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Deutsche Studentenschaft

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Die Deutsche Studentenschaft (DSt) war von 1919 bis 1945 der Zusammenschluss der Allgemeinen Studentenausschüsse aller deutschen Hochschulen einschließlich Danzigs, Österreichs sowie der ehemals deutschen Hochschulen in der Tschechoslowakei. Ursprünglich gegründet als demokratische Interessenvertretung, geriet die DSt bereits Anfang der 1920er Jahre in schwere innere Auseinandersetzungen zwischen republikanischer Minderheit und völkischem Mehrheitsflügel. Seit 1931 vom NS-Studentenbund beherrscht, wurde die DSt 1936 faktisch mit diesem zusammengelegt und schließlich 1945 als NS-Organisation verboten.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Entwicklung

[Bearbeiten] Vorgeschichte

Tausende von Studenten huldigen Bismarck zum 80. Geburtstag am 1. April 1895
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Tausende von Studenten huldigen Bismarck zum 80. Geburtstag am 1. April 1895

Von den Zeitgenossen wurde dieser erste studentische Dachverband auf deutschem Boden als die „Gestalt gewordene Sehnsucht eines Jahrhunderts deutschen Studententums“ gefeiert. Denn obwohl bereits die Urburschenschaft den Zusammenschluss aller Studenten zu einer einheitlichen Organisation erstrebt hatte und es auch später mehrfach Ansätze zu gemeinsamen Vertretungen gab, blieb die deutsche Studentenschaft das gesamte 19. Jahrhundert hindurch in zahlreiche konkurrierende Verbindungen und Verbände zersplittert. Allerdings erhoben einige dieser Verbände – allen voran die „national“ gesinnten Burschenschaften und Vereine Deutscher Studenten – häufig den Anspruch, für die deutsche Studentenschaft als Ganzes zu sprechen, etwa bei den zahlreichen von ihnen initiierten Bismarck-Ehrungen.

Gegen diesen Alleinvertretungsanspruch regte sich seit den 1890er Jahren der Widerstand der nicht-korporierten Studenten, die sich in Freistudentenschaften zusammenschlossen und nach langen Auseinandersetzungen mit Verbindungen und Hochschulbehörden schließlich die Bildung gemeinsamer Vertretungen in Gestalt der Allgemeinen Studentenausschüsse durchsetzten. Zur Gründung einer Gesamtvertretung auf nationaler Ebene kam es aber vor dem Ersten Weltkrieg nicht mehr.

[Bearbeiten] Demokratische Ansätze und solidarische Selbsthilfe

Nach zwei vorbereitenden Vertretertagungen in Frankfurt 1917 und Jena 1918 wurde die Deutsche Studentenschaft schließlich im Juli 1919 auf dem Ersten Allgemeinen Studententag Deutscher Hochschulen in Würzburg als Dachorganisation der örtlichen Studentenschaften gegründet. Die in Würzburg versammelten Studentenvertreter, zumeist ehemalige Kriegsteilnehmer, waren nicht nur entschlossen, die Gräben der Vorkriegszeit zwischen den verschiedenen studentischen Gruppierungen endlich zu überwinden – was z. B. in der paritätischen Zusammensetzung des ersten Vorstandes zum Ausdruck kam –, sondern zudem in ihrer Mehrzahl (noch) bereit, „auf dem Boden der neuen Staatsordnung am kulturellen Wiederaufbau Deutschlands mitzuwirken“.

In diesem Sinne setzte sich die DSt in ihren Anfangsjahren vorrangig für die sozialen Belange der von Kriegsfolgen und Inflation betroffenen Studierenden ein. So wurden auf dem 4. Deutschen Studententag in Erlangen 1921 die zuvor auf örtlicher Ebene entstandenen Selbsthilfevereine in der „Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft e. V.“ zusammengefasst, aus der später das Deutsche Studentenwerk hervorging. In ihrem Erlanger Programm propagierte die DSt außerdem die studentische Werkarbeit (vulgo: Jobben) nicht nur als Mittel zur Aufbesserung des Lebensunterhalts, sondern auch als Beitrag zur Überwindung der überkommenen Standesschranken zwischen Akademikern und Arbeiterschaft. Großen Anteil hatte die DSt in den folgenden Jahren auch an der Entstehung der Studienstiftung des deutschen Volkes 1925, der Förderung des Auslandsstudiums sowie des Hochschulsports. Anfängliche Vorschläge für eine Hochschulreform und Forderungen nach studentischer Mitwirkung an der akademischen Selbstverwaltung traten indes bald in den Hintergrund.

[Bearbeiten] Verfassungsstreit und antirepublikanische Radikalisierung

Dazu trug vor allem der Umstand bei, dass die DSt bald nach ihrer Gründung in schwere innere Kämpfe verwickelt wurde, die nach dem Ausscheiden der pragmatisch orientierten Kriegsgeneration zu einer dauerhaften Spaltung der DSt in eine republikanisch-verfassungstreue Minderheit und einen völkischen Mehrheitsflügel führte. Hauptstreitpunkt des jahrelang erbittert geführten „Verfassungsstreits“ war die Frage, ob die Mitgliedschaft in den Einzelstudentenschaften auf dem egalitär-demokratischen „Staatsbürgerprinzip“ oder dem von den Völkischen vertretenen Arierprinzip beruhen sollte. Letzteres wurde anfangs nur von den österreichischen und „sudetendeutschen“ Vertretern propagiert, fand aber auch unter den „reichsdeutschen“ Studentenschaften – vor allem nach Gründung des Deutschen Hochschulrings als Sammlungsbewegung der völkischen Rechten – immer mehr Zustimmung. (siehe Abschnitt „Parteien“ innerhalb der Deutschen Studentenschaft)

Der letztendliche Sieg der arisch-völkischen Position in der DSt veranlasste schließlich den preußischen Kultusminister Becker um die Jahreswende 1926/27, den Studentenschaften in seinem Land ein Ultimatum zu stellen: Sie sollten entweder den Staatsbürgergrundsatz uneingeschränkt anerkennen (und die Zusammenarbeit mit den rein-„arischen“ auslandsdeutschen Studentenschaften beenden) oder ihren öffentlich-rechtlichen Status verlieren, den sie seit 1920 besaßen. In einer Urabstimmung votierten die preußischen Studierenden zu rund 77 % gegen die entsprechende Verordnung Beckers, der daraufhin die verfassten Studentenschaften in Preußen auflöste.

[Bearbeiten] Nationalsozialistische Eroberung und Gleichschaltung

Flugblatt der Deutschen Studentenschaft, das 1933 zur Bücherverbrennung verbreitet wurde.
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Flugblatt der Deutschen Studentenschaft, das 1933 zur Bücherverbrennung verbreitet wurde.

In der Folge verlor die DSt zeitweise an Bedeutung und geriet zugleich in immer stärkere (vor allem finanzielle) Abhängigkeit von den einflussreichen Korporationsverbänden; eine 1928 von republikanischen, linken und jüdischen Gruppen initiierte Gegengründung namens Deutscher Studenten-Verband (D.St.V.) fand indes nur wenig Rückhalt an den Hochschulen.

Ein relativer Rückgang der Wahlbeteiligung zu den örtlichen Studentenausschüssen – von zuvor durchschnittlich 80 % auf unter 50 % im Jahr 1929 – begünstigte zudem deren anschließende „Eroberung“ durch den NS-Studentenbund, der auf dem Grazer Studententag 1931 – zum Teil gegen den erbitterten Widerstand der alten Korporationsverbände – schließlich die Führung in der DSt übernahm. Auf dem Königsberger Studententag im Jahr darauf erschienen die Delegierten bereits in den Uniformen der verschiedenen NSDAP-Gliederungen; die faktische Selbstgleichschaltung der DSt war vollzogen.

1933 wurden die verfassten Studentenschaften per Reichsgesetz auch in Preußen wieder eingeführt, zugleich allerdings ihrer demokratischen Verfassung beraubt und auf das Führerprinzip und die politischen Ziele des NS-Staates eingeschworen. Dies führte zu einer vorübergehenden Stabilisierung und Aufwertung der DSt. In der Folge mehrten sich aber die ständigen Machtkämpfe mit dem NS-Studentenbund, so dass schließlich 1936 beide Organisationen unter einer gemeinsamen „Reichsstudentenführung“ zusammengeführt wurden.

[Bearbeiten] Auflösung und Nachfolge

Nach Kriegsende wurde die Deutsche Studentenschaft 1945 durch den Alliierten Kontrollrat als NS-Organisation verboten. Als – wiederum demokratische – Nachfolgeorganisation entstand für die Bundesrepublik 1949 in Marburg der Verband Deutscher Studentenschaften (VDS). In Österreich wurde 1950 die Österreichische Hochschülerschaft durch Bundesgesetz errichtet. Beide Organisationen waren bzw. sind jedoch keine Rechtsnachfolger der DSt.

[Bearbeiten] Aufbau und Organisation

Organisatorischer Aufbau der Deutschen Studentenschaft (um 1927)
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Organisatorischer Aufbau der Deutschen Studentenschaft (um 1927)

[Bearbeiten] Mitgliedschaft und Organe

Mitglieder der Deutschen Studentenschaft waren nicht die einzelnen Studenten und auch nicht die verschiedenen (Korporations-)Verbände, sondern die örtlichen Studentenschaften, die wiederum durch ihre Allgemeinen Studentenausschüsse repräsentiert wurden.

Die Einzelstudentenschaften waren nach geographischen Gesichtspunkten in zunächst acht, später zehn Kreisen zusammengefasst, die mehrmals im Jahr zu Kreistagen zusammentraten und je einen Kreisleiter sowie einen Stellvertreter wählten. Den einzelnen Kreisen konnten vom Studententag bzw. vom Vorstand der DSt bestimmte Verbandsaufgaben zur dauernden Erledigung übertragen werden.

Alljährlich im Juli versammelten sich die Vertreter aller Studentenschaften zum Deutschen Studententag. Als oberstes Organ der DSt bestimmte dieser die Grundlinien der Verbandspolitik und wählte den Vorstand sowie die Leiter der zentralen Verbandsämter. Zwischen den Studententagen nahm der Hauptausschuss der Deutschen Studentenschaft – bestehend aus den Kreisleitern sowie drei vom Studententag gewählten Ältesten – dessen Befugnisse wahr und beriet den Vorstand und die einzelnen Ämter in ihrer Arbeit.

Zentrale Verbandsämter der Deutschen Studentenschaft (um 1927)
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Zentrale Verbandsämter der Deutschen Studentenschaft (um 1927)

Der Vorstand der Deutschen Studentenschaft bestand aus dem Vorsitzer und zwei Stellvertretern bzw. Beisitzern. Bis zur Bildung des Hauptausschusses gehörten zudem die Kreisleiter dem Vorstand an.

Für besondere Aufgabengebiete unterhielt die DSt verschiedene Ämter und Referate, z.B. Auslandsamt, Amt für politische Bildung, Nachrichtenamt, Hochschularchiv, Amt für Leibesübungen, Fachamt, Verkehrszentralamt, Referat für soziale Arbeit, Referat für Hochschulreform, Referat für Kriegsteilnehmerfragen. Eine Sonderstellung hatte die Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft, die zwar die Aufgaben eines DSt-Amtes wahrnahm, jedoch als eigenständiger Verein organisiert war. (Siehe Grafik)

Sitz der Hauptgeschäftsstelle sowie der meisten Ämter war anfangs Göttingen (Jüdenstr. 21), später Berlin (Großbeerenstr. 93).

[Bearbeiten] „Parteien“ innerhalb der Deutschen Studentenschaft

Obwohl in den Organen der DSt nur die Einzelstudentenschaften stimmberechtigt waren, spielten die verschiedenen studentischen Verbände in ihr von Anfang an eine große Rolle. Allerdings lassen sich nur schwer generalisierende Aussagen über die politischen Kräfteverhältnisse innerhalb der Deutschen Studentenschaft treffen. Zwar hatte bereits der Würzburger Studententag von 1919 das allgemeine gleiche und unmittelbare Verhältniswahlrecht „zum Gesetz erhoben“ , jedoch traten bei den örtlichen AStA-Wahlen damals kaum überregionale Organisationen oder Listen an. Vielmehr fanden sich die örtlichen Verbindungen und Vereine je nach aktueller Interessenlage zu wechselnden und schwer vergleichbaren Wahlbündnissen zusammen (siehe Grafik).

Ausgewählte AStA-Wahlergebnisse von 1920/21
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Ausgewählte AStA-Wahlergebnisse von 1920/21

Festhalten lässt sich lediglich, dass die nach 1918 erstmals entstandenen explizit parteipolitischen Hochschulgruppen – von der Sozialdemokratie bis zu den Hochschulgruppen der DNVP – insgesamt nur eine marginale Rolle spielten. Parteipolitik galt weithin als „unakademisch“. Lediglich das 1922 von den Hochschulgruppen der Weimarer Koalitionsparteien gebildete Republikanische Studentenkartell stellte zumindest zeitweise eine nennenswerte Opposition gegen die wachsende völkische Mehrheit dar.

Erfolgreicher waren die interkorporativen Zusammenschlüsse der traditionellen Studentenverbindungen, allen voran der Allgemeine Deutsche Waffenring der schlagenden Korporationen, die zwar offiziell jede „Parteipolitik“ ablehnten, zugleich aber die völkische Bewegung massiv unterstützten. Durch ihr koordiniertes Auftreten konnten die Waffenverbände über Jahre hinweg den Vorstand der DSt stellen (siehe unten). Auch die katholischen Verbände stellten zahlenmäßig eine bedeutsame Größe dar, unterschieden sich jedoch in ihrer politischen Ausrichtung: Während der Unitas-Verband (UV) als zentrumsnah und republikfreundlich galt und der KV eine gemäßigt-rechte Mittelposition einnahm, tendierte der CV dank seiner österreichischen Mitglieder zum Teil deutlich nach rechts.

Die weitaus einflussreichste Gruppierung war aber bis ca. 1926/27 der Deutsche Hochschulring (DHR), dem wiederum fast alle „national“ gesinnten Korporationsverbände und ein Großteil der Freistudentenschaft angehörte. Er betrachtete sich als Sammlungsbewegung aller „vaterländisch“ Gesinnten, lehnte offiziell jede Parteipolitik ab und vertrat zugleich einen anfangs sozial angehauchten, später aber zunehmend rassistisch und antisemitisch aufgeladenen völkischen Nationalismus. Der DHR war praktisch an allen republikfeindlichen und antisemitischen Aktionen an deutschen Hochschulen während der 1920er Jahre (z.B. gegen Theodor Lessing in Hannover) beteiligt und gilt daher zu Recht als Wegbereiter der nationalsozialistischen Ideologie in der Studentenschaft. Konsequenterweise verlor er später mit dem Aufkommen des NSDStB rasch an Bedeutung.

Der 1926 gegründete Nationalsozialistische Deutsche Studentenbund (NSDStB) litt anfangs ebenfalls unter der allgemeinen Parteienskepsis in der Studentenschaft. Während dessen völkisch-antisemitische Ideologie in der Studentenschaft bereits breite Zustimmung fand, stieß vor allem die antielitäre und antikorporative Rhetorik der frühen NSDStB-Führung auf Ablehnung. Erst unter Baldur von Schirach gelangen dem NSDStB ab 1928 zunehmend spektakuläre Wahlerfolge, die 1930/31 in der „Eroberung“ mehrerer Kreisleiterposten sowie schließlich des DSt-Vorstands gipfelten.

[Bearbeiten] Vorsitzer der Deutschen Studentenschaft

1919/20   Otto Benecke (VDSt Göttingen)
1920/21   Peter van Aubel (Kath. Freie Vereinigung Köln)
1921/22   Franz Holzwarth (Göttingen)
1922/23   Fritz Hilgenstock (Hannoversche Burschenschaft Arminia)
1923/24   Arthur Fritsch (K.D.St.V. Winfridia Breslau im CV)
1924-26   Hellmut Bauer (Burschenschaft Teutonia Kiel)
1926/27   Günter Thon (Burschenschaft Arminia Brünn)
1927-29   Walther Schmadel (Burschenschaft Danubia München)
1929/30   Erich Hoffmann (Corps Austria Frankfurt am Main)
1930/31   Hans-Heinrich Schulz  (Corps Hildeso-Guestphalia Göttingen)
1931   Walter Lienau (NSDStB München)
1931-33   Gerhard Krüger (NSDStB und Burschenschaft Arminia Greifswald)
1933/34   Oskar Stäbel (NSDStB und Landsmannschaft Suevia Karlsruhe)
1934-36   Andreas Feickert (NSDStB Hamburg)
ab 1936   Gustav Adolf Scheel (als „Reichsstudentenführer“ DSt+NSDStB-Führer in Personalunion)

[Bearbeiten] Literatur

  • Das erste Jahr Deutsche Studentenschaft, Selbstverlag der DSt, Göttingen 1921.
  • Die Deutsche Studentenschaft in ihrem Werden, Wollen und Wirken, Selbstverlag der DSt, Tetschen o. J. (um 1927)
  • Immanuel Birnbaum: Die Entstehung der studentischen Selbstverwaltung in Deutschland 1918/1919, in: Festschrift für Hermann Wandersleb zum 75. Geburtstag, Bonn 1970, S. 37–48.
  • Anselm Faust: Die „Eroberung“ der Deutschen Studentenschaft durch den Nationalsozialistischen Deutschen Studentenbund (NSDStB) 1926–1933, in: Einst und Jetzt (Jahrbuch für corpsstudentische Geschichtsforschung) 1975, S. 49ff.
  • Ernst Rudolf Huber: Die Studentenschaft in der deutschen Hochschulverfassung, in ders.: Deutsche Verfassungsgeschichte Bd. 6, S. 1002-1022.
  • Konrad Jarausch: Deutsche Studenten 1800–1970, Frankfurt 1984 ISBN 3-518-11258-9, S. 117–162.
  • Harald Lönnecker: „Vorbild ... für das kommende Reich“. Die Deutsche Studentenschaft (DSt) 1918–1933, in: GDS-Archiv für Hochschul- und Studentengeschichte, Bd. 7, Köln 2004, S. 37–53.
  • Thomas Nipperdey: Die deutsche Studentenschaft in den ersten Jahren der Weimarer Republik, in: Wilhelm Zilius/Adolf Grimme (Hgg.): Kulturverwaltung der Zwanziger Jahre, Stuttgart 1961, S. 19–48.
  • Friedrich Schulze/Paul Ssymank: Das deutsche Studententum von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart, 4. Aufl. München 1932 (Nachdruck 1991), ISBN 3-923621-90-6, S. 484ff.
  • Jürgen Schwarz: Studenten in der Weimarer Republik. Die deutsche Studentenschaft in der Zeit von 1918 bis 1923 und ihre Stellung zur Politik, Berlin 1971 ISBN 3-428-02363-3

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblink

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