Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Sozialversicherung (Österreich) - Wikipedia

Sozialversicherung (Österreich)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Organisation
Dachverband: Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Gründungsjahr: 1948
Aufgaben: Kooperation, Koordination und Dienstleistung für die einzelnen Träger
Logo: Bild:hvb_logo.gif
22 Sozialversicherungsträger

(einige Träger haben mehrere Zweige)

19 Krankenversicherungsträger
5 Pensionsversicherungsträger
4 Unfallversicherungsträger
Organigramm
Bild:HVB-Organigramm.gif

Die Sozialversicherung ist in Österreich die wichtigste Einrichtung der sozialen Sicherung.

In Österreich herrscht das Prinzip der Pflichtversicherung (siehe dazu: Versicherungspflicht z.B. in Deutschland). Der Leistungsbedarf eines Jahres wird nahezu vollständig aus dem Beitragsaufkommen des gleichen Jahres bestritten, d.h. angesammeltes Kapital dient im wesentlichen nur als kurzzeitige Schwankungsreserve (Nachhaltigkeitsrücklage, Generationenvertrag). Die Leistungen werden vorwiegend als für alle Versicherten gleiche Sachleistungen (Solidaritätsprinzip) oder als beitragsabhängige Geldleistungen (z.B. Pensionen, Krankengeld) erbracht. Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Gesundheitsvorsorge, Sicherheitsberatung sowie Rehabilitation.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Dachorganisation

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger wurde 1948 gegründet und ist die einzige Dachorganisation für die 22 österreichischen Sozialversicherungsträger.

Die österreichische Sozialversicherung ist in Selbstverwaltung organisiert, indem die gesetzlichen (beruflichen) Interessenvertretungen Vertreter in die Organe eines Sozialversicherungsträgers (zB. Vorstand) entsenden, welche die Geschäfte der Sozialversicherung weisungsfrei führen. Dem Staat steht ein Aufsichtsrecht durch Aufsichtsbehörden zu.


[Bearbeiten] Unterteilung nach Umfang der Sozialversicherung

Generell gilt in Österreich der Grundsatz der Pflichtversicherung. Dennoch sind nicht alle Pflichtversicherten in allen Teilbereichen versichert. Sofern man nur in einzelnen Bereichen der Sozialversicherung (zB.: Unfallversicherung) versichert ist, spricht man von Teilversicherung. Im Gegensatz dazu von Vollversicherung wenn man in allen Bereichen pflichtversichert ist. (Eine Sonderstellung nimmt die Arbeitslosenversicherung ein, die nicht zur Vollversicherung zählt)

[Bearbeiten] Arten der Sozialversicherung

[Bearbeiten] Krankenversicherung

Die Krankenversicherung deckt die Versicherungsfälle der Krankheit sowie der Mutterschaft ab.

Es gibt 19 Krankenversicherungsträger, davon

[Bearbeiten] Gebietskrankenkassen (9)

[Bearbeiten] Betriebskrankenkassen (6)

[Bearbeiten] sowie weitere 4 Krankenversicherungsträger

welche die Krankenversicherung als Sparte betreiben (siehe Organigramm):


Für die Beamten des Bundes, der meisten Länder und Gemeinden ist die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter als einziger Sozialversicherungsträger für Kranken- und Unfallversicherung zuständig. Die versicherungsrechtliche Stellung von Beamten kann aber auch enger mit deren Dienstbehörden verknüpft sein, was dazu führt, dass neben der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter noch 17 Kranken- (und Unfall-)fürsorgeanstalten für Beamte auf Landes- und Gemeindeebene bestehen. Diese Krankenfürsorgeanstalten (KFA) sind keine Sozialversicherungsträger, gehören nicht dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger an und unterstehen auch nicht der Aufsicht des Sozialministers.

Die Krankenfürsorgeanstalten (§ 2 B-KUVG):

  • Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien
  • Krankenfürsorge der Beamten der Stadtgemeinde Baden
  • Krankenfürsorge für die Beamten der Landeshauptstadt Linz
  • Krankenfürsorge für oberösterreichische Gemeindebeamte
  • Krankenfürsorge für oberösterreichische Landesbeamte
  • Oberösterreichische Lehrer-, Kranken- und Unfallfürsorge
  • Krankenfürsorgeanstalt für Beamte des Magistrates Steyr
  • Krankenfürsorge für die Beamten der Stadt Wels
  • Krankenfürsorgeanstalt für die Beamten der Landeshauptstadt Graz
  • Krankenfürsorgeanstalt der Beamten der Stadt Villach
  • Krankenfürsorgeanstalt der Magistratsbeamten der Landeshauptstadt Salzburg
  • Kranken- und Unfallfürsorge der Beamten der Landeshauptstadt Innsbruck
  • Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landeslehrer
  • Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landesbeamten
  • Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Gemeindebeamten
  • Krankenfürsorgeanstalt der Beamten der Landeshauptstadt Bregenz
  • Krankenfürsorgeeinrichtung der Beamten der Stadtgemeinde Hallein

[Bearbeiten] Pensionsversicherung

Die Pensionsversicherung deckt die Versicherungsfälle des Alters, des Todes sowie der geminderten Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit ab.

