Erlös
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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig. Für eine Beschreibung des Erlösbegriffs innerhalb der Kosten- und Erlösrechnung siehe Leistung (Rechnungswesen). |
Erlös(e) oder auch Umsatz bezeichnen in der Betriebswirtschaftslehre die Summe aller Zahlungsansprüche, die ein Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum durch den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erwirbt. Damit ist der Umsatz eine Flussgröße. Die Erlöserfassung wird bei Anwendung der IAS/IFRS in IAS 18 geregelt.
Inhaltsverzeichnis |
Erlös im Monopolpreismodell (mathematisch)
sehr oft wird zur Vereinfachung angenommen:
Erlös(E) = Preis(p) * Menge(x)
sei:
- E: die Erlöse
- e: der Verkaufspreis (Stückpreis)
- x: die in einem Zeitraum der Dauer t abgesetzte Menge (Menge pro Zeit)
- t: die Länge des betrachteten Zeitraums
dann ist:
Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung wird der Erlös in der Regel in Leistungen und neutrale Erträge, also periodenfremde und außerordentliche Erlöse, unterteilt.
Erlösrealisierung
Aufgrund der großen Bedeutung des Erlös- oder Umsatzbegriffes in der externen Rechnungslegung (GuV) sind insbesondere in der internationalen (IFRS) und der US-amerikanischen Rechnungslegung (US-GAAP) strenge Richtlinien zur Umsatzrealisierung erlassen worden. Hiermit soll sichergestellt werden, dass die ausgewiesenen Umsatzzahlen korrekt sind und keinem Risiko mehr unterliegen. Bilanzskandale und betrügerische Umsatzaufbauschungen, etwa durch Scheingeschäfte, sollen hierdurch vermieden werden.
Branchenumsatz
Die Umsatzsumme aller Unternehmen einer Branche wird als Branchenumsatz bezeichnet. Er wird meist in Bezug auf ein Kalenderjahr angegeben und beispielsweise bei der Berechnung von Marktanteilen benötigt.