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Diplomarbeit

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Eine Diplomarbeit ist die schriftliche Abschlussarbeit eines Diplomstudiengangs (meist Ingenieur, wirtschafts- oder naturwissenschaftlicher Studiengang) an einer Universität, Kunsthochschule oder Fachhochschule. Die Diplomarbeit ist der schriftliche Leistungsbestandteil einer Diplomprüfung und führt oft zusammen mit der/den mündlichen Prüfungen zur Erlangung des Diplomgrades. Das Äquivalent im geisteswissenschaftlichen Bereich ist die Magisterarbeit. Auch die schriftliche Abschlussarbeit an einer Berufsakademie wird als Diplomarbeit bezeichnet. Bei dem Diplom (BA) Abschluss einer Berufsakademie handelt es sich allerdings nicht um einen akademischen Diplomgrad, sondern um einen staatlich anerkannten Abschluss.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Anforderungen

[Bearbeiten] Formalien, Zeitraum

Die Anforderungen an eine Diplomarbeit an einer Hochschule werden in der Regel durch die Prüfungsordnung des Diplomstudienganges festgelegt. Eine Diplomarbeit unterscheidet sich von einer Dissertation, mit der die Befähigung zu eigenständiger wissenschaftlicher Forschung nachgewiesen wird. Eine Diplomarbeit hingegen soll zeigen, dass der Kandidat das während des Studiums Gelernte anzuwenden versteht und eine Aufgabenstellung selbstständig auf wissenschaftlicher Grundlage in angemessener Zeit bearbeiten kann.

Der Zeitraum für die Bearbeitung einer Diplomarbeit ist meist durch die Prüfungsordnung begrenzt und beträgt oft sechs, seltener drei oder zwei Monate. Eine begründete Verlängerung ist möglich. Der Beginn, die Aufgabenstellung durch einen Hochschullehrer, wird dem Prüfungsamt gemeldet und das Ende durch die Abgabe der fertigen Diplomarbeit markiert. Der Diplomand wird in der Regel von dem aufgabenstellenden Hochschullehrer betreut, der auch die fertige Diplomarbeit schriftlich bewertet und benotet. Nicht selten werden Diplomarbeiten auch bei oder in Zusammenarbeit mit hochschulfremden Institutionen (z.B. Behörden, Unternehmen) angefertigt. Der Vorteil ist beiderseits: Das Unternehmen oder die Behörde lässt sich kostengünstig Fragestellungen bearbeiten oder Probleme lösen, der Diplomand bekommt zum Ende seines Studiums einen Einblick oder sogar Einstieg in die Praxis. Hierbei wird das Diplomthema vom Diplomanden selbst oder von der Institution festgelegt.

Für den Umfang einer Diplomarbeit gibt es keine Vorgaben. Er variiert je nach den Anforderungen und Eigenheiten des Studiengangs zwischen etwa 20 und 150 Seiten. Formale Vorgaben der Prüfungsordnung den Aufbau, die Gliederung oder die Einbindung fremder Ergebnisse (Zitate) betreffend sind einzuhalten und werden bei der Bewertung berücksichtigt. Von der fertigen Diplomarbeit müssen eine bestimmte Anzahl gebundener Exemplare (ca. 3-5) eingereicht werden.

[Bearbeiten] Themenauswahl zur Diplomarbeit

Üblicherweise wird das Thema der Arbeit vom künftigen Prüfling selbst gewählt. Die Anforderungen an eine Diplomarbeit an einer Hochschule werden in der Regel durch die Prüfungsordnung des Diplomstudienganges formal festgelegt – das genaue Thema und spezifische Anforderungen allerdings durch die Lehrkräfte, in deren Arbeitsgebiet das gewählte Thema fällt und die es nach Abschluss in der Regel auch als erste beurteilen.
Die Wahl des Themas ist oft eine Wahl der Prüfenden, aber auch das muss nicht so sein. Außerdem kann diese Wahl ein großer Motivationsgewinn für das Studium/die Ausbildung sein.

