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Private Unfallversicherung

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Eine private Unfallversicherung sichert die versicherte Person gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen aller Art ab. Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Unterscheidungen

Man unterscheidet Unfallversicherungen

  • gegen Einmalzahlung oder gegen laufende Beiträge
  • mit Kapitalleistung und/oder Rentenleistung

Unfallversicherungen werden teilweise mit folgenden Zusatzoptionen angeboten

  • mit Progression bei höheren Invaliditätsgraden
  • mit verbesserte Gliedertaxe
  • mit Beitragserstattung

In vielen Fällen werden zusätzliche Leistungen mitversichert

  • (Unfall-)Todesfallschutz
  • Krankenhaustagegeld
  • Kosmetische Operationen
  • Bergungskosten
  • Kurkostenbeihilfe
  • Sofortleistung bei schweren Verletzungen
  • Leistungen bei Knochenbrüchen

Meist bestehen Leistungseinschränkungen bei alkoholbedingten Unfällen.

[Bearbeiten] Versicherungsfall

Versicherungsfall ist der Unfall. Ein Unfall setzt voraus, dass die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Die Versicherungsbedingungen erweitern den Unfallbegriff auf Fälle, in denen aufgrund einer erhöhten Kraftanstrengung - also ohne Einwirkung von Außen - an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Kapseln oder Bänder zerreißen. So liegt ein Unfall im Sinne dieser erweiterten Definition auch vor, wenn die versicherte Person z. B. ein schweres Möbelstück anhebt und durch die dabei aufgewendete Muskelkaft die Bizepssehne reißt.

Manche Versicherer ziehen noch weitere Fälle in den Versicherungsschutz ein. Z. B. werden vereinzelt auch Zeckenbisse gemäß einer Klausel bedingungsgemäß als Unfall behandelt. Ähnliches gilt neuerdings auch für frauentypische Krebserkrankungen, bei denen bei einigen Anbietern eine Leistung vorgesehen sein kann.

[Bearbeiten] Versicherungsleistung

Die Kernleistung der Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung im Fall einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit Invalidität hin. Die Absicherung erfolgt in der Regel in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder als lebenslange Rente. Durch Progressionsvereinbarungen kann sichergestellt werden, dass die Höhe der Invaliditätsleistungen bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt.

Neben dem Invaliditätsrisiko können auch weitere Unfallfolgen gegen Mehrprämie versichert werden. So kann z.B. ein fester Kapitalbetrag für den Falle des Unfalltodes des Versicherten vereinbart werden. Die Todesfallleistung wird fällig, wenn die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstirbt. Die Vereinbarung einer Todesfalleistung zusätzlich zur Invaliditätsleistung ist unter anderem deshalb sinnvoll, weil anderenfalls bei unfallbedingtem Ableben des Versicherten trotz schwerer Verletzungen kein Leistungsanspruch entsteht. Denn nach den Versicherungsbedingungen werden Invaliditätsleistungen in der Regel erst 12 Monate nach dem Unfallereignis fällig. Wenn auch eine Todesfallleistung versichert ist, kann bereits vor Fälligkeit der Invaliditätsleitung eine Vorauszahlung bis zur Höhe der versicherten Todesfallsumme fällig werden.

Um den Finanzbedarf im Zeitraum bis zur Fälligkeit der Invaliditätsleistung zu überbrücken, kann zusätzlich eine Übergangsleistung vereinbart werden. Dabei handelt es sich um einen festen Kapitalbetrag, der bei schweren Verletzungen fällig wird, wenn der Versicherte wegen der Unfallfolgen in seiner Leistungsfähigkeit über einen bestimmten Zeitraum erheblich beeinträchtigt ist (z.B. drei Monate 100%; 6 Monate mindestens 50 %).

Darüberhinaus kann eine Vielzahlt weiterer Leistungsarten vereinbart werden. Hierzu gehören das Krankenhaustagegeld und das nach der Entlassung aus dem Krankenhaus fällig werdende Genesungsgeld, welches in der Regel für die gleiche Anzahl von Tagen wie Krankenhaustagegeld gezahlt wird. Ferner das Unfall-Tagegeld, das hauptsächlich der Absicherung von Selbständigen dient. Es wird prozentual nach dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit abgestuft fällig.

