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Sozialpolitik

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Sozialpolitik ist politisch ein Teilbereich der Innenpolitik, mit dem Ziel, durch staatliche Maßnahmen benachteiligte Gruppen besser zu stellen, um so insbesondere für eine Angleichung der Lebenschancen, der Lebensbedingungen - und für die Stabilisierung der Gesellschaftsordnung zu sorgen.
Im System der Wissenschaften an deutschen Universitäten ist die "Sozialpolitik" ein Teil der "Volkswirtschaftspolitik" innerhalb der Volkswirtschaftslehre.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Bereiche

Sozialpolitik hat im Kernbereich zunächst die klassischen Systeme der Sozialversicherung gegen viele Lebensrisiken der abhängig Beschäftigten herausgebildet: Krankheit, Alter, Unfall, Arbeitslosigkeit und relativ neu Pflegebedürftigkeit.

Hinzu kommen vielerlei Maßnahmen, die sozialen Ausgleich etwa durch Kinderfreibeträge, Erziehungsgeld, Sozialhilfe und Wohngeld herstellen sollen.

Außerhalb der direkten Einkommensumverteilung befasst sich Sozialpolitik weitergehend familienpolitisch, sowie mit Arbeitsschutz, Mieterschutz und generell im Bereich der Sozialfürsorge (früher: Armenfürsorge) zur Jugendhilfe, zur Eingliederung Behinderter in die Gesellschaft u.a.m.

[Bearbeiten] Träger

Träger der staatlichen Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bund, die Länder und die Gemeinden, sowie von ihnen beauftragte Anstalten und Körperschaften.

[Bearbeiten] Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland (Überblick)

[Bearbeiten] Industrialisierung, Urbanisierung und Soziale Frage

Durch die Industrialisierung und die damit einhergehenden gesellschaftlichen Veränderungen entstand die Notwendigkeit, soziale Sicherung und soziokulturelle Integration der Bevölkerung zunehmend durch staatliches Handeln herstellen zu müssen. Die Abwanderung großer Teile der ländlichen Bevölkerung von der dörflichen Gemeinschaft in die Städte (= Pauperismus) als abhängige Lohnarbeiter bargen bei Wirtschaftskrisen die Gefahr massenhafter Verelendung, die von der traditionellen Armenfürsorge der rasch wachsenden Städte (Urbanisierung) nicht aufgefangen werden konnte. Zudem waren die Arbeitsbedingungen in den Fabriken so, dass viele der Proletarier relativ früh oder nach Arbeitsunfällen aus dem Arbeitsprozess ausscheiden mussten. Diese Soziale Frage sowie das Anwachsen der Sozialdemokratie führten dazu, dass sich Sozialpolitik im Kaiserreich zunächst auf die Arbeiter konzentrierte, erst in der Bundesrepublik Deutschland wurden auch Teile der Selbständigen in die gesetzlichen Versicherungssysteme einbezogen.

[Bearbeiten] Der Beginn im Kaiserreich

Um den direkten Eingriff in die innerbetriebliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen (Arbeitsschutz) zu vermeiden, wurde von Otto von Bismarck das System der Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Invaliden- und Rentenversicherung sowie Unfallversicherung) reichsgesetzlich geregelt. Beiträge für die Versicherung im Krankheitsfall und für das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zahlten Beschäftigte und Unternehmer zu gleichen Teilen, Beiträge für die Berufsgenossenschaften die Unternehmer alleine. Entsprechend werden bis heute die Selbstverwaltungsorgane gewählt, obwohl im Falle der Krankenversicherung durch so genannte Zuzahlungen (Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlung) die Parität in der Finanzierung aufgehoben worden ist (vgl u.a. Agenda 2010). Der Arbeitsschutz wurde vor allem mit Blick auf die Bevölkerungspolitik (Schutz von Schwangeren sowie Kindern und Jugendlichen) ausgebaut.
In den Jahren des Kaiserreichs, insbesondere im Ersten Weltkrieg, entwickelte sich die Zuständigkeit für die Sozialpolitik aus dem Bereich der Innenministerien heraus zu eigenen Behörden bzw. Ministerien. Die Sozialpolitik war nur nicht mehr allein ein Teil staatlichen Handelns mit dem Ziel der Prävention gegen soziale Unruhen.

