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Abitur im Saarland

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Das saarländische Abiturzeugnis wird durch den erfolgreichen Abschluss der Oberstufe (Jahrgangsstufe 12 und 13) und der zentral gestellten Abiturprüfung erlangt.


Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Einführungsphase

Die Klassenstufe 11 wird als Einführungsphase bezeichnet, da die erbrachten Noten nicht beim Abiturzeugnis berücksichtigt werden. Nach dieser Klassenstufe muss jeder Schüler seine Leistungskurskombination wählen.

[Bearbeiten] Hauptphase

Die Hauptphase umfasst die Halbjahre 12/1 bis 13/2.

[Bearbeiten] Leistungskurse

Jeder Schüler wählt während der Einführungsphase drei Leistungskurse gemäß einer vorgegebenen Kombinationstabelle. Leistungskurse werden grundsätzlich fünfstündig unterrichtet. Der Lerninhalt ist im Gegensatz zu den Grundkursen erweitert und anspruchsvoller.

[Bearbeiten] Grundkurse

Die zu belegenden Grundkurse werden ebenfalls anhand der Kombinationstabelle bestimmt. Sofern nicht als Leistungskurs belegt, sind als Grundkurse Mathematik, Deutsch, mindestens eine Fremdsprache, mindestens eine Gesellschaftswissenschaft (Geschichte, Erdkunde, Politik), mindestens eine Naturwissenschaft (Physik, Biologie, Chemie), Religion oder Ethik und Sport, sowie für mindestens 2 Halbjahre ein Kunstfach (Musik oder Bildende Kunst) zu wählen. Darüberhinaus müssten unter Umständen noch Fächer im Umfang von einem bis drei Halbjahren gewählt werden, damit die Anzahl der einbringbaren Grundkurshalbjahre auf 22 kommt. Weiterhin können, je nach Angebot der Schule, freiwillig weitere Fächer als Zusatzkurse gewählt werden.

[Bearbeiten] Abiturprüfung

Das Halbjahr 13/2 schließt bereits zu den Osterferien, im Anschluss werden die schriftlichen Abiturprüfungen in den Leistungskursen abgelegt. Ein Leistungskurs muss dabei abgestuft werden. Dessen Prüfungsdauer beträgt dann dreieinhalb Stunden, und es fallen Aufgabenteile weg. Zudem gehen die Halbjahresnoten in einer anderen Gewichtung ein. Im vierten Abiturfach, einem Grundkurs, der vier Halbjahre belegt worden sein muss, wird nach den schriftlichen Prüfungen eine mündliche Prüfung abgelegt. Zu dieser bekommt man eine individuelle Aufgabenstellung, die binnen einer halben Stunde zu bearbeiten ist; danach muss diese in einem etwa zehnminütigem freien Vortrag erläutert werden. In den verbleibenden zehn Minuten wird der Prüfling über einen Querschnitt der in den vier Halbjahren behandelten Themen befragt. Alle schriftlichen Abituraufgaben sind im Saarland zentral gestellt und werden landesweit gleichzeitig bearbeitet. Die Arbeit wird vom jeweiligen Fachlehrer und anschließend von einem Zweitprüfer korrigiert, die vom Kultusministerium einen groben Bewertungsschlüssel und einen Erwartungshorizont erhalten.

[Bearbeiten] Abiturnote

Um die Note zu ermitteln, werden die Punkte der Gesamtqualifikation nach einem Schlüssel in die Abiturnoten umgerechnet. Die Gesamtqualifikation setzt sich zusammen aus:

[Bearbeiten] Qualifikation im Grundkursbereich

Die Punktzahl setzt sich aus den Noten von genau 22 einzubringenden Grundkursen zusammen. Nicht einbringbar sind Kurse die mit 0 Punkten abgeschlossen wurden. Alle Pflichtgrundkurse müssen eingebracht werden. Es dürfen maximal 3 Kurse in Sport eingebracht werden, das Halbjahr 13/2 des mündlichen Prüfungsfachs kann nicht eingebracht werden. Maximalpunktzahl: 22 * 15 Punkte = 330 Punkte

[Bearbeiten] Qualifikation im Leistungskursbereich

Die Punktzahl setzt sich aus den Halbjahresnoten 12/1, 12/2 und 13/1 der beiden nicht abgestuften Leistungsfächern in doppelter Wertung, sowie den beiden besten Kursen des abgestuften Leistungsfaches in einfacher Wertung zusammen.

Maximalpunktzahl: 3 (Halbjahre) * 2 (Wertung) * 15 + 2 (Anzahl Kurse im abgestuften Fach) * 15 = 210 Punkte

[Bearbeiten] Qualifikation im Abiturbereich

Die Punktzahl setzt sich aus den vierfach gewerteten Punkten der Abiturprüfungen und den einfach gewerteten letzten Halbjahresnoten der 4 Prüfungsfächer zusammen. Maximalpunktzahl: 4 (Wertung) * 4 (Anzahl Prüfungsfächer) * 15 (Maximalpunktzahl) + 4 (Anzahl Prüfungsfächer) * 15 (Maximalpunktzahl) Punkte = 300 Punkte

[Bearbeiten] Bestehensbedingungen

In jedem der drei Qualifikationsbereiche muss mindestens ein drittel der Maximalpunktzahl erreicht werden. Zudem gilt die sogenannte 25-Punkte Klausel, die besagt, dass in mindestens 2 der 4 Prüfungsfächern, darunter einem nichtabgestuften, die vierfache Wertung der Prüfung + die Note des Halbjahreszeugnisses 13/2 25 Punkte betragen muss.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks


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