[Bearbeiten] Veröffentlichung

Diplomarbeiten müssen im Gegensatz zur Dissertation nicht veröffentlicht werden. Allerdings steht dem Verfasser einer Diplomarbeit die Möglichkeit zur Veröffentlichung und kommerziellen Verwertung (bspw. über „Diplomarbeiten-Agenturen“) grundsätzlich offen. Nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) erwirbt der Verfasser einer Diplomarbeit mit Anfertigung seiner Arbeit das alleinige Urheberrecht und grundsätzlich auch die hieraus resultierenden Nutzungsrechte wie z. B. Erstveröffentlichung (§ 12 UrhG), Verbreitung (§ 17 UrhG), Vervielfältigung (§ 16 UrhG), Online-Nutzung usw., also alle Rechte, die die nichtkommerzielle oder kommerzielle Verwertung betreffen. „Will die Hochschule [...] Rechte an Schutzrechten von Studenten oder Diplomanden erwerben, ist sie, wie jeder Dritte auf vertragliche Vereinbarungen mit den Studenten oder Diplomanden angewiesen“ [1]

Die dem Urheber nach dem Gesetz zustehenden Rechte verliert er auch durch die Einreichung seines Prüfungsexemplars nicht. Die staatliche Hochschule / Universität ist tätig als wissenschaftliche Ausbildungsstätte und als „Prüfungsbehörde“.

Es besteht auch urheberrechtlich keine Pflicht, den Betreuer als Autor oder Mitautor anzugeben, da eine urheberrechtlich relevante Mitarbeit des Betreuers in jedem Fall im Widerspruch zu dem prüfungsrechtlichen Gebot stünde, dass die Arbeit vom Diplomanden selbständig angefertigt werden muss. Auch darf die Vergabe von Nutzungsrechten nicht zur Voraussetzung für die Prüfung gemacht werden oder sie beeinflussen. Nach gängiger Meinung sind viele Klauseln in Prüfungsordnungen nichtig, wenn sie das Urheberrecht des Autors einschränken würden.

Wichtig ist bei einer eventuellen Veröffentlichung, darauf zu achten, ob der Inhalt der Diplomarbeit Geheimhaltungsvorschriften unterliegt. Dies ist häufig bei Diplomarbeiten, die in einem Unternehmen angefertigt wurden, der Fall. Solche Arbeiten dürfen nicht ohne Rücksprache mit dem Unternehmen veröffentlicht werden.

[Bearbeiten] Siehe auch

  • Magisterarbeit, Masterarbeit
  • Promotion, Habilitation, Diplom-Studiengang
  • Formale Leitlinien:
    • DIN 1421 Gliederung und Benummerung in Texten
    • DIN 1422 Veröffentlichungen aus Wissenschaft, Technik, Wirtschaft und Verwaltung
    • DIN 1505 Teil 2 Titelangaben von Dokumenten - Zitierregeln
    • DIN 1505 Teil 3 Titelangaben von Dokumenten - Verzeichnisse zitierter Dokumente (Literaturverzeichnissse)

[Bearbeiten] Quellen

  1. Winfried Veelken: Schutzrechtsfragen im Hochschulbereich. Studien- und Diplomarbeiten. In: Wissenschaftsrecht 26, 1993, S. 93-135, hier S. 120.

[Bearbeiten] Literatur

  • Detlef Jürgen Braune: Erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten : Seminararbeit, Diplomarbeit, Doktorarbeit / In: Detlef Jürgen Brauner ; Hans-Ulrich Vollmer. - Sternenfels : Wissenschaft & Praxis, 2004. - 140 S. - (Wissen kompakt). - ISBN 3-89673-225-0
  • Klaus Graf: Die urheberrechtliche Problematik der Prüfungsarbeiten. Kapitel 5 in Zur archivischen Problematik von Prüfungsunterlagen (Universitätsarchiv Heidelberg: 1989).
  • Peter W. Heermann: Der Schutzumfang von Sprachwerken der Wissenschaft und die urheberrechtliche Stellung von Hochschulangehörigen. GRUR (1999), S. 468–476.
  • Karl Pinter: Von der Fachbereichsarbeit zur Diplomarbeit. Erste wissenschaftliche Arbeiten in Schule und Universität. ISBN 3705863797, VERITAS Verlag.

[Bearbeiten] Weblinks

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