[Bearbeiten] Weimarer Republik

In der Weimarer Republik kam es zu einem Ausbau der Sozialversicherungen sowie zur Erweiterung sozialer Dienste und Institutionen im Bereich der Krankenfürsorge, Bildung und Schulwesen und im Bereich der Wohnungspolitik. Die Inflation, die zur Verarmung von Menschen führte, die geglaubt hatten, durch Ersparnisse für ihr Alter vorgesorgt zu haben, machte die Einrichtung einer Kleinrentnerversicherung notwendig. Dagegen hatte die Sozialversicherung der Rentnerinnen und Rentner, wenn auch mit dramatischen Einschnitten im Verlauf der Inflation selber, die ersten Jahre der Weimarer Republik schadlos überstanden. 1927 wurde nach langen Debatten - die bereits im Kaiserreich begonnen hatten - die Arbeitslosenversicherung reichsgesetzlich geregelt. Durch die Deflationspolitik des Reichskanzlers Heinrich Brüning als Antwort auf die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise wurden große Teile des Sozialversicherungssystems in ihrer Substanz gefährdet, die Leistungen für Kranke, Invaliden und Rentner wurden durch eine Politik des Sparens drastisch verringert. Obwohl die Arbeitgeber seit 1928 gegen die "Überlastung" durch die Beiträge als Teil des Bruttolohns Sturm gelaufen waren, überlebte das System der Sozialversicherungen auch diese Zeit.

[Bearbeiten] Drittes Reich

Die nationalsozialistischen Regierungen haben das System nicht demontiert, sondern in wenigen Teilen ausgebaut, ideologisch umgedeutet und instrumentalisiert. Aus ihrer Zeit stammen z.B. die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des 1. Mai als Feiertages ("Tag der Arbeit") und des Anspruchs auf Jahresurlaub, die bis heute gelten.

[Bearbeiten] Bundesrepublik Deutschland

Im Grundgesetz wird das Sozialstaatsgebot generell in Artikel 20 Abs.I festgeschrieben; sozialstaatliche Grundsätze lassen sich auch aus einzelnen Geboten wie Schutz der Menschenwürde, Sozialbindung des Eigentums, Schutz von Ehe und Familie etc. ableiten.
Auf dieser Grundlage und begünstigt durch einen wirtschaftlichen Aufschwung (Wirtschaftswunder) wurde von der Gründung bis in die Mitte der 1970er Jahre hinein in der Bundesrepublik Deutschland das Netz der sozialen Sicherungen weiter ausgebaut. 1957 wurde durch die Reform der Rentenversicherung (jährliche Erhöhung der Renten entsprechend der Erhöhung der Bruttolöhne) der Zirkel von Alter gleich Armut durchbrochen.

[Bearbeiten] Aktuelle Probleme im Zeichen der Krise der Arbeitsgesellschaft und der Globalisierung