Es gibt 5 Pensionsversicherungsträger:

Für Beamte existiert kein Pensionsversicherungsträger, weil der Ruhegenuss (=Beamtenpension) von den Dienstbehörden geleistet wird. Das schließt allerdings nicht aus, dass auch Beamte im Zuge der Harmonisierung eigene Pensionsbeiträge leisten.


[Bearbeiten] Unfallversicherung

Die Unfallversicherung deckt die Versicherungsfälle des Arbeitsunfalls sowie der Berufskrankheit ab.

Es gibt 4 Unfallversicherungsträger:


[Bearbeiten] Arbeitslosenversicherung

Der Versicherungsfall der Arbeitslosigkeit wird durch die Arbeitslosenversicherung abgedeckt, die zwar grundsätzlich zum österreichischen Sozialversicherungssystem zu zählen ist, allerdings nicht im Prinzip der Selbstverwaltung exekutiert wird, sondern vom Bund über das Arbeitsmarktservice abgewickelt wird.

[Bearbeiten] Geschichtliches zur Sozialversicherung in Österreich

Die Sozialversicherung ist eine wichtige Säule für den Zusammenhalt unserer modernen Gesellschaft. Ihre Wurzeln reichen bis ins Mittelalter zurück, wobei zunächst den Selbsthilfeorganisationen, später vor allem den "Bruderladen" der Bergleute große Bedeutung zukam. Aufgabe der Bruderladen war, für Krankenbehandlung und Sterbegeld zu sorgen und Vorsorge für die Invalidität zu tragen. Bei der mit großen Gefahren verbundenen bergmännischen Tätigkeit erwies sich die solidarische Gemeinschaftshilfe als unentbehrlich.

  • Krankenversicherung 1889

Zu einer gesetzlichen Regelung der Sozialversicherung im heutigen Sinn kam es erstmals im Jahre 1889. Von der gesetzlichen Krankenversicherung wurden sämtliche gewerbliche und industrielle Arbeiter und Angestellte, mit Ausnahme der Landarbeiter, erfasst. Die Selbstverwaltung wurde eingeführt.

  • Zweiter Weltkrieg

Die Selbstverwaltung wurde abgeschafft, die Organisation nach deutschem Muster in die staatliche Verwaltung übernommen und die Reichsversicherungsordnung (RVO) angewandt.

  • Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Wiedererrichtung der Republik Österreich wurde mit dem Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz vom 12. Juni 1947 die Sozialversicherung auf eine neue organisatorische Grundlage gestellt. Wichtigste Maßnahme war die Wiedereinführung der Selbstverwaltung sowie die Errichtung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger als Dachorganisation.

  • ASVG 1956

Das ab 1. Januar 1956 geltende Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) löste die bis dahin geltenden Gesetze auf dem Gebiet der Sozialversicherung ab. Es fasste die Kranken-, Unfall und Pensionsversicherung für die Arbeiter und Angestellte in Industrie, Bergbau, Gewerbe, Handel, Verkehr und Land- und Forstwirtschaft zusammen und regelte außerdem die Krankenversicherung der Pensionisten.

Für einige Sonderversicherungen blieben Sozialversicherungsgesetze außerhalb des ASVG bestehen.

Das ASVG gliedert sich in zehn Teile. In der Zwischenzeit wurden in Anpassung an die fortschreitende gesellschafts- und sozialpolitische Entwicklung zahlreiche Änderungen und Gesetzesnovellen vorgenommen.

  • 2001: Auflösung der Betriebskrankenkasse der Österreichischen Staatsdruckerei

aufgelöst ab 2001 durch Bescheid des Sozialministeriums vom 2. Oktober 2000. Die Versicherten wurden in die Wiener Gebietskrankenkasse einbezogen.

  • 2003: Auflösung der Betriebskrankenkasse der Firma Pengg in Thörl bei Aflenz

aufgelöst ab 2003, gem. § 600 Abs. 6 ASVG. Die Versicherten wurden in die Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues einbezogen.

  • 2003: Fusion zur Pensionsversicherungsanstalt

Mit 01.01.2003 erfolgte die Fusion der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (§ 538a ASVG).

  • 2005: Fusion zur Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau

Mit 01.01.2005 erfolgte die Fusion der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen und der Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaus (§ 538h ASVG).

  • 2006: Fusion zur Betriebskrankenkasse voestalpine Bahnsysteme

Mit 01.01.2006 erfolgte die Fusion der BKK Alpine Donawitz sowie der BKK Kindberg (§ 538o ASVG).

  • 2006: Auflösung der Betriebskrankenkasse Semperit

per 01.10.2006 durch die Verordnung BGBl. II Nr. 348/2006.

[Bearbeiten] Ausblick in die Zukunft

Geplant ist die Fusion der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft mit der Sozialversicherungsanstalt der Bauern zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS).

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