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Zugfolgestelle

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Zugfolgestellen sind alle Bahnanlagen der Eisenbahn, die einen Streckenabschnitt begrenzen, in den ein Zug nicht einfahren darf, bevor ihn der vorausgefahrene Zug verlassen hat (BO § 6 (8)). Dieser Streckenabschnitt wird Blockstrecke, Blockabschnitt oder auch Zugfolgeabschnitt genannt.

Bahnhöfe, Abzweigstellen und Überleitstellen erfüllen immer die Funktion einer Zugfolgestelle. Anschlussstellen, Ausweichanschlussstellen, Haltepunkte, Haltestellen oder Deckungsstellen können als Zugfolgestellen eingerichtet sein.

Zugfolgestellen, an denen die Reihenfolge der Züge auf der anschließenden freien Strecke verändert werden kann, sind zugleich Zugmeldestellen. Bahnhöfe, Überleitstellen und Abzweigstellen sind aus diesem Grund immer Zugmeldestellen. Die zuständige Verwaltungseinheit kann jedoch auch weitere Zugfolgestellen als Zugmeldestellen deklarieren.

Insbesondere Zugfolgestellen an der freien Strecke werden als Blockstellen (Bk) bezeichnet. Der Begriff Blockstelle ist jedoch bei den verschiedenen Bahnverwaltungen unterschiedlich definiert. Die Deutsche Bahn verwendet ihn synonym zum Begriff „Zugfolgestelle“, so dass auch Bahnhöfe Blockstellen sind. Dagegen wird in Österreich und bei der Deutschen Reichsbahn (DR und DRG) eine engere Definition angewendet, die den Begriff der Blockstelle auf die freie Strecke begrenzt. Zumindest bei der DRG sind Abzweigstellen keine Blockstellen.

Eine Blockstelle an der freien Strecke mit Form- Haupt- und Vorsignalen wird von einem Blockwärter bedient, der zugleich Fahrdienstleiter ist. Im Stellbereich moderner Stellwerke sind Blockstellen stets mit Lichtsignalen ausgestattet, die in Verbindung mit dem selbsttätigen Streckenblock (Sbk) automatisch arbeiten.

Eine Besonderheit ist der LZB-Block. Diese Blockabschnitte gelten nicht für signalgeführte Züge und sind nur mit Achszählern ausgestattet und einer Tafel gekennzeichnet. Ein LZB-geführter Zug kann einen anderen durch diesen Block gedeckten Zug bis zu der ersten ihm folgenden Tafel folgen, da die LZB dort einen virtuellen Halteauftrag setzt. Diese Verfahrensweise wird Teilblockmodus genannt. Das vorherige Signal, das eigentlich weiter rot sein würde, wird dabei meist dunkel geschaltet, um keine Verwirrung zu stiften. Obgleich gelten die Hauptsignale am Fahrweg für LZB-geführte Züge nicht.

In der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO) ist die Blockstelle in § 4 Absatz 4 beschrieben.

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