muss; auch ein Kolloquium mit Präsentation ist möglich, d.h. der Schüler muss in eine Präsentation über sein Thema anfertigen und im Anschluss folgt die Fragerunde durch die Lehrer.

Ist der Seminarkurs dem naturwissenschaftlichen Aufgabenfeld zugeordnet, kann der die Belegungspflicht einer 2. Naturwissenschaft ersetzen.

[Bearbeiten] Wettbewerb

Ein Wettbewerb muss folgende Bedingungen erfüllen, um als besondere Lernleistung zu zählen:

  • Oberstufen- bzw. abiturgerechtes Niveau
  • studienvorbereitende Arbeitsformen
  • fachübergreifende Aufsätze
  • schriftliche Dokumentation

Der zeitliche Aufwand muss in etwa dem Seminarkurs gleich sein; es muss eine Präsentation mit Kolloquium stattfinden; bei Gruppenarbeiten muss die einzelnen Schülerarbeit erkennbar sein und es darf keine anderwertige Berechnung des Wettbewerbs in anderen Kursen stattfinden.

[Bearbeiten] Abiturnote und -schnitt

Die Verrechnung der Punkte aus den Halbjahren und dem Abitur erfolgt in einem System, das sich aus drei Blöcken zusammensetzt. Im Ersten Block finden sich alle einfach angerechneten Fächer.

Insgesamt werden 22 Kurse abgerechnet. Es können maximal 330 Punkte erreicht werden (22 Kurse x 15 Notenpunkte (NP)), die minimal zu erreichende Punktzahl liegt bei 110, was einem Schnitt von 4,0 in diesem Block entspräche.

Im ersten Block werden abgerechnet:

  • die Kurse der ersten drei Halbjahre in den Prüfungsfächern (ausgenommen die doppelt gewerteten, siehe zweiter Block)
  • die Kurse der vier Halbjahre im nicht schriftlich geprüften Profilfach/Neigungsfach (Im Fach Sport nur 3)
  • die Kurse aller vier Halbjahre in Geschichte/Erdkunde/Gemeinschaftskunde (falls eines dieser Fächer einfach gewertetes Neigungsfach ist: insgesamt zwei Kurse in den beiden anderen Fächern, so daß alle Fächer berücksichtigt sind)
  • die Kurse aus zwei Halbjahren in Musik oder Kunst
  • die Kurse aus zwei Halbjahren in jeder zweistündigen Naturwissenschaften
  • die übrigen Kurse bis zur Zahl von 22 können beliebig gewählt werden

Im Zweiten Block befinden sich die beiden doppelt gewerteten Fächer. Diese werden vom Schüler zu Beginn des letzten Halbjahres selbst bestimmt. Sie müssen Prüfungsfächer sein. Hierbei zählen die ersten drei Halbjahre jeweils doppelt, die vierten einfach. Daher sind maximal 210 Punkte zu erreichen (7 Kurse x 2 x 15 NP), das Minimum liegt hier bei 70 Punkten. Sofern eine Facharbeit abgelegt wurde, kann diese statt der vierten Kurshalbjahre angerechnet werden, diese geht dann in doppelter Wertung ein.

Im Dritten Block werden die Prüfungsergebnisse eingerechnet. Zusätzlich gehen auch die 4. Kurshalbjahre der Prüfungsfächer in die Note ein. Hierbei zählt die vierte Halbjahresnote jeweils einfach, die Abiturnote dreifach (Wenn nur eine schriftliche oder nur eine mündliche Prüfung in einem Fach abgelegt wurde, so zählt diese dreifach, wenn sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Prüfung abgelegt wurde, so zählt die schriftliche doppelt, die mündliche einfach). Durch die 5 Prüfungsfächer und die insgesamt 20-fache Wertung können maximal 300 Punkte erreicht werden, das Minimum liegt bei 100 Punkten.

Insgesamt sind also maximal 840 Punkte zu erreichen, um das Abitur zu bestehen müssen mindestens 280 Punkte erreicht werden. Jedoch ist zu beachten, dass in allen Blöcken auch jeweils einzeln die Mindestpunktzahl erreicht werden muss, ein Übertragen fehlender Punkte aus anderen Blöcken ist nicht möglich. Somit ist es möglich, dass man trotz 280 oder mehr Punkten die Hochschulreife nicht anerkannt bekommt.

Insgesamt dürfen nicht mehr als sieben angerechnete Kurse mit weniger als 5 NP (4,0) abgeschlossen werden, wobei höchstens zwei Kurse im zweiten Block unterbesetzt (< 5 NP) werden können.

[Bearbeiten] Umrechnung von Punkten auf Notenschnitt

Anhand einer Tabelle wird der Abiturschnitt ("Durchschnittsnote gemäß Staatsvertrag") ermittelt. Z.B. entsprechen 840-768 Punkte dem Schnitt 1,0 oder 767-752 Punkte dem Schnitt 1,1. Die Mindestpunktzahl von 280 Punkten entspricht 4,0.

Die Tabelle wurde nach folgendem Verfahren erstellt.

  1. Ein Schnitt aller angerechneten Kurse von 15 Punkte entspricht 2/3 (0,666..), 0 Punkte entsprechen (5,666..), dazwischen wird linear interpoliert, Als Formel: (17 - Punkteschnitt)/3
  2. Die so erhaltene Note wird nach der ersten Dezimale abgebrochen, also abgerundet.
  3. Noten besser als 1,0 werden zu 1,0 abgewertet. (Ohne diesen Schritt wäre die beste Abiturnote 0,6. Die Note 1,0 wird bei einem Punkteschnitt größer 13,7 erreicht.)

[Bearbeiten] Siehe auch


[Bearbeiten] Weblinks

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