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Direktversicherung

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Eine Direktversicherung ist nach dem deutschen Steuerrecht ein Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Arbeitnehmers (versicherte Person) bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer abgeschlossen hat. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.

Zu den Direktversicherungen gehören auch Unfallzusatzversicherungen und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, die im Zusammenhang mit Lebensversicherungen abgeschlossen werden, sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen und Unfallversicherungen mit Anspruch des Arbeitnehmers auf Beitragsrückgewähr.

Die Beiträge des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung gehören zum lohnsteuerlichen Arbeitslohn des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber im Versicherungsvertrag den Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen für die Leistungen als bezugsberechtigt bestimmt hat.

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für Beiträge zu einer Direktversicherung mit einem Pauschsteuersatz von 20 % berechnen, wenn die Beiträge auf Grund einer Versorgungszusage geleistet werden, die vor dem 1. Januar 2005 erteilt wurde. Außerdem entfallen bis Ende 2008 die Sozialversicherungsbeiträge, wenn die Direktversicherung aus einer Sonderzahlung (z.B. Urlaubs-/Weihnachtsgeld) bezahlt wird. Eine solche Lohnsteuerpauschalierung ist aber nur im ersten Dienstverhältnis zulässig. Pauschal besteuert werden können Direktversicherungsbeiträge bis zu 1.752 Euro, bei Gruppenverträgen bis zu 2.148 Euro jährlich je Arbeitnehmer. Die späteren Rentenzahlungen sind beim Arbeitnehmer als sonstige Einkünfte mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

Durch das Alterseinkünftegesetz sind nunmehr Beiträge des Arbeitgebers (dazu gehören auch Beiträge aus einer Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers) aus dem ersten Dienstverhältnis für eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung steuerfrei, wenn eine Auszahlung der zugesagten Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans vorgesehen ist und soweit die Beiträge im Kalenderjahr 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (West) nicht übersteigen. Der Höchstbetrag erhöht sich um 1.800 Euro, wenn die Beiträge auf Grund einer Versorgungszusage geleistet werden, die nach dem 31. Dezember 2004 erteilt wurde. Die späteren Rentenzahlungen sind in diesem Fall in voller Höhe als sonstige Einkünfte zu versteuern.

Werden die Versicherungsbeiträge dagegen individuell nach Lohnsteuerkarte versteuert, ist eine anschließende Kapitalauszahlung steuerfrei und eventuelle Rentenzahlungen werden ebenfalls nur mit dem Ertragsanteil besteuert.

Seit dem 01.01.2004 sind aus der Ablaufleistung Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuführen, auch wenn die Versicherungsbeiträge bereits während der Einzahlung der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterworfen waren (Doppelverbeitragung).


Außerdem kann man normalbesteuerte Beiträge noch durch die Altersvorsorgezulage fördern lassen. Die späteren Rentenzahlungen sind dann in voller Höhe als sonstige Einkünfte zu versteuern. Werden die Beiträge in die Direktversicherung mit 20% pauschal besteuert oder sind sie steuerfrei gestellt, kommt eine Altersvorsorgezulage nicht mehr in Betracht.

[Bearbeiten] Besonderheiten

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Direktversicherung für den Arbeitnehmer abzuschließen. Zwar bieten größere Firmen diese Form der Altersvorsorge meist an, bei kleineren Firmen muss der Arbeitnehmer in der Regel nachfragen. Größere Unternehmen schließen dabei oft mit dem Versicherer eine Gruppenversicherung ab. Dies bietet für den Arbeitnehmer eine höhere Leistung.

Im Gegensatz zu einer "normalen" Lebensversicherung kann man eine Direktversicherung nicht vorzeitig kündigen. Wechselt man den Arbeitgeber, dann gibt es drei Möglichkeiten:

  • Der neue Arbeitgeber übernimmt den Versicherungsvertrag.
  • Der Arbeitnehmer tritt als Versicherungsnehmer in den Vertrag ein und zahlt die Beiträge "privat" weiter.
  • Die Versicherung wird beitragsfrei gestellt mit entsprechend geringeren Leistungen, die weiterhin dem Arbeitnehmer zustehen.

Der Arbeitgeber muss aber eine Betrieblichen Altersversorgung in Form einer Entgeltumwandlung dem Arbeitnehmer zugänglich machen. Nur welche, bleibt dem Arbeitgeber offen.

[Bearbeiten] Historisches

Früher (1983) betrug der Pauschsteuersatz 10 %. Er wurde vom Gesetzgeber nach und nach auf 20 % angehoben.

[Bearbeiten] siehe auch

Als Direktversicherung wird, insbesondere auch im Ausland, auch eine Versicherung bezeichnet, die man nicht über einen Außendienst abschließt, sondern im Direktvertrieb, z.B. über Internet.

siehe: Direktversicherer, Direktvertrieb

In anderen Sprachen wird der Begriff "Direktversicherung" synonym mit dem deutschen Begriff der Erstversicherung, also im Unterschied zur Rückversicherung direkt mit dem Verbraucher abgeschlossene Versicherung, verwendet. Die oben beschriebene Direktversicherung ist eine Besonderheit des deutschen Steuerrechts und es gibt sie nur in Deutschland.

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