Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Zollwert - Wikipedia

Zollwert

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Zollwert einer Ware ist der Wert, der für die Berechnung der Zollschuld zu Grunde gelegt wird. Der Zollwert setzt sich aus dem Rechnungsbetrag und den anteiligen Fracht- und Versicherungskosten bis zur Zollgrenze der europäischen Union zusammen. Der Zollwert ist also vereinfacht gesagt der Wert der Ware beim Grenzübertritt in das Zollgebiet der Europäischen Union.

Der Zollwert kommt nur bei Wertzöllen (z.B. 10% des Zollwertes der T-Shirts) zur Anwendung, nicht bei spezifischen Zöllen (z.B. EUR 2 pro Stück T-Shirt).

Grundlage für die Ermittlung des Zollwertes ist in der Regel der Rechnungspreis und die durch INCOTERMS ausgedrückte Lieferbedingung.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] GATT-Zollwertkodex

1947 wurde im Rahmen des GATT erstmals mit Artikel VII eine weltweit anerkannte Regelung für die Wertverzollung eingeführt. Vorher gab es keine internationale Regelung hinsichtlich der Ermittlung des Zollwertes und die verschiedenen Zollsysteme unterschieden sich zum Teil erheblich.

Im Art. VII wurde das "actual value" als Grundlage für den Zollwert festgelegt. Dies sollte der wirklich für die Ware im freien Handel erzielbare Preis sein. Es wurde also nicht der Preis des tatsächlichen Handelsgeschäftes zu Grunde gelegt, sondern ein fiktiver Durchschnittspreis. Diese Durchschnittspreise wurden so gut es ging in den "Brüsseler Begriffsbestimmungen über den Zollwert" festgelegt, aber das System erwies sich als völlig inpraktikabel.

Erst im Jahre 1979 wurde der fiktive Durchschnittspreis nach langen Verhandlungen im GATT-Zollwertkodex (GZK) durch den Preis zu dem die bewertende Ware tatsächlich verkauft wurde ersetzt. Dieser Transaktionswert war nicht mehr virtuell, sondern auf jedes einzelne Handelgeschäft bezogen.

[Bearbeiten] Zollwertermittlung

Für die Ermittlung des Zollwertes wurde durch den GATT-Zollwertkodex (GZK) ein Stufensystem zur Zollwertermittlung eingeführt. Diese sollte auch solche Fälle abdecken, in denen eine Ermittlung des Transaktionswertes nicht möglich war. Dieses System ist wie folgt aufgebaut:
Als Zollwert wird für die Berechnung der Zollschuld zu Grunde gelegt:

  • der Transaktionswert der eingeführten Waren (Art. 1 GZK)
  • der Transaktionswert für gleiche Waren (Art. 2 GZK)
  • der Transaktionswert für gleichwertige Waren (Art. 3 GZK)
  • ein nach der deduktiven Methode berichtigter Verkaufspreis im Einfuhrland (Art. 5 GZK)
  • ein aus den Herstellungskosten berechneter Wert (Art. 6 GZK)
  • der nach der sogenannten Schlussmethode geschätzte Wert (Art. 7 GZK)

Dieses Stufensystem ist von oben nach unten für die Zollwertermittlung abzuarbeiten und die jeweils oberste anwendbare Stufe für die Zollwertermittlung zu verwenden. Daher wird dieses System auch "Zollwerttreppe" genannt. In den allermeisten Fällen wird der Zollwert anhand des Transaktionswertes der eingeführten Waren ermittelt. Die anderen Regelungen beziehen sich auf mehr oder weniger seltene Sonderfälle und Ausnahmen.

[Bearbeiten] Zollrecht der EU

Die Vorgaben des GATT-Zollwertkodex sind in den Artikeln 28 bis 36 des Zollkodex der Gemeinschaften in EU-Recht umgesetzt.

[Bearbeiten] Beispiel für die Zollwertberechnung

Incoterm: FEX
Rechnungspreis: 1.000 EUR
Frachtkosten bis zur Gemeinschaftsgrenze: 300 EUR
Versicherungskosten bis zur Gemeinschaftsgrenze: 100 EUR
Zollwert: 1000 + 300 + 100 = 1.400 EUR
Incoterm: CIF
Rechnungspreis: 1.500 EUR
Davon Fracht- und Versicherungskosten: 500 EUR
Anteil Fracht- und Versicherungskosten
 - bis zur Grenze: 300 EUR
 - ab der Grenze bis zum Empfänger: 200 EUR
Zollwert: 1.500 EUR - 200 EUR = 1.300 EUR

[Bearbeiten] Weblinks

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!

Static Wikipedia 2008 (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -