Luftdruckwaffe
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Unter Luftdruckwaffen versteht man Schusswaffen, überwiegend Luftpistolen (LP oder LuPi) und Luftgewehre (LG), bei denen ein Geschoss mittels komprimierter Luft oder Kohlendioxid durch einen Lauf (ein Rohr) getrieben wird. Technisch richtiger ist zwar die Bezeichnung „Druckluftwaffe“, dieses hat sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch der Schützen nicht durchgesetzt.
Luftgewehre und -pistolen sind eine alte Waffenart, die sich parallel zu den Feuerwaffen entwickelte. Zur Zeit der napoleonischen Kriege wurden Luftgewehre (damals als „Windbüchsen“ bezeichnet) u.a. von Tiroler Freiheitskämpfern gegen französische und bayerische Besatzer mit Erfolg eingesetzt. Diese Waffen waren zum Teil mit Schnellade-Vorrichtungen ausgerüstet und - dank gezogener Läufe - sehr präzise. Derartige Luftgewehre (z.B. des Systems „Girandoni“, entwickelt vom Tiroler Bartholomus Girandoni) waren auch als Jagdwaffen ernstzunehmen, bis hin zur Jagd auf „Schalenwild“ (Paarhufer wie Reh, Gemse, oder auch Hirsch). Girandoni-Windbüchsen sind u.a. im Deutschen Jagdmuseum in München und im Deutschen Waffenmuseum in Suhl zu besichtigen. Wegen ihres geringen Mündungsknalls waren diese Windbüchsen vor allem bei Wilderern und bei Guerilla-Kämpfern beliebt; ihr Besitz wurde deswegen zeitweise unter Strafe gestellt.
Luftdruckwaffen unterliegen in Deutschland dem Waffengesetz (WaffG), das ihren Erwerb und Besitz beschränkt. Luftgewehre und -pistolen, bei denen die Bewegungsenergie des Geschosses (gemessen ca. 1 Meter vor der Laufmündung, sog. „E0“) 7,5 Joule nicht überschreitet, dürfen ab 18 Jahren frei erworben und besessen werden. Das Schießen mit diesen LG/LP ist neben behördlich zugelassenen Schießständen auch auf umfriedeten Grundstücken erlaubt, wenn sichergestellt ist, daß die Geschosse das Grundstück nicht verlassen können. Das „Führen“ von Luftdruckwaffen (das ist das „zugriffsbereite“ Bereithalten) ist dagegen nur mit gültigem Waffenschein zulässig. LG/LP, deren E0 7,5 Joule nicht überschreitet, werden mit einem besonderen Prüfzeichen („F im Fünfeck“) gekennzeichnet.
Liegt die Mündungsenergie dagegen über 7,5 Joule, so ist für Erwerb und Besitz nach dem Waffengesetz eine Erwerbsgenehmigung und eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Mit derartigen Waffen darf - außer auf genehmigten Schießstätten - nur bei Vorliegen einer gesonderten „Schießerlaubnis“ geschossen werden.
Munition für Luftdruckwaffen unterliegt keiner Erwerbsbeschränkung. Als Geschosse kommen Rundkugeln, Federbolzen und die so genannte „Diabolo“-Geschosse in Betracht (ein tailliertes Hohlboden-Langgeschoss, das sich im Moment der Schussabgabe etwas aufweitet). Letztere sind heute allgemein üblich, da sie die größte Schusspräzision versprechen. Das weitest verbreitete Kaliber beträgt 4,5 mm (.177), daneben werden auch LG/LP in den Kalibern 5,6 mm (.22) und 6,35 mm (.25) hergestellt.
Luftgewehre und Luftpistolen sind als Einzel- und Mehrlader erhältlich. Nach ihrem Funktionsprinzip lassen sie sich grob untergliedern in Waffen, bei denen der Gebrauchsgasdruck bei der Schussabgabe aufgebaut wird (so genannte Federdruckwaffen) und solchen, die eine bereits unter Druck stehende Luft- oder Kohlendioxidmenge im Moment des Schusses durch Ventilbetätigung freigeben. Federdruckmodelle sind konstruktiv einfacher, dabei robust und leistungsstark. Sie haben allerdings den Nachteil eines recht starken Prellschlages beim Schuss. Dieser Nachteil wird bei Waffen, die mit Pressluft oder Kohlendioxid arbeiten, vermieden. Der „Rückstoß“ ist angesichts der sehr geringen Geschossgewichte und des relativ geringen Gasdrucks bei Luftdruckwaffen dagegen vernachlässigbar.
Luftgewehre und -pistolen werden heute in erster Linie als sehr teure und hochspezialisierte Sportgeräte (bis hin zu olympischen Wettbewerben) verwendet, sowie bei einfacheren Modellen zum gelegentlichen Freizeitschießen (u.a. bei Schießbuden auf dem Jahrmarkt). Starke „Weitschußluftgewehre“ kommen u.a. beim „Field Target“-Schießen zum Einsatz (Schießen auf Metallsilhouetten auf wechselnde Entfernungen, keine Schießsportdiziplin des Deutschen Schützenbundes). Der früher geläufige Einsatz zur Schädlingsbekämpfung in Haus und Hof (z.B. auf Stare in Obstbäumen, Ratten etc.) ist aus Sicherheitsgründen und waffen- sowie tierschutzrechtlichen Erwägungen abzulehnen.
Luftgewehre und -pistolen sind keinesfalls als „Spielzeuge“ anzusehen. Beim ihrem Gebrauch sind alle für den Umgang mit Schusswaffen geltenden Sicherheitsregeln unbedingt zu beachten. Dies gilt auch für die so genannten „erlaubnisfreien“ Waffen, die jeder Erwachsene besitzen darf. Auch bei einer Mündungsenergie von max. 7,5 Joule sind schwere (unter Umständen auch tödliche) Verletzungen möglich. Auf geeignete, stabile Kugelfänge ist zu achten, Vorkehrungen gegen Gefährdungen durch Abpraller und „Querschläger“ sind erforderlich.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- http://www.co2air.de (Seite für freie Waffen von der Vogt Schild Deutschland GmbH)
- http://www.muzzle.de (Sehr interessante Seite für freie Waffen)