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Abitur in Brandenburg

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Das Abitur in Brandenburg wird in der GOSTV (Gymnasiale-Oberstufen-Verordnung) geregelt.

Diese Angaben sind noch nicht vollständig, sollen aber vorerst einen Einblick geben. Hier muss noch verfeinert/ergänzt werden!

Die Schulzeit bis zum Abitur im Land Brandenburg beträgt normalerweise 13 Jahre, von denen 6 in der Grundschule und 7 in den Sekundarstufen I (4 Jahre) und II (3 Jahre) verbracht werden.

Hierbei hat das elfte Schuljahr eine Brückenfunktion und bereitet auf den Unterschied zwischen den Sekundarstufen vor. Es kann auch (durch z.B. ein Jahr im Ausland) "übersprungen" werden, da es in keiner Berechnung berücksichtigt wird.

Unterschiede hierbei sind:

  • Anstelle von Klassen gibt es Kursgruppen (Kurse), die nach Fach zusammengesetzt sind (d.h. jeder Schüler kann einen anderen Stundenplan und jedes Fach mit anderen Schülern zusammen haben).
  • Die Klassenleiterfunktion übernimmt der Tutor, der meist ein Leistungskurslehrer ist; die Schüler dieses Kurses bilden das Tutorium.
  • Der Unterricht wird in Grundkursen (3 Wochenstunden) und Leistungskursen (5 Wochenstunden) unterteilt. Es gibt zwei Leistungskursfächer, alle weiteren Fächer werden als Grundkurs unterrichtet.
  • Es wird nicht mehr in Schuljahren, sondern in Schulhalbjahren gerechnet. Diese Halbjahre werden mit 11/I, 11/II, 12/I, 12/II, 13/I, 13/II bezeichnet. Jedes Halbjahr wird gesondert bewertet (d.h. die Noten werden jedes Halbjahr zurückgesetzt).
  • Die 6-Noten-Skala wird um Tendenzen erweitert; nunmehr gibt es 15 Punkte zu erreichen, die je einer Note mit Tendenz zuzuordnen sind. Die Note 6 ist mit 0P festgelegt (keine Tendenz), die Eins-Plus (1+) entspricht 15 Punkten.


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Fächerwahl

Es gibt Pflichtfächer und Wahlfächer. Ein Kurs, in dem 0P erreicht wurden, gilt als nicht belegt.

[Bearbeiten] Abiturberechnung

Für die Abiturbewertung sind nur die Zeugnisnoten 12/I, 12/II, 13/I, 13/II und die Prüfungsergebnisse relevant.

In die Berechnung gehen verpflichtend folgende Fächer ein:

  • alle vier Halbjahresnoten in Deutsch
  • alle vier Halbjahresnoten in Mathematik
  • alle vier Halbjahresnoten einer Fremdsprache
  • zwei Halbjahresnoten im künstlerischen Fach (Musik, Kunst, Darstellendes Spiel)
  • zwei Halbjahresnoten in Geschichte
  • zwei weitere Halbjahresnoten in einem oder mehreren gesellschaftswissenschaftlichen Fächern (Geschichte, Politische Bildung, Recht, Psychologie, Philosophie)
  • vier Halbjahresnoten einer Naturwissenschaft -oder- je zwei Halbjahresnoten beider naturwissenschaftlichen Fächer
  • ein Halbjahreskurs der in Jahrgang 11 neu begonnenen Sprache (sofern eine solche vorhanden)

Zusätzlich verpflichtend sind:

  • alle vier Halbjahreskurse der beiden Leistungskurse
  • die ersten drei Halbjahreskurse der beiden Grundkurs-Abiturfächer

Für die Abiturberechnung sind genau 22 Grundkurswertungen erforderlich. Wird diese Zahl nicht erreicht, können Wertungen nach freier Entscheidung einbezogen werden.

Im Fach Sport dürfen maximal drei Halbjahreskurse in die Bewertung einbezogen werden.

[Bearbeiten] Bewertung der einzubringenden Kurse in der Berechnung zur Abiturnote

Grundkurse werden einfach gewertet. Leistungskurse werden in den ersten drei Halbjahren doppelt gewertet, im vierten Halbjahr geht die Note einfach ein.

Prüfungen werden vierfach bewertet, sofern keine fünfte Prüfungskomponente gewählt wird. Ist dies der Fall, werden die Prüfungsergebnisse dreifach gewertet.

[Bearbeiten] Anforderungen für die Zulassung zum Abitur

  • Die Fächerbelegung muss der GOSTV entsprechen.
  • keine Leistungskursbewertung darf mit 0P bewertet worden sein
  • in vier der sechs Leistungskurswertungen müssen mindestens 5P erreicht worden sein
  • im Leistungskursbereich muss die Summe der Wertungen mindestens 70 erreichen
  • in keinem einzubringendem Grundkurs darf eine Wertung mit 0P vorhanden sein
  • in mindestens 16 Grundkurswertungen müssen 5P erreicht worden sein
  • im Grundkursbereich muss die Summe der Wertungen mindestens 110 erreichen
  • in 13/II darf kein Abiturprüfungsfach mit 0P bewertet worden sein
  • in mindestens zwei Prüfungen (davon ein Leistungskurs) müssen mindestens 5P erreicht worden sein
  • keine Abiturprüfung darf mit 0P bewertet werden, AUSSER:
    • in einer zusätzlichen mündlichen Prüfung wurden mindestens 2 Punkte erreicht ODER
    • in einer Wiederholungsprüfung wurde mindestens 1 Punkt erreicht

[Bearbeiten] Abitur-Prüfungsfächer-Wahl

Das Abitur setzt sich aus drei schriftlichen und einer mündlichen Prüfung zusammen.

In mindestens zwei Fächern aus Deutsch, Englisch, Mathematik müssen schriftliche Prüfungen abgelegt werden. Die ersten beiden schriftlichen Prüfungen finden in den Leistungskursfächern statt.

Die Prüfungsergebnisse müssen in der Summe mindestens 100 Punkte ergeben, wobei die Gewichtung zu berücksichtigen ist.

[Bearbeiten] Weblinks

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