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Kindergarten

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Kindergarten in Afghanistan
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Kindergarten in Afghanistan

Ein Kindergarten ist zum einen das Gebäude, zum anderen eine Einrichtung zur Kindertagesbetreuung. Deswegen werden Kindergärten in Deutschland auch heute Kindertagesstätte oder kurz Kita genannt, eine Bezeichnung, die Insidern aus unterschiedlichen Gründen besser behagt. In Österreich und der Schweiz sind diese Begriffe dagegen unüblich und unbekannt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Überblick

Zumeist wird als Kindergarten die Einrichtung für Kinder im Alter zwischen 3 und 6 Jahren bezeichnet; in Abgrenzung zur Kinderkrippe (0 bis 3 Jahre) und zum Hort (Kinder im Grundschulalter). In Anlehnung an Friedrich Wilhelm August Fröbel, den Gründer des ersten (in jedem Fall des ersten deutschen) Kindergartens wird die Bezeichnung auch wieder als Sammelbegriff für alle Einrichtungen der Kindertagesbetreuung verwendet. Der Kindergarten hat einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag und gilt als Elementarbereich des Bildungswesens (s. auch Vorschule).

Hinsichtlich der Öffnungszeiten gibt es drei unterschiedliche Modelle:

  • Teilzeitbetreuung, am Vor- und am Nachmittag
  • Verlängertes Vormittagsangebot, von Morgens bis nach dem Mittagessen
  • Ganztagsbetreuung, von morgens bis zum Spätnachmittag. Diese Kindergärten werden in Deutschland als häufig Kindertagesstätten (kurz KiTa) bezeichnet, anderen Orts auch Tageskindergarten. In letzter Zeit bieten Träger im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch zunehmend erweiterte Betreuungszeiten an, die sehr früh morgens beginnen (5:30 Uhr), bis in den späten Abend reichen (20 Uhr) und die Samstage und Übernachtungsmöglichkeiten umfassen.


In den meisten Kindergärten arbeiten unterschiedliche pädagogische Fachkräfte, wie Erzieher/innen, Sozialpädagogen und Kinderpfleger.

Unterhalten werden in Deutschland Kindergärten – regional in sehr unterschiedlichen Anteilen – überwiegend durch Freie Träger oder von den Kommunen. Freie Träger sind vor allem kirchliche Träger, Institutionen der Freien Wohlfahrtspflege, Vereine und Elterninitiativen aber immer häufiger auch privatwirtschaftliche Träger

Zusätzlich oder ergänzend zu den Regelkindergärten gibt es sonderpädagogische und heilpädagogische Kindergärten, welche meist als integrative Kindergärten ausgelegt sind. Zuweilen zeichnen sich Kindergärten durch ein besonderes Angebot oder pädagogisches Profil aus, wie beispielsweise Waldkindergärten, Montessorikindergärten, Waldorfkindergärten.

Zunehmend werden die Einrichtungen nicht mehr nach Altersgruppen (Krippe, Kindergarten, Hort) oder nach Zielgruppen (Kinder mit besonderen Förderbedarfen) getrennt betrieben, sondern in integrierter oder zumindest kombinierter Form.

„Kinderbewahranstalt von 1852“in der Hamburger Neustadt
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„Kinderbewahranstalt von 1852“
in der Hamburger Neustadt

[Bearbeiten] Geschichte

Nach ersten Ansätzen gegen Ende des 18. Jahrhunderts, unter anderen von Johann Friedrich Oberlin und Louise Scheppler gründete 1840 der Thüringer Friedrich Wilhelm August Fröbel den ersten Kindergarten in Bad Blankenburg. Den Namen wählte er, da das Kind wie eine Pflanze gepflegt und heranwachsen soll. 1851 bis 1860 wurde der Kindergarten in Preußen verboten. Angelika Hartmann gründete 1864 den ersten Kindergarten nach Fröbel in Köthen, Anhalt. August Köhler (Pädagoge) wie auch Angelika Hartmann waren 1863 Initiatoren und Mitbegründer des „Deutschen Fröbelverein“s zunächst für Thüringen, aus dem 1872 der „Allgemeine Fröbelverein“ und ein Jahr später, 1873, der "Deutsche Fröbelverband" hervorging. Köhler entwickelte eine eigenständige „Köhler-Kindergartenpädagogik“. Der Anteil der Kinder, für die ein Kindergartenplatz zur Verfügung stand, erreichte bereits 1910 etwa 13 %. Dies blieb auch in der Weimarer Republik so. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Zahl der Kindergartenplätze in Deutschland mehr als verdoppelt (Versorgungsquote 1941:31 %).

[Bearbeiten] Kinderbetreuung in Deutschland (2004)

Während die Versorgungsquote für die Altersgruppe der 3- bis 6jährigen Kinder in allen deutschen Bundesländern bei fast 100 % liegt, ist dies für die jüngeren und älteren Kinder in den Ländern unterschiedlich. Insbesondere die Versorgungsquoten der Kleinkinder streuen stark, wie die folgende Übersicht zeigt.

Ausflug eines Kindergartens
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Ausflug eines Kindergartens
Bundesland Krippenplätze je 1000 Kinder Fertilitätsrate
Sachsen-Anhalt 841 1,2
Brandenburg 663 1,3
Mecklenburg-Vorpommern 556 1,3
Berlin 538 1,2
Sachsen 433 1,3
Thüringen 334 1,2
Hamburg 197 1,2
Bremen 147 1,3
Bundesgebiet 126 1,3
Saarland 70 1,2
Hessen 54 1,3
Rheinland-Pfalz 39 1,4
Schleswig-Holstein 39 1,4
Baden-Württemberg 34 1,4
Niedersachsen 34 1,4
Nordrhein-Westfalen 32 1,4
Bayern 31 1,4

Quelle: Familienforschung Baden Württemberg, Statistisches Bundesamt

[Bearbeiten] Rechtsanspruch

[Bearbeiten] Deutschland

Seit 1996 gibt es in Deutschland einen Rechtsanspruch nach KJHG auf einen Kindergartenplatz (BVerfG im Urteil zum § 218 StGB) für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. Für jüngere und ältere Kinder sollen bedarfsgerecht Plätze vorgehalten werden. Einige Bundesländer haben landesrechtlich einen weitergehenden Rechtsanspruch bestimmt. Dieser ist zuweilen konditioniert; d. h. die Kinder haben nur einen Anspruch, wenn ihre Eltern berufstätig oder sonstwie an der Ausübung ihrer Erziehungspflicht gehindert sind.

[Bearbeiten] Österreich

In Österreich gibt es diesen Rechtsanspruch nicht. In der Praxis kann es in einigen Gegenden auch Wartezeiten von der Anmeldung bis zur Aufnahme von bis zu einem Jahr geben. Da aber die Geburtenrate rückläufig ist, sind zumindest in den Ballungsräumen eher Kapazitäten frei. Die Kindergärten sind Angelegenheit der Bundesländer. Dementsprechend sind auch Kostenbeiträge durch die Eltern unterschiedlich. In einigen Bundesländern ist nur für das Essen zu bezahlen, in anderen sind die Kosten sozial gestaffelt. Oft decken private Kindergärten, die zwar teurer sind, Randzeiten ab, die von öffentlichen mangels größeren Bedarfs nicht abgedeckt werden.

[Bearbeiten] Schweiz

In der Schweiz besteht in den meisten Kantonen ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenbesuch von einem oder zwei Jahren. Ein Gesetzesentwurf der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) vom 16. Februar 2006 sieht außerdem vor, dass Kinder ab dem vollendeten vierten Lebensjahr obligatorisch in einen Kindergarten oder eine so genannte Eingangsstufe eintreten. In bestimmten Kanton wie zum Beispiel Basel-Stadt besteht die Kindergartenpflicht bereits.

[Bearbeiten] Internationaler Vergleich

[Bearbeiten] Schweiz

In den meisten Kantonen der Schweiz gehen die Kinder im 5. und 6. Lebensjahr in den Kindergarten, also vor der Einschulung. Typisch ist ein Pensum von ca. 60 % oder 6 Halbtagen. Verwaltungstechnisch sind die Kindergärten in den meisten Kantonen schulnah positioniert.

Gegenwärtig sind zahlreiche Veränderungen im Gange. Im Zusammenhang mit den sich verändernden Gesellschafts- und Familienstrukturen werden in vielen Gemeinden Blockzeiten eingeführt, und die Zahl der so genannten Tageskindergärten, in denen die Kinder über Mittag zum Essen bleiben können, nimmt zu. Wo aufgrund einer Arbeitstätigkeit der Eltern dennoch Betreuungslücken entstehen, werden diese oft durch Mittagstische, Kindertagesstätten, Tageseltern oder die Großeltern abgedeckt. Diese Entwicklung bei den Kindergärten verläuft parallel zu jener bei den Schulen (Blockzeiten, Tagesschulen) und hat eine ähnliche politische Dynamik.

Es gibt Kindergärten mit besonderen pädagogischen Ausrichtungen (zum Beispiel Montessori-Kindergärten), es gibt Kindergärten, die in der Sprache und nach den pädagogischen Grundlagen anderer Länder geführt werden (zum Beispiel französische und spanische Kindergärten), und es gibt Kindergärten mit einer religiösen Ausrichtung.

[Bearbeiten] Großbritannien

Das erste Schuljahr wird in England und Wales „Rezeption“ oder auch das „Jahr Null“ genannt. Kindertagesstätten, welche nicht im Schulsystem integriert sind, werden „Nursery School“ genannt. Die Bezeichnung Nursery School wird auch öfters durch die Bezeichnung Kindergarten ersetzt, jedoch nur für Werbungszwecke. In Schottland ist der Ausdruck Kindergarten im Allgemeinen nicht die Bezeichnung für Nursery School. Das erste Bildungsjahr wird in Schottland „Primary 1“ bezeichnet.

[Bearbeiten] Schweden

In Schweden beispielsweise sehen sich Erzieher als Lehrer. Der Kindergarten setzt bereits in einem früheren Alter der Kinder ein. Anspruch auf einen kostenpflichtigen Kindergartenplatz haben bis zum letzten Jahr vor Schulbeginn aber nur Kinder, deren Eltern berufstätig sind, bei zwei Eltern müssen beide berufstätig sein. Für das Jahr vor Schulbeginn steht jedem Kind ein kostenloser Platz in der Vorschule zu. Die pro Tag vierstündige Teilnahme ist für die Kinder freiwillig. Im Kindergarten lernen sie den Umgang mit komplexen Situationen und beschäftigen sich bisweilen in zum Kindergarten gehörenden Ställen mit der Nahrungsversorgung von Tieren. Es wird gebastelt, gesungen und vorgelesen und bereits früh werden sprachliche Fähigkeiten geschult. Bewusst werden komplexe Fotos mit Menschen und kulturellen Errungenschaften statt Häschen und Strichmännchen aufgehängt.

Wegen des hohen Anteils an Migrantenkindern nimmt die Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen mittlerweile einen breiten Raum ein.

[Bearbeiten] Finnland

Das finnische Bildungswesen gilt entsprechend der PISA-Studie als eines der besten weltweit. Für Kindergärten in Finnland gilt beispielsweise folgendes: Die leitenden Erzieherinnen haben Abitur und ein Hochschulstudium. Der Kindergartenbesuch ist für Kinder ab dem ersten Lebensjahr möglich. Die Gruppengröße liegt bei etwa 14 Kindern. Fremdsprachenlernen oder naturwissenschaftliche Experimente im Kindergarten werden gefördert.

[Bearbeiten] Vereinigte Staaten von Amerika

[Bearbeiten] 1. Kindergarten

Der erste private (deutsche) Kindergarten wurde 1856 von der Fröbel-Schülerin Margarethe Schurz in Watertown Wisconsin in ihrem Haus gegründet. Ein Denkmal erinnert noch heute daran. Elizabeth Peabody ließ sich von Margarethe Schurz inspirieren und in die fröbelschen Ideen einweisen und gründete 1860 in Boston (Massachusetts) den ersten englischsprachigen Kindergarten. Der deutsche Auswanderer, Journalist und Pädagoge Adolph Douai (1819–1888) hatte ebenfalls in Boston - allerdings schon ein Jahr zuvor (1859) – den ersten öffentlichen (deutschen) Kindergarten nach den Vorstellungen des deutschen Pädagogen Friedrich Wilhelm August Fröbel (1782–1852) gegründet; weitere Kindergärten gründete Douai dann ab 1866 in New York City.

Heute sind in den USA die Kindergärten häufig den Grundschulen (Elementary Schools)angegliedert, die Teil des US-amerikanischen Schulsystems sind. Dieser Kindergarten ist ein einjähriges Programm, in dem Grundfertigkeiten unter anderem im Lesen und Rechnen vermittelt werden. Die Teilnahme ist kostenlos und freiwillig, nach der Anmeldung erfolgt jedoch ein straffes Curriculum. Der Schultag der Kindergartenkinder entspricht weitgehend dem der übrigen Grundschüler. Auf den Kindergarten folgt der Besuch der ersten Klasse. Die Klassen werden dafür neu zusammengesetzt und erhalten neue Lehrerinnen. Als Datum der Einschulung wird in den meisten amerikanischen Familien nicht der Beginn der ersten Klasse, sondern der Eintritt des Kindes in den Kindergarten gefeiert. In den USA ist der Begriff Kindergarten als wohl bekanntestes Lehnwort in den dortigen Sprachgebrauch übergegangen, was für den Erfolg des Konzepts spricht.

[Bearbeiten] 2. Child Day Care

Vom Kindergarten als Teil des staatlichen Bildungssystems sind die anderen Frühförderungs- und Betreuungsprogrammen zu unterschieden, die es in den USA in großer Zahl und Vielfalt gibt. Den deutschen Kindertagesstätten entsprechen hierbei am ehesten die Day Care Centers und Nursery Schools, die sich gleichermaßen als Schulen wie als Ganztagsbetreuung für Kinder berufstätiger Eltern verstehen. Der Mutterschutz in den USA endet 12 Wochen nach der Geburt und eine darüber hinaus reichende Erziehungszeit weder von den Arbeitgebern noch vom Staat unterstützt wird, fördern und betreuen Day Care Centers Kinder von 3 Monaten bis zu 5 Jahren.

Day Care Centers erhalten keine staatlichen Fördermittel, werden häufig jedoch von lokalen Arbeitgebern bezuschusst. Daneben werden je nach Geschäftstüchtigkeit der Leitung zum Teil erhebliche private Zuschüsse eingeworben (fundraising). Der Besuch eines Day Care Centers ist kostenpflichtig und um ein Vielfaches teurer als bei deutschen Kindergärten. Eltern mit geringem Einkommen können oft jedoch Förderung beantragen. Die Betreuungszeiten sind flexibel und ermöglichen den Eltern normale Arbeitszeiten. Die Kinder sind in Gruppen zusammengefasst, deren Größe vom Alter der Kinder abhängt.

Qualität und Ausstattung variieren stark. Für die Qualitätssicherung sorgt einerseits die Lobby der (zahlenden) Eltern und andererseits Institutionen wie beispielsweise die National Association for the Education of Young Children, die vielbeachtete Akkreditierungen aussprechen.

[Bearbeiten] 3. Frühforderungsprogramme

Unter den reinen Förderungsangeboten sind vor allem die von privater Hand, beispielsweise Kirchen oder YMCA, getragenen Preschools und das staatliche Programm HeadStart zu nennen. Als Teilzeitprogramm bilden die Preschools die Entsprechung zu (west-)deutschen Halbtags-Kindergärten.

[Bearbeiten] China

In China wird der Kindergarten auch gleichzeitig als Vorschule gesehen. Die Übersetzung für Kindergarten lautet dort „you er yuan“. Mehr und mehr wird dort eine auf hohe Konzentration ausgerichtete Leistungsschulung betrieben. (vgl. Weblinks)

[Bearbeiten] Japan

In Japan wird unterschieden zwischen Kindergarten (hoikuen 保育園) und Kindertagesstätte (youchien幼稚園 oder Day Care Center oder Nursery School). Hoikuen nehmen Kinder ab 0 Jahren auf, wobei die meisten Einrichtungen ein Mindestalter von zwei Monaten vorsehen. Die Betreuung wird meist von Montag bis Samstag angeboten und richtet sich nach dem Schulkalender. Der Kindergarten nimmt Kinder im Alter von zwei bis fünf Jahren auf. Die Kinder werden nach Alter (2–3 Jahre und 4–5) in Gruppen eingeteilt. Es gibt einen festen Tagesablauf, um den Kindern die Eingewöhnung zu erleichtern. Die Gruppen werden von zwei Lehrern/Lehrerinnen (sensei 先生) und eventuell einer/einem Assistentin/Assistenten betreut. Die Lehrer/innen sind durch einen Hochschulabschluss qualifiziert. Der Grad der Professionalität ist mit der Ausbildung deutscher Erzieher/innen kaum vergleichbar. Beispielsweise gehört das Erlernen des Klaviers zur Ausbildung. Musik und Kunst spielen im japanischen Kindergarten eine große Rolle. Meist gibt es neben dem normalen Personal einen zusätzliche/n zusätzliche/n Kunstlehrer/in (und Sportlehrer/in). Der Beruf ist in Japan ähnlich hoch angesehen wie der einer Hochschulprofessorin/eines Hochschulprofessors.

[Bearbeiten] Literatur

  • Walter Catherine, Fasseing Karin: Kindergarten – Grundlagen aktueller Kindergartendidaktik. ProKiga-Lehrmittelverlag, Winterthur/Schweiz 2002. ISBN 3-907578-60-0
  • Konrad, Franz Michael: Der Kindergarten. Seine Geschichte von den Anfängen bis in die Gegenwart. Lambertus Verlag, Freiburg 2004, ISBN 3-7841-1532-2

[Bearbeiten] Siehe auch

Wiktionary: Kindergarten – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen

[Bearbeiten] Weblinks

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