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Internationaler Gerichtshof

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Siegel des Gerichts

Der Internationale Gerichtshof, IGH (franz.: Cour internationale de Justice,CIJ engl.: International Court of Justice, ICJ) ist das Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und hat seinen Sitz in Den Haag (Niederlande). Seine Funktionsweise und Zuständigkeit sind in der UN-Charta und im IGH-Statut[1] geregelt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Zuständigkeit

Parteien vor dem IGH können nur Staaten sein, Internationale Organisationen und andere Völkerrechtssubjekte hingegen nicht.

Zugang zum Gericht haben nur Vertragsstaaten des IGH-Statuts. Dies sind zum einen gem. Art. 93 Abs. 1 der Charta der Vereinten Nationen alle UN-Mitglieder und zum anderen solche Staaten, die kein Mitglied der UN sind, aber das Statut ratifiziert haben.

Das Gericht ist nur dann kompetent zur Entscheidung eines Falles, wenn alle beteiligten Parteien die Zuständigkeit anerkannt haben. Eine solche Anerkennung kann durch Erklärung für das jeweilige Verfahren, durch Verweis in einem völkerrechtlichen Vertrag oder in abstrakter Form durch eine Unterwerfungserklärung erfolgen. Unterwerfungserklärungen unterliegen häufig weitgehenden Vorbehalten, die es (z.B. im Falle Indiens) nahezu unmöglich machen, als Kläger oder Beklagter vor dem IGH aufzutreten.

Die Entscheidungen des IGH sind für die jeweiligen Parteien bindend (inter partes).

Unterorganisationen der Vereinten Nationen können mit jeweiliger Ermächtigung durch die Generalversammlung beim IGH Rechtsgutachten zu relevanten Themen anfordern. Die Generalversammlung oder der Sicherheitsrat kann über jede Rechtsfrage ein Gutachten anfordern.

Zwar kam es bis 2003 nur zu 76 Urteilen und 24 Rechtsgutachten, doch war der IGH wesentlich an der Fortentwicklung des Völkerrechts beteiligt.

Deutschland rief den IGH bisher drei Mal an. Im ersten Verfahren (Gegner waren Dänemark und die Niederlande) ging es um Schürfrechte im Festlandsockel unter der Nordsee. Im zweiten Fall (Gegner war hier Island) wurde über das Fischereiwesen geurteilt. Das bisher letzte Verfahren war der "Fall LaGrand" gegen die Vereinigten Staaten. Gegen Deutschland sind zurzeit zwei Verfahren anghängig. Seit 1999 klagt Serbien wegen des Kosovo-Krieges und Lichtenstein seit 2001 wegen Eigentumsfragen über Gegenstände im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg.

[Bearbeiten] Geschichte

Der Internationale Gerichtshof wurde 1946 gegründet, er arbeitet unter der Charta der Vereinten Nationen als Rechtsprechungsorgan. Der Gerichtshof ging aus dem von 1922 bis 1946 bestehenden Ständigen Internationalen Gerichtshof hervor, dem der Internationale Schiedsgerichtshof (International Arbitration Court) vorausging, der am 6. Februar 1900 auf Beschluss der niederländischen Regierung eingerichtet wurde.

Mehrere Staaten haben in der Vergangenheit Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs nicht anerkannt oder befolgt, u.a.:

  • 1971, die Republik Südafrika verstößt gegen die Besetzung Namibias.
  • 1973, Frankreich verstößt gegen eine einstweilige Verfügung der Richter im Zusammenhang mit den damaligen oberirdischen Atomwaffentests auf dem Mururoa-Atoll im Pazifik.
  • Marokko, das nach Ansicht der Richter keine Ansprüche auf die ehemalige spanische Kolonie West-Sahara hat.
  • 1984, die USA erklären das Gericht im Fall "Militärische und paramilitärische Aktivitäten in und gegen Nicaragua" für nicht zuständig, da eigene Sicherheitsbelange einer Anerkennung des Urteils entgegenstünden.

[Bearbeiten] Mitglieder

Eröffnungssitzung des Gerichts am 18. April 1946 in Gegenwart von Prinzenssin Juliana und Prinz Bernhard von den Niederlanden
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Eröffnungssitzung des Gerichts am 18. April 1946 in Gegenwart von Prinzenssin Juliana und Prinz Bernhard von den Niederlanden
Rosalyn Higgins, die Präsidentin des Gerichts
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Rosalyn Higgins, die Präsidentin des Gerichts
Das Gericht in öffentlicher Sitzung, 2006
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Das Gericht in öffentlicher Sitzung, 2006

Die 15 Richter des Gerichts, die alle unterschiedlicher Nationalität sein müssen, werden gemeinsam von der UN-Generalversammlung und dem UN-Sicherheitsrat für eine Amtszeit von 9 Jahren gewählt, wobei eine spätere Wiederwahl möglich ist. Die Amtszeit der Richter endet am 5. Februar des angegebenen Jahres. Bei der Wahl achten die Staaten auf eine vorher in Form von Verständigungen festgelegte geografische Repräsentation der 5 Weltregionen. Das bedeutet, dass nach einer bestimmten Rotation freie Richterstellen durch Kandidaten aus einer Region besetzt werden. Alle drei Jahre wird ein Drittel der Richter neu gewählt. Bei ihrer Rechtsprechung vertreten die Richter nicht ihr Land, sondern müssen völlig unabhängig urteilen. Maßstab ist das Völkerrecht.

Wenn bei einem Rechtsstreit kein Staatsangehöriger einer der beteiligten Staaten Mitglied des Gerichts ist, kann auf Antrag ein von diesem Staat vorgeschlagener Richter ad hoc am Verfahren teilnehmen. Dann erhöht sich die Anzahl der Mitglieder auf 17.

Seit dem 6. Februar 2003 gehören dem Internationalen Gerichtshof folgende Richter an:

Frühere Richter des Internationalen Gerichtshofs:

  • Nabil Elaraby, Ägypten (bis 2006)
  • Carl August Fleischhauer, Deutschland (1994-2003)
  • Gilbert Guillaume, Frankreich (1987-2005, zurückgetreten am 11. Feb. 2005)
  • Pieter H. Kooijmans, Niederlande (bis 2006)
  • Hermann Mosler, Deutschland (1976-1985)
  • Luis Padilla Nervo, Mexiko (1963-1972)
  • Muhammad Zafrullah Khan, Pakistan (1963-1970)
  • José Francisco Rezek, Brasilien (bis 2006)
  • Wladlen S. Wereschtschetin, Russische Föderation (bis 2006)

  1. Statute of the International Cort of Justice, 26.6.1945, BGBl. 1973 II S. 505, UNCIO Vol. 15 p. 355

[Bearbeiten] Literatur

  • Andreas Zimmermann / Christian Tomuschat / Karin Oellers-Frahm (Hrsg.): The Statute of the International Court of Justice: A Commentary, Oxford 2006. ISBN 0-19-926177-6.

[Bearbeiten] Weblinks

Commons: Bilder vom und um den Internationalen Gerichtshof – Bilder, Videos und/oder Audiodateien
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