Gesamthochschule
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Die Gesamthochschule (abgekürzt GH oder GHS) war eine universitäre Hochschulform, die ein Hochschulstudium in bestimmten so genannten "integrierten Studiengängen" sowohl mit Fachhochschulreife (Fachabitur) als auch mit (Hochschulreife) Abitur ermöglichte. In einigen dieser integrierten Studiengänge konnten verschiedene Diplome erworben werden: das Diplom I, als Abschluss eines wissenschaftlichen Kurzzeitstudiums, sowie das Diplom II, das dem herkömmlichen Universitätsdiplom entsprach. Zusätzlich wurden reine Fachhochschulstudiengänge angeboten, mit dem Abschluss Fachhochschul-Diplom.
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[Bearbeiten] Geschichte
Die erste Gesamthochschule (und die einzige außerhalb Nordrhein-Westfalens) war die 1971 unter dem hessischen Kultusminister Ludwig von Friedeburg gegründete Universität Kassel. In Nordrhein-Westfalen wurden 1972 zeitgleich fünf Gesamthochschulen in den Städten Duisburg, Essen, Paderborn, Siegen und Wuppertal als "praktisches Reformmodell" gegründet. Dieses "integrative Modell" verfolgte mehrere Ziele:
- die Überwindung unterschiedlicher Zugangsvoraussetzungen (Hochschulreife- und Fachhochschulreifezeugnis) - das erklärte bildungs- und sozialpolitische Ziel der damaligen Landesregierung und sicherlich Hauptmotivation zur Entscheidung für dieses Modell
- den einheitlichen organisatorischen Zusammenschluss von Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen
- die Schaffung von integrativ auf Fachbereiche ausgerichteten Grundeinheiten für Forschung und Lehre alternativ zu den anderswo studiengangsbezogenen Strukturen
- die Zusammenführung des wissenschaftlichen Personals (Lehrende und Forschende) zu einer funktionalen Einheit
[Bearbeiten] Studienmodelle und Brückenkurse
[Bearbeiten] Y-Modell
Beim Y-Modell, das vor allem an den nordrhein-westfälischen Gesamthochschulen praktiziert wurde, absolvierten zunächst alle Studenten ein gemeinsames Grundstudium (bis zum Vordiplom bzw. zur Zwischenprüfung). Im Hauptstudium konnten sich die Studenten dann für das Diplom I oder II entscheiden. Studenten mit Fachhochschulreife mussten bis zum Vordiplom sogenannte Brückenkurse absolviert haben, wenn sie sich für das Diplom II entschieden hatten.
[Bearbeiten] Konsekutivmodell
An der Gesamthochschule Kassel erwarben hingegen alle Studenten zunächst das Diplom I und konnten dann wählen, ob sie darauf aufbauend noch das Diplom II anstrebten. Da das Diplom I auch die allgemeine Hochschulreife (Abitur) beinhaltete, mussten hier keine Brückenkurse für Studenten mit Fachhochschulreife absolviert werden.
[Bearbeiten] Integrierter Studiengang mit einer Abschlussmöglichkeit
Bei diesem Modell erwarben alle Studenten das Diplom II, Studenten mit Fachhochschulreife mussten in jedem Fall Brückenkurse bis zum Vordiplom absolviert haben.
[Bearbeiten] Gesamthochschulen in Deutschland
- In Nordrhein-Westfalen: Seit dem 1. Januar 2003 sind alle Gesamthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen per Gesetz in ausschließliche Universitäten sowie in anwendungsorientierte Fachhochschulen überführt worden. Die Immatrikulation mit Fachhochschulreife war an den betreffenden Universitäten noch bis zum Wintersemester 2005/2006 möglich (Meldetermin war im Regelfall der 15. Juli 2005).
- Überführt in Universitäten:
- Überführt in Fachhochschulen:
- Standort Höxter der Fachhochschule Lippe und Höxter
- Standorte Soest und Meschede der Fachhochschule Südwestfalen
- und andere
- In Bayern konnte sich aus politischen Gründen die Gesamthochschule nicht durchsetzen. Gleichwohl bieten verschiedene Universitäten in Bayern sowohl Fachhochschulstudiengänge als auch wissenschaftliche Studiengänge an. Durch das Bestehen der Vordiplomprüfung wird eine fachgebundene Hochschulreife für wissenschaftliche Studien erworben, mit dem Fachhochschuldiplom wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Solche faktischen Gesamthochschulen sind unter anderem:
[Bearbeiten] Zukunft
Da Studenten mit Fachhochschulreife einen Großteil der Studenten einiger Fachbereiche der ehemaligen Gesamthochschulen bilden, sind Regelungen für grundsätzlich alle Universitäten in Nordrhein-Westfalen getroffen, die diesen Studenten auch in Zukunft ein Universitätsstudium erlauben. Dies geschieht beispielsweise in Bachelorstudiengängen mit einer zusätzlichen Eignungsfeststellung (nach § 66 Abs. 6 Satz 1 HG von NRW) zu Studienbeginn. Diese sieht vor, dass der zukünftige Student ohne Abitur sowohl eine angemessene Allgemeinbildung (für deren Nachweis beispielsweise die Fachhochschulreife ausreichend sein kann), als auch eine fachspezifische Eignung besitzen soll (was zum Beispiel durch ein Gespräch mit einer Prüfungskommission nachgewiesen werden kann). Es liegt jedoch im Ermessen der Fachbereiche der Universitäten, wie diese Eignungsfeststellungen konkret ausgestaltet werden, bzw. ob dies an dem betreffenden Fachbereich überhaupt möglich ist.
[Bearbeiten] Weblinks
- Ordnung über den Hochschulzugang ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife an der Uni-Siegen