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Förderprogramme der EU

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Der größte Teil der Förderungen der EU fließt in die Agrarpolitik und in strukturpolitische Finanzinstrumente (z. B. in den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, in den Europäischen Sozialfonds, in den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, sowie in die Förderung der Ausrichtung der Fischerei). Typischerweise werden diese Finanzhilfen nicht direkt von Brüssel ausbezahlt, sondern über nationale und regionale Behörden der Mitgliedsländer. Meist handelt es sich dabei um große Infrastrukturprojekte.

Direkt bezahlt die EU-Kommission Finanzhilfen an staatliche oder private Organisationen und Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit, wie etwa Universitäten, Unternehmen, Interessenverbände und nichtstaatliche Organisationen (NGOs). Diese Gelder fließen in Projekte aus den Bereichen Forschung und Entwicklung, Bildung und Ausbildung, Umweltschutz, Verbraucherschutz, Informationsgesellschaft sowie Projekte in der EU-Aussenpolitik. In Ausnahmefällen werden auch Einzelpersonen unterstützt. Die Vergaberichtlinien, Zahlungsbestimmungen und Verfahren aller EU-Finanzhilfen stehen in der 'Haushaltsordnung' und den dazu gehörigen Durchführungsbestimmungen. Die Haushaltsordnung sieht unter anderem vor, dass die EU jährlich einen Bericht über die Förderungen mit allen Namen und Adressen der Begünstigten herausgeben muss.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Bildung

  • leicht verständliche und vergleichbare Abschlüsse
  • undergraduate/graduate-System
  • Leistungspunktesystem
  • die Förderung der Mobilität von Studierenden und Lehrenden
  • europäische Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung
  • die Förderung der europäischen Dimension
BOLOGNA-ZIELE (f. UNIVERSITÄTEN)

Um die Ziele, die durch den Bologna-Prozess entwickelt wurden, zu erfüllen, wird mit dem Programm Tempus die Zusammenarbeit im Hochschulbereich zwischen EU-Mitgliedstaaten und Partnerländern aus den Neuen Unabhängigen Staaten, Südosteuropa und dem Mittelmeerraum unterstützt. Es werden gemeinsame Projekte, aber auch Reisekosten gefördert. Leonardo fördert die internationale Zusammenarbeit und Auslandsaufenthalte von Auszubildenden, Studenten und Arbeitnehmern, um die Qualität der Berufsbildung zu erhöhen. Zugleich soll Innovation vorangetrieben werden und die „europäische Dimension" in Berufsbildungssystemen und Lehrmethoden gestärkt werden. Insbesondere auch Kleine und mittlere Unternehmen sind angesprochen. Neben der Mobilität und der Sprachkompetenz zielt Leonardo auch auf transnationale Pilotprojekte zur Entwicklung innovativer Ausbildungsmethoden, auch unter Nutzung moderner Kommunikationstechnologie ab. Leonardo fördert weiters transnationale Netzwerke verschiedener Einrichtungen zur langfristigen Entwicklung von Ausbildungsmethoden, sowie Projekte zur Analyse des zukünftigen Ausbildungs- und Qualifikationsbedarfs. Auch Datenvergleichsprojekte werden unterstützt. Das Sokrates-Programm soll die allgemeine Bildung fördern und besteht aus einer ganzen Reihe von Unterprogrammen: Minerva (Förderung der europäischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des offenen Unterrichts, der Fernlehre und von Informations- und Kommunikationstechnologien im Bildungswesen), Erasmus (Universitäten), Cormenius (Schulen), Lingua (Förderung der Sprachenvielfalt) sowie Grundtvig (Erwachsenenbildung, lebenslanges Lernen). Zu Erasmus gehört auch das Programm Arion, mit dem Studienbesuche für Fachleute und Entscheidungsträger im Bildungswesen gefördert werden. Als flankierende Maßnahmen zu Erasmus werden auch Informationstätigkeiten unterstützt.

[Bearbeiten] Verkehr

Mit dem Schwerpunktprogramm Transeuropäische Netze wird die Vereinheitlichung des Verkehrssystems angestrebt. Es hat eine Laufzeit von 1995 bis 2010, die ersten Projekt betreffen hauptsächlich Bahnstrecken, Autobahnen, Wasserstraßen, den Güterverkehr und Informationssysteme.

[Bearbeiten] Umwelt und Energie

Life III - Umwelt ist das wichtigste Finanzierungsinstrument der EU in diesem Bereich. Damit wird die Entwicklung innovativer und integrierter Techniken im Umweltschutz gefördert. Auch Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen werden unterstützt. Bis zum Jahr 2006 läuft noch das Programm Intelligente Energie für Europa. Örtliche, regionale und nationale Initiativen in den Bereichen erneuerbare Energieträger, Energieeffizienz und Energiespezifische Aspekte des Verkehrswesens werden mit diesem Programm unterstützt.

[Bearbeiten] Ländlicher Raum

Zur Entwicklung des ländlichen Raums hat die EU die Gemeinschaftsinitiative LEADER eingeführt.

