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Königreich Sachsen

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Königreich Sachsen
Flagge Wappen
Flagge des Könireichs Sachsen Wappen des Königreichs Sachsen
Karte
Karte des Königreichs Sachsen 1815-1918
 
Landeshauptstadt Dresden
Regierungsform Monarchie
Staatsoberhaupt König
Dynastie Wettiner
Bestehen 1806-1918
Fläche 14.993 km²
Einwohner 4.806.661 (1910)
Bevölkerungsdichte 320 Einwohner/km²
Entstanden aus Kurfürstentum Sachsen
Aufgegangen in Freistaat Sachsen
Hymne  
Lage im Deutschen Reich
Lage des Königreichs Sachsen im Deutschen Kaiserreich
Stimmen im Bundes- bzw. im Reichsrat 4 Stimmen
Kfz-Kennzeichen I, II, III, IV, V
Königreich Sachsen um 1895
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Königreich Sachsen um 1895

Das Königreich Sachsen existierte von 1806 bis 1918. Es gehörte von 1806 bis 1815 dem Rheinbund und von 1815 bis 1866 dem Deutschen Bund an, trat 1867 dem Norddeutschen Bund bei und war von 1871 bis 1918 Bundesstaat des Deutschen Reiches. Die Hauptstadt war Dresden.

Inhaltsverzeichnis


[Bearbeiten] Entstehung des Königreiches

[Bearbeiten] Friede von Posen

Das Königreich Sachsen entstand am 11. Dezember 1806 mit der Unterzeichnung eines Friedensvertrages in Posen zwischen Frankreich und Sachsen. Mit dem Frieden von Posen schied Sachsen aus dem Vierten Koalitionskrieg, nachdem die sächsisch-preußischen Truppen im Oktober 1806 von Napoleon bei Jena und Auerstedt vernichtend geschlagen worden waren und Preußen den sächsischen Verbündeten im Stich gelassen hatte. Im Posener Frieden musste das von Napoleon alsbald besetzte Sachsen dem Rheinbund beitreten (Art. 2) und verschiedene in Thüringen gelegene Gebiete abtreten (Art. 7), erhielt dafür aber als Entschädigung die preußische Enklave um Cottbus zugesagt (Art. 6) und wurde nach Bayern und Württemberg nun ebenfalls zum Königreich erhoben (Art. 3). Außerdem wurde in Sachsen das römisch-katholische dem evangelisch-lutherischen Bekenntnis rechtlich gleichgestellt (Art. 5).

[Bearbeiten] Ausrufung des Königs

Am 20. Dezember 1806 erfolgte die Ausrufung des regierenden Kurfürsten Friedrich August des Gerechten zum König von Sachsen. Die Verkündung stieß auf kein besonderes Echo, vermutlich deshalb, weil der Königs-Titel seit mehr als einhundert Jahren in Sachsen geläufig war: Seit 1697 war Kurfürst August der Starke König von Polen, 1733 folgte ihm sein Sohn als König August III. auf dem polnischen Thron. Dessen Sohn, Kurfürst Friedrich Christian, regierte 1763 nur ein Vierteljahr lang und damit zu kurz, um in Polen zum König gewählt werden zu können. Friedrich August der Gerechte erklärte zwei Jahre nach seinem Regierungsantritt zunächst den Verzicht auf die polnische Krone (1765), wurde aber in der vom Sejm 1791 verabschiedeten polnischen Verfassung zum Thronnachfolger bestimmt (Art. VII). Die Königswürde empfing Friedrich August gleichwohl erst Ende 1806 aus der Hand Napoleons und diesmal nun als sächsische Krone; wenige Monate danach wurde er allerdings auch als Herrscher in Polen eingesetzt.

[Bearbeiten] Gebietsstand 1806

Hervorgegangen ist das Königreich aus dem Kurfürstentum Sachsen, dessen um 1800 erreichter Gebietsstand hauptsächlich im Ergebnis der Übertragung der sächsischen Kurwürde an die wettinischen Markgrafen von Meißen 1423, dem Übergang der Kurwürde von den ernestinischen an die albertinischen Wettiner nach der Wittenberger Kapitulation 1547 sowie dem Zugewinn von Ober- und Niederlausitz im Prager Frieden 1635 resultierte. Das Königreich umfasste 1806 im wesentlichen das Gebiet der alten Markgrafschaft Meißen (Meißnischer Kreis u.a. mit Meißen, Dresden, Torgau und Pirna; Leipziger Kreis u.a. mit Leipzig; Erzgebirgischer Kreis u.a. mit Chemnitz und Freiberg) und den größeren Teil des Vogtlandes (Vogtländischer Kreis u.a. mit Plauen), verschiedene Ausläufer in Ost- und Nordthüringen (Neustädter Kreis; Thüringischer Kreis u.a. mit Weißenfels) sowie die alten sächsischen Kurlande mit ihrer Hauptstadt Wittenberg (Kurkreis, einschließlich der Grafschaft Brehna); dazu traten als verfassungsmäßig eigene Länder die Markgrafschaften Oberlausitz (u.a. mit Bautzen, Görlitz, Kamenz, Lauban und Zittau) und Niederlausitz, die säkularisierten Stiftsgebiete Meißen, Merseburg und Naumburg-Zeitz, die Harzgrafschaften Mansfeld und Stolberg sowie das alte Fürstentum Querfurt. Eingebettet in die Markgrafschaft Niederlausitz lag die Cottbuser Enklave, die Preußen im Tilsiter Friede am 9. Juli 1807 an Sachsen abtreten musste (Art. 2 und 12 des franko-preußischen Abkommens).

[Bearbeiten] Geschichte des Königreiches

Als Eckpunkte in der Geschichte des Königreiches gelten

  • außenpolitisch der Untergang Sachsens als europäischer Mittelmacht nach der erzwungenen Teilung des Königreiches 1815 sowie der Verlust der staatlichen Souveränität nach dem Beitrittsdiktat zum Norddeutschen Bund 1866
  • innenpolitisch der Übergang Sachsens zum modernen Verfassungs- und Rechtsstaat mit der Verabschiedung der (ersten) Sächsischen Verfassung 1831, dem Inkrafttreten des Sächsischen Bürgerlichen Gesetzbuches 1865 und der Abdankung des Königs 1918, allerdings flankiert von politischen Spannungen (Herbstunruhen 1830, Maiaufstand 1849, Aufstieg der marxistischen Sozialdemokratie nach 1870) und gegenläufigen Entwicklungen (konservative Reaktionsphase 1849-1854, Militarisierung ab 1870)
  • wirtschaftlich der Aufstieg Sachsens zum führenden Industrie- und Handelsstaat in Mitteleuropa, ablesbar an der ökonomischen Dominanz Sachsens im Zollverein seit 1834, dem raschen Aufbau des Ferneisenbahnnetzes ab 1839, den Absatzerfolgen der sächsischen Industrie ab etwa 1840 und dem Durchbruch Leipzigs als Welthandelsplatz nach Einführung der Mustermesse 1895, begleitet freilich vom Niedergang des klassischen Kleingewerbes, der neu entstehenden Massenarmut („Pauperismus“), wirtschaftlichen Krisen und Misserfolgen wie dem „Gründerkrach“ 1873 oder dem Zusammenbruch der Leipziger Bank 1901.

Am 13. November 1918 dankte der König Friedrich August III. auf Schloss Guteborn bei Ruhland ab. Sachsen war seitdem Freistaat innerhalb der Weimarer Republik.

[Bearbeiten] Verwaltungsgliederung des Königreiches

[Bearbeiten] Verwaltungsstrukturen bis 1815

Das Königreich Sachsen blieb zunächst in die aus dem Mittelalter stammenden Ämter gegeliedert, welche in den noch im 16. Jahrhundert gebildeten sieben kursächsischen Kreisen (Erzgebirge, Kur, Leipzig, Meißen, Neustadt, Thüringen, Vogtland) zusammengefasst waren. Daneben bestanden in den Markgrafschaften Ober- und Niederlausitz eigene Verwaltungsstrukturen; ebenso waren die an Kursachsen gefallenen Stiftsgebiete (Meißen, Merseburg, Naumburg-Zeitz) und Fürstentümer (Querfurt sowie die Harzgrafschaften Mansfeld und Stolberg) nicht "eingekreist".

[Bearbeiten] Neugliederung der staatlichen Verwaltung 1816 und 1874

1816 erfolgte die Neugliederung des nun wesentlich verkleinerten Königreiches in 14 Amtshauptmannschaften; diese waren in den vier Kreisdirektionen Bautzen, Dresden, Leipzig und Zwickau zusammengefasst, denen jeweils ein Kreisdirektor vorstand. Der Vorsteher einer Amtshauptmannschaft hieß Amtshauptmann (Plural: Amtshauptleute).

1874 wurden die Kreisdirektionen in Kreishauptmannschaften umbenannt. Gleichzeitig wurde die Zahl der Amtshauptmannschaften auf 25 erhöht, und es wurden erstmals drei "amtsfreie" Stadtkreise (Chemnitz, Dresden, Leipzig) eingerichtet. Im Jahr 1900 wurde mit Chemnitz eine fünfte Kreishauptmannschaft geschaffen. Bis 1918 erhöhte sich die Zahl der Amtshauptmannschaften und Stadtkreise weiter.

[Bearbeiten] Administrative Gliederung ab 1874 (Übersicht)

Kreishauptmannschaft Bautzen

  1. Amtshauptmannschaft Bautzen
  2. Amtshauptmannschaft Kamenz
  3. Amtshauptmannschaft Löbau
  4. Amtshauptmannschaft Zittau

Kreishauptmannschaft Chemnitz

  1. Stadtkreis Chemnitz
  2. Amtshauptmannschaft Annaberg
  3. Amtshauptmannschaft Chemnitz
  4. Amtshauptmannschaft Flöha (seit 1874)
  5. Amtshauptmannschaft Glauchau (seit 1878)
  6. Amtshauptmannschaft Marienberg (seit 1874)
  7. Amtshauptmannschaft Stollberg (seit 1910)

Kreishauptmannschaft Dresden

  1. Stadtkreis Dresden
  2. Amtshauptmannschaft Dippoldiswalde (seit 1874)
  3. Amtshauptmannschaft Dresden (bis 1880 und ab 1924)
    1. Amtshauptmannschaft Dresden-Altstadt (1880-1924)
    2. Amtshauptmannschaft Dresden-Neustadt (1880-1924)
  4. Amtshauptmannschaft Freiberg (seit 1874)
  5. Amtshauptmannschaft Großenhain (seit 1874)
  6. Amtshauptmannschaft Meißen
  7. Amtshauptmannschaft Pirna

Kreishauptmannschaft Leipzig

  1. Stadtkreis Leipzig
  2. Amtshauptmannschaft Borna (seit 1874)
  3. Amtshauptmannschaft Döbeln
  4. Amtshauptmannschaft Grimma
  5. Amtshauptmannschaft Leipzig
  6. Amtshauptmannschaft Oschatz
  7. Amtshauptmannschaft Rochlitz

Kreishauptmannschaft Zwickau

  1. Stadtkreis Plauen (seit 1907)
  2. Stadtkreis Zwickau (seit 1907)
  3. Amtshauptmannschaft Auerbach
  4. Amtshauptmannschaft Oelsnitz
  5. Amtshauptmannschaft Plauen
  6. Amtshauptmannschaft Schwarzenberg
  7. Amtshauptmannschaft Zwickau

[Bearbeiten] Liste der sächsischen Könige

  • 1806–1827 Friedrich August I. der Gerechte (* 1750, † 1827), 1807-1815 zugleich Herzog von Warschau; zuvor seit 1763 (unter dem Namen Friedrich August III.) Kurfürst von Sachsen und 1791 erwählter König von Polen
  • 1827–1836 Anton der Gütige (* 1755, † 1836), Bruder des vorigen
  • 1836–1854 Friedrich August II. (* 1797, † 1854), Neffe des vorigen
  • 1854–1873 Johann (* 1801, † 1873), Bruder des vorigen
  • 1873–1902 Albert (* 1828, † 1902), Sohn des vorigen
  • 1902–1904 Georg (* 1832, † 1904), Bruder des vorigen
  • 1904–1918 Friedrich August III. (* 1865, † 1932) (Abdankung), Sohn des vorigen

Siehe auch: Freistaat Sachsen, Geschichte Sachsens, Liste der sächsischen Herrscher, Liste der sächsischen Ministerpräsidenten

[Bearbeiten] Weblinks

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