Das steigende quantitative Angebot lebendiger menschlicher Arbeitskraft infolge der Globalisierung führt dazu, dass der Druck auf die Einkommen zunimmt. Die fortschreitenden Automatisierung und Rationalisierung fordert eine immer höhere Qualifizierung an die Arbeitskräfte. Das relativ zu den Arbeitskräften mobilere Kapital lässt den Anteil von Einkommen aus Unternehmensbeteiligungen, Geldanlagen, etc. wachsen.
Die Folge ist eine schleichende naturwüchsige Umverteilung, die Probleme im Hinblick auf Verteilungsgerechtigkeit aufwirft. Während die Wertschöpfung - wenngleich mit nur moderaten Raten - weiter wächst, müssen diejenigen, die keine ausreichende Qualifizierung haben, sondern in einem von Rationalisierung bedrohten Beruf arbeiten (das sind letztlich alle Berufe, die überwiegend aus standardisierbaren Routinen bestehen), tendenziell Einkommensverluste hinnehmen. Diese Entwicklung stürzt durch zunehmende Arbeitslosigkeit die dominant auf Einkommen aus Erwerbsarbeit beruhende Finanzierung der Sozialversicherungssysteme in eine fundamentale Krise. Gegenwärtige Lösungsversuche der Politik halten gleichwohl an der Perspektive fest, dass der Zustand der Vollbeschäftigung im Prinzip wieder erreichbar ist, wenn sich die gesamte Gesellschaft nur genügend zusammenreiße, um wettbewerbsfähiger zu werden. Das trotz des Alters dieser Diagnose und den damit begründeten Reformmaßnahmen die Massenarbeitslosigkeit weiter zugenommen hat, wird von den Vertretern dieser These damit begründet, dass entsprechende notwendige Reformen niemals konsequent genug umgesetzt wurden. So fiele das Land im Wettbewerb mit anderen Nationen, die entschlossener für eine Marktsteuerung einträten, weiter zurück.
Kritiker dieser Politikperspektive erheben den Vorwurf, dass dies eine Illusion sei, weil aufgrund des seit Mitte der 1970er Jahre erreichten Niveaus der Rationalisierungsdynamik für viele niedrig qualifizierten Arbeitskräfte keine neuen Arbeitsplätze mehr geschaffen werden. Im klassischen Industriezeitalter sei die Industrieproduktion noch auf den massenhaften Einsatz lebendiger menschlicher Arbeitskraft angewiesen. Dieses Zeitalter sei aber längst an sein Ende gelangt. Heute führe eine freie unternehmerische Tätigkeit unter dem Strich zum fortgesetzten Abbau von niedrig qualifizierten Arbeitsplätzen. Das Wiedererlangen von Vollbeschäftigung sei eine Illusion. Nicht alle Arbeitskräfte könnten ausreichend qualifiziert werden. Es gibt sehr viele Langzeitarbeitslose, und je nach Berechnungsmethoden sind 40 bis 75 Prozent gering qualifiziert.
Ein Vorschlag sei, dass es statt dessen einer Verabschiedung von Erwerbsarbeit als Normalmodell durch Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle Mitglieder der politischen Gemeinschaft bedürfe. Erst dieser Schritt würde auch den Unternehmern die volle Freiheit in der Ausübung ihres Berufes geben, da sie dann nicht mehr die Verantwortung des "Arbeitgebers" trügen, die sie gegenwärtig in ihrer unternehmerischen Tätigkeit stark hemme. Sie könnten unter der Bedingung eines Grundeinkommens in viel stärkeren Maße als heute die verhandenen Rationalisierungspotentiale nutzen und die Wertschöpfung weiter vorantreiben. Ein anderer Vorschlag ist der einer negativen Einkommensteuer oder eines Kombilohns, der auch niedrig qualifizierte Arbeit finanziell attraktiv gestaltet.
Die zunehmende Mobilität von Geldvermögen, Unternehmen und Gutverdienern, die sich der Abgabenlast durch Abwanderung ins steuergünstigere Ausland (Steuerflucht) im Zuge der Globalisierung entziehen, stellen den modernen Nationalstaat vor grundlegende Probleme. Denn eine nationalstaatlich verfasste politische Gemeinschaft auf Weltebene, die durch die Globalisierungsprozesse naturwüchsig aufgeworfenen Probleme zu lösen in der Lage wäre, existiert nicht. Es ist umstritten ob die existierenden Nationalstaaten in ihrem Herrschaftsbereich die aufgeworfenen Probleme durch zunehmende Qualifizierung und erhöhte Wettbewerbsfähigkeit lösen können.

[Bearbeiten] Sozialpolitik im internationalen Vergleich

Die deutsche Sozialpolitik ist nur ein Beispiel für die Herausbildung des Wohlfahrtsstaates in den entwickelten Industrieländern. In vielen Ländern wurden (und werden) die sozialen Sicherungssysteme gegen die Wechselfälle des Lebens aus ihrer geschichtlichen Entwicklung heraus nicht über Beiträge, sondern über den Staatshaushalt finanziert (Beispiele: skandinavische Länder). Andere Länder gehen erst in den letzten Jahren zur Beitragsfinanzierung über (z. B. Italien). Wie sich dies alles im Rahmen der EU in der Zukunft harmonisierend gestalten wird, steht noch nicht fest.
In Großbritannien unterlag der zunächst in der Nachkriegszeit ausgebaute Wohlfahrtsstaat in den 80er Jahren unter Margaret Thatcher erheblichen Leistungssenkungen. Das damit verbundene Sozialmodell wurde 1997 von der Labourregierung unter Tony Blair weitgehend übernommen, die besonders die Mobilisierung der von Armut und Ausgrenzung betroffenen in den Vordergrund stellte („work for welfare“ Workfare). Eine Umverteilung gesellschaftlichen Wohlstandes ist dabei im sozialpolitischen Modell Großbritanniens nicht angestrebt.
Die USA entschlossen sich erst in der Weltwirtschaftskrise, angesichts Hunderttausender verelendeter Veteranen des Ersten Weltkrieges, zu ersten Ansätzen des Aufbaus von sozialen Sicherungssystemen (New Deal). In den Zeiten des real existierenden Sozialismus stellten sich in solchen Staaten wie der DDR viele Fragen völlig anders. Dritte-Welt-Staaten haben z.T. noch gar nicht mit dem Aufbau solcher Systeme begonnen, sondern können nicht mehr tun, als ihre Armen nicht verhungern zu lassen.

[Bearbeiten] Chronik (Deutschland)

[Bearbeiten] Literatur

Populärwissenschaftliche Literatur

Fachartikel

  • Barbara Einhorn, Neoliberalismus als Geschlechtermodell: Großbritannien, 2006. [1]

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Siehe auch

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