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Altersfreigabe

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Unter der so genannten Altersfreigabe versteht man die vom Gesetzgeber geregelte Freigabe von Filmen, Videospielen und Musik für Kinder und Jugendliche, ab einem bestimmten Alter und unter gewissen Voraussetzungen bzw. Auflagen (zum Beispiel beim Kinobesuch), oder aber erst für Erwachsene.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Situation in Deutschland

[Bearbeiten] Film und Fernsehen

[Bearbeiten] FSK

Die Altersfreigabe-Einstufung erfolgt in Deutschland durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Sie ist eine reine Freigabe, keine Empfehlung, die den betreffenden Film für eine bestimmte Altersgruppe als besonders geeignet erscheinen lässt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass das Jugendschutzgesetz Erwachsenen weitgehend untersagt, Kindern und Jugendlichen völlig freien Kinozugang zu gewähren oder den Zugriff auf nicht freigegebene Video-Filme zu ermöglichen. Altersfreigaben sind auch für das laufende Fernsehprogramm relevant, doch ist ihre Einhaltung im privaten Bereich der Familien so gut wie unmöglich zu kontrollieren und bleibt somit eine Aufgabe für die Eltern. Das Jugendschutzgesetz unterscheidet übrigens nicht zwischen Erwachsenen und Eltern, obwohl den Eltern bisher bei Nichtbeachtung der Vorschriften kaum irgendwelche Repressalien drohten. Allerdings haben gerade in jüngerer Vergangenheit einige Politiker deren Verantwortung bereits eingefordert und wollen auch Eltern zukünftig stärker in die Pflicht genommen sehen.

Die FSK-Freigaben lauten:

Aktuelle Kennzeichnung: Kennzeichnung vor dem 1. April 2003:
Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG FSK Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 7 JÖSchG FSK
Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG FSK Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 7 JÖSchG FSK
Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG FSK Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 7 JÖSchG FSK
Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG FSK Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 7 JÖSchG FSK
Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG FSK Nicht freigegeben unter 18 Jahren gemäß § 7 JÖSchG FSK

Das Label (Farben wie oben) ist ca. 10 × 10 mm groß und befindet sich meist auf der Cover-Rückseite von DVDs und Videokassetten.

[Bearbeiten] SPIO/JK

Alternativ gibt es auch noch so genannte SPIO/JK-Gutachten zu Filmen, die nicht von der FSK geprüft werden oder wurden. Bei der JK handelt es sich um eine Juristen-Kommission der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), die solche Filme darauf untersucht, ob strafrechtliche Bedenken bestehen oder gar ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz gegeben sein könnte. Passierte ein Film das JK-Gutachten-Verfahren erfolgreich, so befindet sich normalerweise ein kleines rechteckiges, schwarz-weißes Label mit dem Aufdruck SPIO/JK geprüft (vormals: SPIO/JK-Gutachten – strafrechtlich unbedenklich) auf der Rückseite des DVD-Covers. Filme mit beiden Prüfzeichen der JK dürfen – ebenso wie gänzlich ungeprüfte oder die mit keine Jugendfreigabe von der FSK geprüften – grundsätzlich nur an Erwachsene abgegeben werden. Deswegen umfasste vor einigen Jahren der JK-Gutachten-Aufdruck auch noch zusätzlich die Aussage Vermietung und Verkauf nur an Erwachsene, die später jedoch weggelassen wurde und dadurch bis heute für Verwirrung im Handel sorgt, da dem „normalen“ Medien-Verkäufer nicht unbedingt klar ist, dass diese JK-Versionen ausschließlich für Personen ab 18 Jahren freigegeben sind.

