Nichtangriffspakt
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Ein Nichtangriffspakt ist die vertragliche Zusicherung von mindestens zwei Parteien, keine militärischen Aktionen gegeneinander durchzuführen. Es ist meist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Nationen. Bei Verträgen, bei denen mehrere Parteien beteiligt sind, handelt es sich um das Versprechen kollektiver Sicherheit. Derartige Verträge zwischen mehreren Staaten führen häufig zur Bildung von Defensivallianzen, wie zum Beispiel der NATO oder des ehemaligen Warschauer Pakts.
Der wohl bekannteste Nichtangriffspakt ist der so genannte Hitler-Stalin-Pakt.