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Zivildienstleistender

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Zivildienstleistender (Abkürzung ZDL, umgangssprachlich Zivi, in Österreich meist Zivildiener) ist, wer seinen zivilen Ersatzdienst zur Militärzeit ableistet.

Der Zivildienst ist ein Ersatz für den Wehrdienst. Ein ZDL hat den Kriegsdienst an der Waffe verweigert (in Deutschland nach Art. 4 Abs. 3 GG) und wird dafür zum Ersatz- oder Zivildienst herangezogen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Deutschland

Zivildienstleistende besitzen im Vergleich mit Wehrdienstleistenden einige zusätzliche Rechte und Pflichten. Das bedeutet:

  • Sie müssen eine Dienstunterkunft beziehen, worauf mit einer Heimschlaferlaubnis verzichtet werden kann.
  • Sie erhalten kostenlose Heilfürsorge.
  • Sie sind dienstverpflichtet.
  • Sie dürfen nur mit besonderer Erlaubnis einen Nebenjob annehmen (Wehrdienstleistende dürfen dies gar nicht).
  • Sie müssen einen Einführungskurs ablegen, der, je nach Art des Dienstes, einen Erste-Hilfe-Kurs, einen Staatsbürgerschaftskunde-Kurs, eine Rettungsdienstausbildung, eine Pflegediensthelfer-Ausbildung oder ähnliches enthalten kann; die Länge der Ausbildung in diesem Einführungskurs variiert nach dem Verwendungszweck des Zivildienstleistenden.
  • Sie können von der Dienststelle Bildungsurlaub für Kurse und Seminare beantragen, die speziell für Zivildienstleistende eingerichtet worden sind.

Zu den Pflichten bezogen auf Dienstunterkunft und Einführungskurs ist anzumerken, dass in der Mehrheit der Fälle eine Heimschlaferlaubnis gegeben wird und dass der Einführungskurs oftmals erst mehrere Monate nach Beginn des Zivildienstes stattfindet.

Wie ein Soldat bei der Bundeswehr wird auch ein Zivildienstleistender beim Bundesamt für den Zivildienst durch eine Personenkennziffer eindeutig identifiziert.

Zivildienst kann man in verschiedenen sozialen Einrichtungen wie Sozialdiensten und -stationen (z. B. Caritas), beim Roten Kreuz, in Krankenhäusern, in Jugendzentren, aber auch z. B. beim Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) oder anderen gemeinnützigen Vereinen ableisten. Diese können beim Familienministerium (dessen Name sich in der Geschichte der Bundesrepublik allerdings immer wieder änderte) eine Anerkennung als Zivildienststelle beantragen und erhalten dadurch das Recht, Zivildienstleistende einzustellen.

[Bearbeiten] Österreich

In Österreich ist das Bundesministerium für Inneres für den Zivildienst verantwortlich. Für die Zivildienstverwaltung ist seit 1. Oktober 2005 die Zivildienstserviceagentur zuständig, die dem Bundesministerium für Inneres rechtlich unterstellt ist. Bis zum Jahr 2005 wurden häufig von den Organisationen, bei denen Zivildienstleistende angestellt waren, mit einem Essensgeld von 6 € pro Tag versorgt. Dies wurde vom Verfassungsgerichtshof als zu gering angesehen, woraufhin tausende ehemalige Zivildiener eine nachträgliche Zahlung erhielten. Zum jetzigen Zeitpunkt ist die finanzielle Lage wie folgt definiert: ALs ZDL erhält man eine Grundpauschale von € 262,90 monatlich. Für die Verpflegung werden je nach Möglichkeit der Versorgung mit Nahrung an der Dienststelle zwischen € 8,84 und 13,60 täglich ausbezahlt.

[Bearbeiten] Organisationen

Die Organisation, bei der die meisten Zivildienstleistenden arbeiten, ist das Österreichische Rote Kreuz. Darüber hinaus werden viele Zivildiener im Bereich der Betreuung in Altersheimen oder Krankenhäusern eingesetzt. Weitere Organisationen sind z. B. der Arbeiter-Samariter-Bund, Kindergärten oder andere soziale Einrichtungen wie Behindertenbetreuung oder Flüchtlingsbetreuung. In geringem Ausmaß ist auch eine Beschäftigung in der Landwirtschaft möglich.

[Bearbeiten] Auslandszivildienst

In Österreich besteht weiters die Möglichkeit seinen Zivildienst im Ausland zu absolvieren. Ein solcher Auslandszivildienst dauert 12 Monate und kann entweder in dem Bereich des Gedenkdienstes, des Friedensdienstes oder des Sozialdienstes (z.B. Entwicklungshilfe) absolviert werden. Viele Auslandsplätze sind sehr beliebt und daher müssen Zivildiener oft jahrelang auf den Wunschplatz warten.

[Bearbeiten] Weblinks

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