Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Rentenversicherung (Erlebensversicherung) - Wikipedia

Rentenversicherung (Erlebensversicherung)

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Als Rentenversicherung bezeichnet man hier die private Rentenversicherung. Sie ist im Grunde eine klassische Lebensversicherung. Jedoch wird im Gegensatz zur Lebensversicherung keine Versicherungssumme bei Tod des Versicherten fällig sondern eine lebenslange, (üblicherweise) monatliche Rentenzahlung gewährt. Einen solchen Anspruch bezeichnet man auch Leibrente.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Grundlagen

Die Rentenversicherung hat gegenüber der klassischen Lebensversicherung folgende Unterschiede:

  • Gesundheitszustand unerheblich - Da nicht der Todesfall versichert wird, kann sie unabhängig vom Gesundheitszustand abgeschlossen werden.
  • Kapitalwahlrecht - Durch Ausübung des Wahlrechtes kann bei Vertragsablauf / Rentenbeginn anstatt der Leibrente auch eine einmalige Kapitalzahlung in Anspruch genommen werden. (Begrenztes Kapitalwahlrecht bei Riester-Renten und kein Wahlrecht bei Rürup-Renten)
  • Rentengarantiezeit - Diese ist variabel und beschreibt, wie lange der Vertragsanbieter die Rente auszahlen muss, wenn der Anspruchsberechtigte in der Rentenphase verstirbt. Beispiel: Rentenphase beginnt mit 60. Lebensjahr - Rentengarantiezeit beträgt 5 Jahre - Anspruchsberechtigter stirbt im 62. Lebensjahr - Die Rente wird dann nur noch 3 Jahre weiter (an die Hinterbliebenen) ausbezahlt. Der Rest des eingezahlten Kapitals ist weg! Sollte bei eventuell schon bestehenden Verträgen eine zu kurze Rentengarantiezeit vereinbart worden sein kann jedoch vor dem eigentlichen Rentenbezug auch das Kapitalwahlrecht in Anspruch genommen und damit wiederum eine erneute Rentenversicherung gespeist werden. Diese Möglichkeit ist jedoch bei Riester-Renten und Rürup-Renten ausgeschlossen! Dort ist die Rentengarantiezeit besonders wichtig! Eine längere Rentengarantiezeit bedeutet zwar eine geringfügig niedrigere monatliche Rentenzahlung - Sie ist jedoch zum Kapitalschutz, insbesondere für Hinterbliebene wichtig!
  • Risikobeitrag für Todesfallschutz nicht einkalkuliert - Da in der Rentenversicherung bei Tod des Versicherten keine Leistung fällig wird, kann der Beitrag für diesen Versicherungsschutz gespart oder zusätzlich verzinslich angesammelt werden. Rentenversicherungen haben deshalb in der Regel eine höhere Rendite als Lebensversicherungen.

[Bearbeiten] Rechnerische Grundlagen

Wie bei jeder Versicherung erhält der Versicherungsnehmer genau das zurück, was er, abzüglich der Kosten (als sogenannte Nettoprämie), einzahlt (das ist das »versicherungsmathematische Äquivalenzprinzip«). Dies ist der Erwartungswert (Barwert) der abgezinsten zukünftigen Zahlungen Zi zu Terminen ti:

\mathbf{E} \sum_1^\infty {a_i Z_i} =  \sum_1^\infty a_i \mathbf{E} Z_i = \sum_1^\infty a_i w_i z_i

Mit den Abzinsfaktoren ai, Erlebenswahrscheinlichkeiten wi und vereinbarten Auszahlungsbeträgen zi (es ist eine sogenannte »Summenversicherung«). Häufig nimmt man konstante Beträge zi = z an, daher ist \sum a_i w_i der sogenannte Leibrentenfaktor.

Weil für genügend große i das Produkt aiwi klein ist, kann man sich für eine relativ geringe Teilprämie eine Einzahlung in Erlebensfall sichern, darin gründet die große Bedeutung der Rentenversicherung für die Altersvorsorge.

In die obige Formel gehen mit dem Zinssatz und der Sterbetafel zwei Voraussetzungen ein, die problematisch sind.

[Bearbeiten] Varianten

Eine ewige Rente ist ein Auszahlungsplan ohne Kapitalverzehr. Sie ist keine Versicherung.

Eine temporäre Leibrente wird nur für eine begrenzte Zeit gewährt. Ihr Erwartungs- (Bar-) Wert ist leicht zu berechnen, in dem man in obiger Formel nur Terme mit i < k berücksichtigt. Sie spielt wider Erwarten eine große Rolle, denn immer dann, wenn die Rente nicht gegen Einmalzahlung, sondern gegen laufende Beiträge (Prämien) erworben wird, gewährt der Versicherungsnehmer der Versicherung eine solche temporäre Leibrente (wenn er stirbt, endet die Zahlungspflicht). Beide Renten haben den gleichen Barwert. Daneben findet man temporäre Leibrenten z. B. als Berufsunfähigkeitsrenten (bis zum Beginn der Altersrente).

[Bearbeiten] Organisation

Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmer können identisch sein (manchmal Selbstversicherung genannt). Dies ist häufig der Fall bei sogenannten Pensionen, also im Ruhestand gezahlten Bezügen, für die vom Versicherten keine Prämien gezahlt wurden.

Grundsätzlich sind diese Verpflichtungen, die eine erhebliche Höhe erreichen können, nach mathematischen Verfahren zu bewerten und in der Bilanz als Pensionsrückstellungen auszuweisen; entsprechend erhöhen sich die kalkulatorischen Personalkosten.

Genossenschaftlich ist unter anderem die gesetzliche Rentenversicherung organisiert.

Erwerbswirtschaftlich sind die meisten Anbieter von privaten Lebensversicherungen organisiert, die Rentenversicherungen häufig als Alternative zu einer Einmalzahlung bei einer Kapitallebensversicherung anbieten. Neuerdings gibt es mit der Riester-Rente häufiger eine genuine Rentenversicherung.

[Bearbeiten] Zinssatz und Sterbetafel

Ein Problem bei der Berechnung von Leibrenten ist der zugrundeliegende Zinssatz. Er darf nicht höher sein, als dauerhaft zu erwirtschaften ist, sonst reicht das Kapital nicht aus; er darf aber auch nicht zu gering sein, damit der Versicherer nicht am Ende ungerechtfertigte Erträge hat (Auswege: dynamische Rente, Überschussbeteiligung).

Bei der Berechnung des Erwartungswertes liegt eigentlich die Sterbetafel der Versicherten zugrunde, die man natürlich nicht kennen kann. Man behilft sich mit vorhandenen Sterbetafeln und vorsichtigem Schätzen. Neben dem bekannten Problem der Verlängerung des Lebens im allgemeinen (Rentenkrise) gibt es noch jenes, dass die jeweiligen Versicherten keine zufällige Stichprobe darstellen (Bias), sondern vielleicht besonders gesund und langlebig sind.

[Bearbeiten] Siehe auch

Pension, Altersvorsorge, Gesetzliche Rentenversicherung

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