[Bearbeiten] Justiz

Mit dem Programm Daphne werden europäische Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen unterstützt. Mit Grotius II wird der innereuropäische Austausch von Richtern, Staatsanwälten, Gerichtsvollziehern etc. gefördert, mit dem Ziel, die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten durch eine bessere gegenseitige Kenntnis der Rechtsordnungen und der Rechtspflege zu erleichtern.

[Bearbeiten] Medien und Kultur

Seit dem Vertrag von Maastricht besitzt die Europäische Union auch eine Kompetenz auf dem Gebiet der Kultur, die sie unter anderem durch Förderprogramme Rechnung trägt.

Die ersten Kulturförderprogramme der EU waren die Programme Raphael, Kaleidoskop und Ariane. Seit dem 1. Januar 2000 wird die Kultur hauptsächlich über das Rahmenprogramm Kultur 2000 gefördert. Diese Förderung wird jährlich über Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen (sogenannte "Calls") vergeben. Informationen über das Programm, die Antragstellung und weitere für die Kultur interessante Ausschreibungen und Aufrufe werden über lokale Informationsstellen vermittelt, in Deutschland etwa über den Kultur-Kontaktpunkt (Cultural Contact Point) in Bonn. Das Programm läuft noch bis zum 31. Dezember 2006. Die Gestaltung des Anschlussprogramms ab 2007 wird derzeit diskutiert.

Kultur 2000 ist in drei "Aktionen" gegliedert. Aktion 1 unterstützt spezielle innovative und/oder experimentelle Kulturprojekte, die in der Regel ein Jahr dauern und Partner aus mindestens drei Mitgliedstaaten fassen. Die Finanzhilfe beträgt maximal 50% der förderfähigen Kosten, mindestens aber 50.000 Euro und höchstens 150.000 Euro. Aktion 2 betrifft mehrjährige kulturelle Kooperationsvorhaben zwischen mindestens fünf Partnern aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Die Förderung beläuft sich auf maximal 60% der förderfähigen Kosten, höchstens 300.000 Euro. Die Aktion 3 umfasst besondere kulturelle Veranstaltungen mit europäischer oder internationaler Ausstrahlung, wie etwa die Aktion Kulturhauptstadt Europas. Weiters werden Gelder über das Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung von auf Europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen vergeben.

[Bearbeiten] Wirtschaft

Die EU fördert mit weiteren Programmen in den verschiedenen Bereichen, z.B.

[Bearbeiten] Externe Programme

Die externe Förderung betrifft Vorhaben, die in Ländern außerhalb der EU ausgeführt werden und vor allem Personen und Einrichtungen außerhalb der EU zu Gute kommen, zum Beispiel Entwicklungshilfeprojekte in der Dritten Welt. Diese Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung sind dennoch auch für Personen und Einrichtungen in der EU interessant. Europäische NGOs etwa in den Bereichen Umwelt oder Entwicklung können Projekte beantragen, mit denen sie z. B. zu Umweltschutz oder Armutsbekämpfung in der Dritten Welt beitragen. Sechs verschiedene Instrumente stehen für die externe Förderung zur Verfügung.

  • Mit dem Stabilitätsinstrument sollen Krisen und Instabilität in Drittländern sowie grenzübergreifende Herausforderungen, wie die nukleare Sicherheit, Nichtverbreitung, der Kampf gegen illegalen Handel, organisierte Kriminalität und Terrorismus angegangen werden.
  • Das Instrument für Heranführungshilfe betrifft potenzielle Beitrittskandidaten und ersetzt damit die Instrumente PHARE, ISPA, SAPARD und CARDS sowie mehrere andere Verordnungen.
  • Das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument stellt Außenhilfe für Drittländer zur Verfügung, die sich an der Europäischen Nachbarschaftspolitik beteiligen, das sind z. B. Länder des südlichen und östlichen Mittelmeerraums, die Ukraine, Moldau, Belarus sowie der südliche Kaukasus. Gefördert wird auch die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen Mitgliedsländern und angrenzenden Staaten zur Unterstützung der nachbarschaftlichen Beziehungen an den Grenzen. Dieses Instrument fördert auch die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Russland. Aktionspläne und Abkommen gibt es mit Moldawien, Ukraine, Marokko, Tunesien, Israel und den Pälestinensischen Behörden. Die Vergabe erfolgt über Ausschreibungen. Früher waren für diese Aufgaben die Programme MEDA und Teile von TACIS zuständig.
  • Das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit deckt alle Länder, Gebiete und Regionen ab, die durch keines der beiden vorigen Instrumente erfasst werden. Dadurch werden Programme wie etwa ALA und EEF1 ersetzt.
  • Humanitäre Hilfe umfasst alle Nahrungsmittelhilfen.
  • Makrofinanzhilfe wird Ländern genehmigt, die einen außergewöhnlichen Finanzbedarf zum Ausgleich ihres Zahlungsbilanzdefizites haben.

[Bearbeiten] Weblinks

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