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Triebfahrzeugführer

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Der Triebfahrzeugführer (abgekürzt Tf)(in der neuen BREVO "Eisenbahnfahrzeugführer"genannt), in Deutschland vor der Bahnreform Lokomotivführer oder Lokführer (zu Dampflokzeiten in der Eisenbahnersprache: Meister) genannt, ist der Mitarbeiter eines Eisenbahnverkehrsunternehmens, der das Triebfahrzeug eines Zuges oder einer Rangierabteilung bedient. Offiziell gilt die Definition "Triebfahrzeugführer", weil dieser Begriff umfassender ist, denn zu den Triebfahrzeugen gehören außer Lokomotiven auch Triebwagen und Triebköpfe.

Welche Triebfahrzeuge ein Triebfahrzeugführer fahren darf, richtet sich nach seiner Ausbildung. Er muss die Fahrberechtigung für jede Triebfahrzeugart und jede Baureihe gesondert erwerben. Seit einiger Zeit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland einen Eisenbahnfahrzeugführerschein, der bei allen deutschen Eisenbahnverkehrsunternehmen gilt.

Der Triebfahrzeugführer wird oft mit dem Zugführer gleichgesetzt, der jedoch andere Aufgaben hat. Allerdings obliegen dem Triebfahrzeugführer bei Zügen ohne besonderen Zugführer auch dessen Aufgaben; er ist dann zugleich Triebfahrzeugführer und Zugführer.

Der Triebfahrzeugführer trägt die Verantwortung für die korrekte Bedienung des Fahrzeuges und für die Sicherheit der Fahrt nach den Regelungen des jeweiligen Unternehmens. Die notwendigen Informationen für die Fahrt auf einer Eisenbahnstrecke bezieht er aus dem Buchfahrplan und der Übersicht der vorübergehenden Langsamfahrstellen und sonstigen Besonderheiten (kurz La), die für ihn stets sichtbar sein muss. Anstelle des Buchfahrplans auf Papier ist in Fahrzeugen der Deutschen Bahn inzwischen der Elektronischer Buchfahrplan und La (EBuLa) getreten.

Im Übrigen richtet der Triebfahrzeugführer seine Fahrweise nach den Signalen und im Einzelfall nach den Weisungen der örtlich zuständigen Fahrdienstleiter, der Zuglenker oder der Disponenten der Betriebszentralen, im Zugleitbetrieb nach den Anordnungen des Zugleiters.

Auf der Dampflok war der Triebfahrzeugführer (Lokführer) zusammen mit einem Heizer im Einsatz und diesem weisungsberechtigt, zeitweilig wurde auf einigen Triebfahrzeugen neben dem Triebfahrzeugführer auch ein Triebfahrzeugbegleiter (bzw. Beimann) eingesetzt, soweit der Triebfahrzeugführer keine Streckenkenntnis besitzt, kommt zumeist ein Lotse mit auf den Führerstand, ansonsten ist der Tf heutzutage allein auf seinem Fahrzeug.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Voraussetzungen

Triebfahrzeugführer müssen in Deutschland mindestens 18 Jahre alt sein. Es dürfen keine Wahrnehmungsstörungen (im Besonderen keine Farbenblindheit), keine Geh- oder Stehbehinderungen und keine Handamputation vorliegen. Aufgrund der hohen Verantwortung und des Gefahrenpotentials sind psychologische Eignungstests Standard, ebenso Drogentests. Die Tauglichkeit wird von dem Bahnarzt festgestellt, der auch individuell entscheiden kann.

[Bearbeiten] Der Beruf im Wandel

Das Berufsbild des Lokomotiv- oder Triebfahrzeugführers hat sich in der langen Geschichte der Eisenbahn - angefangen bei William Wilson, dem ersten Lokomotivführer Deutschlands – stark verändert.

