Individualversicherung
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Neben Sozialversicherungen (gesetzliche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung), die im Rahmen der Beitragsbemessungsgrenzen für jeden Arbeitnehmer zwingend vorgeschrieben sind, gibt es individuell abschließbare Versicherungen. Diese Versicherungen sind freiwillige Versicherungen, die vertraglich zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft zustande kommen. Die Leistungen sind unterschiedlich und im Rahmen der vorgegebenen Tarifstruktur individuell vereinbar. Die Beitragssätze richten sich hierbei nach den individuell vereinbarten Leistungen.
Für Gewerbetreibende und Unternehmen gibt es - je nach Betriebsart - neben den Berufsgenossenschaften in denen jeder Arbeitnehmer / Angestellter über den Gewerbebetrieb / das Unternehmen pflichtversichert werden muss - noch weitere, praktisch zwingend vorgeschriebene Versicherungen (insbesondere Haftpflichtversicherungen), die ausschließlich von der privaten Versicherungswirtschaft abgedeckt werden.
Individuelle Versicherungen sind zum Beispiel:
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[Bearbeiten] Personenversicherung
- Private Krankenversicherung
- Private Krankenzusatzversicherung
- Private Rentenversicherung
- Lebensversicherung
- Risikolebensversicherung
[Bearbeiten] Sachversicherungen
- Hausratversicherung
- Autoversicherung
- Feuerversicherung
- Private Haftpflichtversicherung
- Private Unfallversicherung
- Tierhalterhaftpflichtversicherung
[Bearbeiten] Industrieversicherungen/Gewerbeversicherungen
- Bauleistungsversicherung
- Probandenhaftpflichtversicherung
- Gewerbe Haftpflichtversicherung
- Produkthaftpflichtversicherung
- Betriebsunterbrechungsversicherung
- Maschinenversicherung
- Transportversicherung
- Kunstversicherung
Sach-, Industrie- und Gewerbeversicherungen werden auch als Kompositversicherungen bezeichnet. Bei sogenannten schweren Risiken, kann von mehreren Versicherungsgesellschaften ein Versicherungspool gebildet werden.