Diese JK-Begutachtung ziehen Filmverleihfirmen manchmal vor, um sich bei Neu- oder Wiederveröffentlichungen rechtlich vor einer Verfolgung durch die Justizbehörden wegen des Tatbestandes der Verbreitung beispielsweise gewaltverherrlichender Medien abzusichern. In der Regel dann, wenn die FSK die Freigabe einer bestimmten Fassung eines Films verweigert hat. Da eine JK-Prüfung aber lediglich den Charakter eines privaten juristischen Gutachtens hat, können die entsprechenden Filme grundsätzlich auch „bundesweit beschlagnahmt“ (dadurch wird ein so genanntes Verbreitungsverbot rechtswirksam) werden, was jedoch bislang so gut wie nie vorgekommen ist und aufgrund der eher strengen Maßstäbe der JK auch relativ unwahrscheinlich ist. Einzige zur Zeit bekannte Ausnahme: Die Verleihfirma VCL ließ den Film Tanz der Teufel (1) 1983 von der JK prüfen. Trotzdem wurde der Film später beschlagnahmt, wodurch das JK-Gutachten für eine Neuveröffentlichung der Firma Astro ungültig und somit nutzlos war (Quelle: IVD News 02-03/2001). Doch auch das seit Ende 2004 angewendete neue Prüfungsverfahren der JK bietet den Filmverleihern keinen 100-prozentigen-Schutz vor Überraschungen, wie das Beispiel High Tension des Herausgebers MC One erst Ende 2005 verdeutlicht hat.

[Bearbeiten] Videospiele

[Bearbeiten] USK

Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist die verantwortliche Stelle in Deutschland für die Alterskennzeichnung von Computer- und Videospielen. Die USK vergibt die Einstufungen "Freigegeben ohne Altersbeschränkung", "Freigegeben ab sechs Jahren", "Freigegeben ab zwölf Jahren", "Freigegeben ab sechzehn Jahren" und "Keine Jugendfreigabe". Diese Einstufungen sind in JuSchG § 14 Abs. 2 festgeschrieben.

[Bearbeiten] Situation in Österreich

[Bearbeiten] Kino

Kinofilme werden in Österreich von der Jugendmedienkommission des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (bm:bwk) begutachtet. Die Kommission vergibt den geprüften Titeln eine Altersempfehlung. Die Kommission unterscheidet folgende Abstufungen:

  • "Uneingeschränkt"
  • "Frei ab dem 4. Lebensjahr"
  • "Frei ab dem 6. Lebensjahr"
  • "Frei ab dem 8. Lebensjahr"
  • "Frei ab dem 10. Lebensjahr"
  • "Frei ab dem 12. Lebensjahr"
  • "Frei ab dem 14. Lebensjahr"
  • "Frei ab dem 16. Lebensjahr"

Die Freigaben und -begründungen sind auf der Onlinepräsenz des Ministeriums abrufbar. Diese Altersempfehlungen können von den Bundesländern entweder übernommen oder geändert werden.

[Bearbeiten] Fernsehen

Die drei österreichweit empfangbaren Programme ORF 1, ORF 2 und ATV blenden während des gesamten Films neben ihrem Senderlogo einen entsprechenden Warnhinweis ein, wenn der Film nicht jugendtauglich ist. Bei den ORF Programmen sind das "X" für "Nicht für Kinder" und "O" für "Nur für Erwachsene". ATV blendet ein "!" (Rufzeichen) neben dem Senderlogo ein. Zwischen dem ORF und der Jugendmedienkommission besteht seit dem Juli 2001 eine Übereinkunft: Der ORF lässt diverse Filme und Serien von der Jugendmedienkommission auf ihre Kinder- bzw. Jugendtauglichkeit prüfen. Laut ORF-Gesetz dürfen nicht jugendtaugliche Filme nicht vor 22 Uhr ausgestrahlt werden. Da der Privatsender ATV nicht vom ORF-Gesetz betroffen ist, können solche Filme bereits vor 22 Uhr ausgestrahlt werden.

[Bearbeiten] DVD und Video

Eine Alterfreigabe für Trägermedien findet in Österreich nicht statt.

[Bearbeiten] Videospiele

Seit April 2003 gelten die unverbindlichen Freigaben der Pan-European Game Information (PEGI) mit folgenden Freigaben:

  • 3+
  • 7+
  • 12+
  • 16+
  • 18+

[Bearbeiten] Situation in der Schweiz

[Bearbeiten] Film und Fernsehen

Die FSK-Altersfreigaben werden in der Schweiz meistens übernommen.

Zum Teil werden in der Schweiz für einige Kantone aber auch eigene Altersfreigaben erstellt, die sich mitunter ganz erheblich von der deutschen FSK-Freigabe unterscheiden. Zum Beispiel ist der Kinderfilm 2 kleine Helden von der FSK ohne Altersbeschränkung freigegeben worden, während er in der Schweiz eine Altersfreigabe ab 10 Jahren hat.

[Bearbeiten] Videospiele

Seit April 2003 gelten die unverbindlichen Freigaben der Pan-European Game Information (PEGI) mit folgenden Freigaben:

  • 3+
  • 7+
  • 12+
  • 16+
  • 18+

[Bearbeiten] Situation in den Vereinigten Staaten

[Bearbeiten] Film und Fernsehen

In den USA ist die MPAA (Motion Picture Association of America) für die Einstufung von Filmen zuständig. Die MPAA setzt sich aus Vertretern der Filmbranche, der Politik, der Wirtschaft und einiger Religionsgemeinschaften zusammen. Deren aktuelle Einstufungen für Altersfreigaben lauten:

  • G (General Audience: für alle Altersstufen geeignet)
  • PG (Parental Guidance Suggested: Begleitung eines Erwachsenen empfohlen)
  • PG-13 (Parents Strongly Cautioned: verschärfte Warnung von PG)
  • R (Restricted: unter 17 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen)
  • NC-17 (No One 17 And Under Admitted: ab 18 Jahren; ehemalige Bezeichnung: X, siehe X-Rating).

Das MPAA-System unterscheidet sich insofern deutlich vom deutschen FSK-System, als dass mit Ausnahme der NC-17-Filme alle Filme grundsätzlich von Kindern und Jugendlichen jeglichen Alters gesehen werden dürfen. Es wird höchstens die Begleitung durch Erwachsene vorgeschrieben (R) oder empfohlen (PG, PG-13).

Bevor in den USA diese Alterseinschränkungen eingeführt wurden, waren sämtliche Filme für alle Leute freigegeben, sofern die Filme den Bestimmungen des Hays Codes entsprachen.

Die PG-13-Wertung wurde auf Druck der Produzenten des Films Indiana Jones und der Tempel des Todes 1984 neu eingeführt, um eine bessere Abstufung zwischen PG und R zu erreichen, die einerseits den Schutzinteressen der Eltern entspricht, andererseits den wirtschaftlichen Interessen der Filmwirtschaft, da Jugendliche selten mit ihren Eltern ins Kino gehen, wie es bei der R-Wertung nötig wäre.

Eine Altersfreigabe durch die MPAA ist in den USA nicht verbindlich vorgeschrieben. Allerdings führt ökonomischer Druck zur Veröffentlichung der meisten Filme im Kino mit R oder niedriger, da ungeprüfte oder NC-17-Filme nur von wenigen Kinos gezeigt und von vielen Medien nicht beworben werden. Auf VHS oder DVD hingegen ist eine ungeprüfte Veröffentlichung normal und unterliegt keinerlei Werbe- oder Handelsbeschränkungen.

[Bearbeiten] Situation im Vereinigten Königreich

[Bearbeiten] Film und Fernsehen

In Großbritannien und Nordirland ist das BBFC (British Board of Film Classification) für die Alterseinstufungen („Classification“) zuständig. Seine Einstufungen lauten folgendermaßen:

  • U (Universal: für alle Altersstufen geeignet)
  • UC (für Vorschulkinder geeignet)
  • PG (Parental Guidance: für jüngere Kinder nicht geeignet)
  • 12A (wird nur bei Kinofilmen verwendet; unter 12 Jahren, jedoch nur in Begleitung eines Erwachsenen)
  • 12 (ab 12 Jahren)
  • 15 (ab 15 Jahren)
  • 18 (ab 18 Jahren)
  • R18 (Restricted 18: Pornografie; darf nur in speziellen Geschäften (zum Beispiel in Sex-Shops vertrieben werden)

Wird ein Film vom BBFC abgelehnt („rejected“), so gilt er quasi als verboten und wird in eine spezielle Liste („Video Nasties“) eingetragen; so zum Beispiel mit dem Film Maniac geschehen.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

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