Pflichtversicherung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dieser Absatz oder Artikel stellt die Situation in Österreich dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. |
Eine Pflichtversicherung ist eine Versicherung, deren Abschluss gesetzlich vorgeschrieben ist. Man unterscheidet Sozialversicherungspflicht sowie die Pflicht zum Abschluss privater Versicherungen.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Sozialversicherung Österreich
Unter Pflichtversicherung versteht man die im österreichischen Sozialversicherungsrecht geregelte Entstehung einer Sozialversicherungspflicht sowie die gesetzlich geregelte Zugehörigkeit zu einem bestimmten Sozialversicherungsträger.
Beispiel: Jemand beginnt eine unselbständige Erwerbstätigkeit in Wien und verdient über der Geringfügigkeitsgrenze. Dadurch wird er sozialversicherungspflichtig; zuständig für ihn ist die Wiener Gebietskrankenkasse (KV), die Pensionsversicherungsanstalt (PV) sowie die AUVA (UV).
[Bearbeiten] Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung sind in einer Reihe von Fällen gesetzlich vorgeschrieben:
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung (Pflicht für Rechtsanwälte (Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte), Notare, Architekten und Ingenieure, Treuhänder und Ärzte
- Betriebshaftpflichtversicherung für bestimmte Branchen und Geschäftszweige
[Bearbeiten] Feuerversicherung
In der Vergangenheit war auch die Feuerversicherung eine Pflichtversicherung. Diese Pflicht wurde in Deutschland aufgehoben.