Geländewagen
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Geländewagen sind Automobile zum Befahren von schwierigem Gelände abseits von asphaltierten Straßen. In den Anfangsjahren des Automobils waren asphaltierte Straßen die Ausnahme und alle Fahrzeuge mit hoher Bodenfreiheit ausgestattet. Die ersten speziellen Geländewagen waren die Halbkettenfahrzeuge aus den 1920er Jahren von André Citroën.
Sie zeichnen sich durch folgende Merkmale aus:
- hohe Bodenfreiheit
- kurze Karrosserieüberhänge
- Rahmenbauweise
- Allradantrieb
- stark untersetztes Getriebe
- Differentialsperre
- verschränkungsfähiges Fahrwerk (oft Starrachsen)
- große Räder und grobes Reifenprofil
- robuste, einfache Technik
Sie werden vorwiegend von Streitkräften, Jägern, in der Land- und Forstwirtschaft und im Motorsport genutzt. Seit den 80er Jahren ist es modisch geworden, Geländewagen auch im normalen Straßenverkehr zu fahren, was von Sicherheitsexperten insbesondere wegen der bauartbedingten erhöhten Gefährdung von Fußgängern und insbesondere Kindern kritisiert wird.
Mit den Geländewagen verwandt sind Sports Utility Vehicles (SUV) und Amphibienfahrzeuge.
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[Bearbeiten] Maßzahlen
Für die Geländegängigkeit gibt es charakteristische Maßzahlen:
- Wattiefe ist die Wassertiefe, die bei langsamer Fahrt durchfahren werden kann.
- Steigfähigkeit
- Bodenfreiheit
- Böschungswinkel vorne und hinten
- Rampenwinkel
- Verschränkungsfähigkeit
[Bearbeiten] Typische Geländewagen
- Alfa Romeo Matta
- Daihatsu Rocky
- Dodge CUCV
- GAZ-61
- GAZ-69
- Hummer H1 + Humvee
- Jeep (ältere Modelle)
- Lada Niva
- Land Rover
- Mercedes G-Klasse, Wolf (Bundeswehr)
- Mitsubishi Pajero (ältere Modelle)
- DKW Munga
- Nissan Patrol
- Steyr-Daimler-Puch Haflinger und Pinzgauer
- Suzuki Grand Vitara
- Suzuki Grand Vitara XL-7
- Suzuki LJ Reihe (z.B. Suzuki LJ 80)
- Suzuki SJ Reihe (Suzuki Samurai / SJ 413, Suzuki SJ 410)
- Toyota Land Cruiser
- UAZ 469
- Unimog
- VW Iltis
[Bearbeiten] Rechtliches
Im europäischen Recht werden Geländefahrzeuge in der Richtlinie 70/156 EWG definiert als Kraftfahrzeug der internationalen Klasse N (mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 2 t) oder M und folgender Ausstattung:
- Vorder- und Hinterachse gleichzeitig angetrieben
- Differentialsperre.
Außerdem sind weitere Voraussetzungen hinsichtlich Bodenfreiheit und Überhangwinkel zu erfüllen.
Geländewagen dürfen in Deutschland gemäß § 42 StVZO eine erhöhte Anhängelast ziehen, nämlich das 1,5-fache (andere Fahrzeuge nur das einfache) des zulässigen Gesamtgewichtes des ziehenden Fahrzeuges bis maximal 3,5 t. In der Schweiz sind je nach Fahrzeug-Typ und Homologation zwischen 500-1000kg ungebremste und bis 5t gebremste Anhängelast zugelassen. Die zugelassene maximale Anhängelast wird nach der technischen Prüfung im Fahrzeugausweis eingetragen.
Selten kommen bei Geländewagen Ketten (auch Raupenfahrzeug) zum Einsatz, die zu Lasten der Geschwindigkeit eine enorme Geländetauglichkeit erzielen.
[Bearbeiten] Weblinks
Wiktionary: Geländewagen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |