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Zwangsbremsung

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Mit Zwangsbremsung bezeichnet man im Schienenverkehr eine von der Bordelektronik im Triebfahrzeug bzw. im Steuerwagen eingeleitete oder durch eine Zugbeeinflussung von außen bewirkte Schnellbremsung eines Zuges. Sie darf nicht mit der vom Triebfahrzeugführer in Gefahrensituationen eingeleiteten Schnellbremsung oder mit der von einem Fahrgast in einem Reisezug ausgelösten Notbremsung gleichgesetzt werden; in der Wirkung unterscheiden sich diese jedoch nicht voneinander.

Zwangsbremsungen werden von den nachfolgend genannten Sicherheitssystemen unter bestimmten Voraussetzungen ausgelöst:

Die Sifa überwacht die Arbeitsfähigkeit des ohne Beimann im Führerraum allein arbeitenden Triebfahrzeugführers. Dieser muss während der Fahrt in kurzen Zeitintervallen, längstens aber alle 30 Sekunden, eine Fuß- oder Handtaste betätigen. Unterbleibt diese Bedienung, ertönt ein Warnton, und der Tf hat noch fünf Sekunden Zeit, diese nachzuholen. Geschieht dies nicht, wird eine Zwangsbremsung ausgelöst.
Die PZB überwacht das Beachten der für die Zugfahrt gültigen Signalaufträge und in bestimmten Fällen das Einhalten der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten mithilfe von Gleisschwingkreisen (auch als Gleismagnete bezeichnet). Die Gleisschwingkreise beeinflussen durch Resonanz das von einer Sendespule am Fahrzeug abgestrahlte elektromagnetische Feld. Dadurch können Informationen über die Stellung von Signalen oder die erlaubte Höchstgeschwindigkeit übertragen werden, welche in weiterer Folge zu einer Zwangsbremsung führen können. Eine PZB-Zwangsbremsung wird z. B. ausgelöst, wenn
  • der Triebfahrzeugführer nach der Vorbeifahrt an einem Vorsignal in der Stellung Vr 0/Ks 2 („Halt erwarten“) oder Vr 2 („Langsamfahrt erwarten“) eine Zugbeeinflussung durch den dort installierten 1000-Hz-Magneten erhält und nicht innerhalb von vier Sekunden die Wachsamkeitstaste bedient - mit dem Bedienen der Wachsamkeitstaste bestätigt der Triebfahrzeugführer die Wahrnehmung des Signalauftrages,
  • der Triebfahrzeugführer nach dem Bedienen der Wachsamkeitstaste nicht innerhalb einer festgesetzten Zeit seinen Zug unter eine bestimmte Geschwindigkeitsgrenze, die abhängig von der Zuggattung ist, abgebremst hat; z. B. muss er einen Zug, der mit einer Geschwindigkeit von 160 km/h fährt, innerhalb von 23 Sekunden auf weniger als 85 km/h abgebremst haben,
  • der Triebfahrzeugführer nach einer Zugbeeinflussung durch einen 500-Hz-Magneten die dort vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit überschritten hat,
  • der Triebfahrzeugführer an einem Halt zeigenden Hauptsignal mit einem 2000-Hz-Magneten vorbeifährt (siehe auch: Durchrutschweg).
LZB-geführte Züge werden zwangsgebremst, wenn der Triebfahrzeugführer die kontinuierlich vom System vorgegebenen und auf dem Funkwege über den im Gleis installierten Linienleiter in den Führerraum übertragenen Geschwindigkeitsgrenzen überschreitet. Darüberhinaus erfolgt bei LZB-geführten Fahrzeugen eine Zwangsbremsung, wenn die „LZB Ende“-Warnung vor dem Ende des Linienleiters nicht über die PZB-Frei-Taste bestätigt wird.
GNT-überwachte Züge werden zwangsgebremst, wenn der Triebfahrzeugführer die kontinuierlich vom System über EuroBalisen oder Gleiskoppelspulen übertragene vorgegebenen Geschwindigkeitsgrenzen überschreitet.

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