Weiterhin werden von vielen Versicherern sog. Sofortleistungen angeboten. Diese beinhalten feste Kapitalbeträge bei bestimmten schweren Verletzungsarten. Einige Gesellschaften bieten auch ein vertragliches Schmerzensgeld an, welches bei bestimmten Verletzungen feste Prozentsätze der Schmerzensgeldsumme beinhaltet.

Als weitere Leistungen werden angeboten Zahlungen für kosmetische Operationen, um Entstellungen durch einen Unfall zu beheben und die Erstattung von Bergungskosten, die von den Krankenkassen nicht oder nur teilweise übernommen werden (z. B. Eigenbeteiligungen zum Rettungstransport oder Hubschrauberrettungflüge im Ausland nach einem Skiunfall).

Im Rahmen sog. Seniorenpolicen werden ferner bestimmte Betreuungs-Serviceleistungen angeboten wie Einkaufen, Hausputz).

[Bearbeiten] Ausschnittsdeckungen

Außer der Rundum-24-Stunden-Deckung gibt es auch sog. Ausschnittsdeckungen. Dazu gehören namentlich die Insassenunfallversicherung, die in Verbindung mit der KFZ-Versicherung abgeschlossen wird oder die Bauhelferunfallversicherung.

In Pauschalreiseangeboten werden auch Reiseunfallversicherungen angeboten.

Kreditkartenunternehmen bieten häufig als Zusatzleistung eine Verkehrsmittelunfallversicherung an, welche nur für Unfälle bei der Benutzung von Verkehrsmitteln oder im Hotel eintritt, wenn die Kreditkarte als Zahlungsmittel vereinbart wurde.

[Bearbeiten] Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

Eine besondere Form der privaten Unfallversicherung ist die Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung. Dabei werden im Schnitt wesentlich höhere Beiträge fällig, welche aber nach Ablauf des Vertrages garantiert (abzüglich gesetzlicher Versicherungsteuer und eventuellen Ratenzahlungszuschlägen) zuzüglich nicht garantierter Überschussanteile erstattet werden.

[Bearbeiten] Sonstiges

Versichert werden kann auch eine sogenannte Ökoleistung, die für Unfälle bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufkommt.

[Bearbeiten] Kritik

[Bearbeiten] Unfallversicherung / Berufsunfähigkeitsversicherung

Von Seiten des Verbraucherschutzes wird kritisiert, dass der Versicherungsschutz der Unfallversicherung am Auslöser (dem Unfall) und nicht an den Wirkungen (den Einkommensausfall) orientiert ist. Der weitaus überwiegende Teil der Fälle von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit werden nicht durch Unfälle sondern durch Krankheit verursacht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt die Risiken der Kunden deutlich zielgenauer ab, als die Unfallversicherung.

Im Gegenzug ist die Unfallversicherung jedoch um ein Vielfaches billiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierdurch ist es für breite Bevölkerungskreise ganz unabhängig vom Lebensalter und von der beruflichen Situation und zusätzlich zu sonstigen Sicherungssystemen möglich, einen Teil der allgemeinen Lebensrisiken finanziell abzusichern.

Insbesondere Ausschnittsversicherungen sind hier in der Kritik, weil diese nur für bestimmte, klar definierte Unfälle Versicherungsschutz bietet (z. B. in der Insassen-Unfallversicherung: Unfälle beim Gebrauch des versicherten Kraftfahrzeugs). Insoweit ist jedoch zu berücksichtigen, dass Ausschnittversicherungen prämienmäßig i. d. R. entsprechend geringer kalkuliert werden können, als die 'normalen' Unfallversicherungen mit weltweitem 24-Stunden-Versicherungsschutz.

[Bearbeiten] Versicherung mit Beitragsrückgewähr

Hierbei handelt es sich um die Kombination einer Versicherung mit einem Sparvertrag. Hier gilt, dass solche Koppelprodukte generell nur Sinn machen, wenn der Kunde beide Teilprodukte benötigt. Bei den geringen Sparsummen, die mit diesem Produkt bewegt werden ist der Nutzen für den Kunden typischerweise gering.

Die Beitragsrückgewähr wird daher von Kritikern als reines Marketinginstrument der Versicherungen gewertet.

[Bearbeiten] Literatur

  • Wolfgang Grimm: Unfallversicherung. Kommentar zu den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) mit Sonderbedingungen. 4. Auflage. Beck, München 2006, ISBN 3-406-53781-2

[Bearbeiten] Weblinks

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