[Bearbeiten] Bei der Deutschen Reichsbahn und Bundesbahn

Bei der Deutschen Bundesbahn war die Laufbahn des Triebfahrzeugführers eine Beamtenlaufbahn des mittleren technischen Dienstes. Zugangsvoraussetzung war der Volksschul- bzw. Hauptschulababschluss und eine abgeschlossene Lehre im Metall- oder Elektrohandwerk. Die Lehre wurde in der Regel in einer Werkstatt der Bundesbahn absolviert. Anschließend hatte der Geselle als Lokomotivführeranwärter einen mehr als einjährigen Vorbereitungsdienst abzuleisten, welcher mit der Laufbahnprüfung (Lokomotivführerprüfung) abgeschlossen wurde. Während des Vorbereitungsdienstes erfolgte eine Ausbildung an mehreren Lokomotiv- und Triebfahrzeug-Baureihen. Anschließend wurde der Anwärter zum Lokomotivführer zur Anstellung und nach Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach der Probezeit zum Lokomotivführer ernannt (Beide Ämter Besoldungsgruppe A 6. Beförderungsämter waren Oberlokomotivführer (BesGr. A 7) und Hauptlokomotivführer (BesGr. A 8). In Ende der 1980er Jahre kam der Lokomotivbetriebsinspektor, teilweise auch mit Amtszulage, (BesGr. A 9) wieder hinzu. Diese Amtsbezeichnung gab es bereits in den 1950er und 1960er Jahren. Sie entfiel damals zu Gunsten der allgemeineren Amtsbezeichnung "Bundesbahnbetriebsinspektor". Bis in die 1960er Jahre war das Eingangsamt Hilfslokomotivführer (BesGr. A 5). Bei der Reichsbahn verlief die Ausbildung vergleichbar.

[Bearbeiten] Bei der Deutschen Bahn AG

Die Tochtergesellschaften der Deutschen Bahn und private Eisenbahnverkehrsunternehmen beschäftigen heute nach der Bahnreform ausgebildete Triebfahrzeugführer als Arbeiter. Eine abgeschlossene Lehre in einem Metall- oder Elektrohandwerk ist nicht mehr erforderlich. Innerhalb von viereinhalb Monaten (bei der DB AG werden Triebfahrzeugführer ohne vorherigen Einsatz im Eisenbahnverkehr, beispielsweise als Zugbegleiter, in 9 Monaten ausgebildet) werden die Kandidaten zum Triebfahrzeugführer auf einer einzigen Triebwagenbaureihe geschult. Die Ausbildung für Lokomotiven, nur für eine Baureihe, dauert zwei Monate länger. Bei der Österreichischen Bundesbahn dauert eine Triebfahrzeugführer-Ausbildung beispielsweise 48 Wochen. Man bildet bei der privatisierten Bahn heute also bedarfsgemäß aus und nicht mehr "global auf Vorrat".

Als problematisch wird angesehen, dass bei dieser Ausrichtung die technischen Fähigkeiten der Tf nicht mehr durchgängig auf einem hohen Niveau sind. Da bei Störungen moderner Triebfahrzeuge jedoch nicht mehr viel mit "Bordmitteln" behoben werden kann, fällt dies weniger ins Gewicht. Andererseits sind die kürzer ausgebildeten Triebfahrzeugführer bei einem kurzfristigen Ausfall nicht mehr so leicht ersetzbar.

Umso wichtiger bleibt die jährliche Fort- und Weiterbildung (RFU); sie umfasst bei der DB jährlich 16 Pflichtstunden, die auch angesichts der sich immer noch rapide weiterentwickelnden Technik unverzichtbar sind. Der RFU (regelmäßiger Fortbildungsunterricht) teilt sich in regulären Unterricht und mittels elektronischer Medien durchgeführte Unterrichtseinheiten im Selbststudium auf. Zusätzlich stehen zwei Überwachungsfahrten im regulären Fahrbetrieb und zusätzlich eine jährliche Fahrt im Simulator, an welchem in der Realität selten vorkommende Verkehrssituationen eingespielt werden können, als weiteres Überwachungsinstrument des Kenntnisstandes der Triebfahrzeugführer zur Verfügung.

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