Diskussion:Zürcher Verkehrsverbund
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[Bearbeiten] Wiederholtes Schwarzfahren wird teuer
7. Januar 2005, 02:30, Neue Zürcher Zeitung http://de.wikipedia.org/wiki/Z%C3%BCrcher_Verkehrsverbund
Künftig sollen die Personalien aller Sünder erfasst werden, wozu das Bundesgesetz über den Transport im öffentlichen Verkehr die rechtliche Grundlage biete.
weiss jemand, ob das stimmt? Sind die Kontrolleure gesetzlich befugt, Personalien aufzunehmen? Das Gesetz sagt nur http://www.admin.ch/ch/d/sr/742_40/a16.html
Art. 16 Reisende ohne Fahrausweis 1 Wer keinen gültigen Fahrausweis vorweisen kann, muss ausser dem Fahrpreis einen Zuschlag bezahlen. Bezahlt er nicht sofort, so muss er eine entsprechende Sicherheit leisten. Andernfalls kann er von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden.
3 Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach dem Aufwand, den der Reisende der Unternehmung verursacht, nach dem mutmasslichen Einnahmenausfall und danach, ob der Reisende: a. unaufgefordert erklärt hat, er besitze keinen gültigen Fahrausweis; b. eine Strecke benutzt, auf der er den Fahrausweis selbst hätte entwerten müssen.
i.e. nichts von einer Progression im Wiederholungsfall, und nichts von Personalienaufnahme. Ich frage mich allen ernstens ob das Vorgehen Datenschutzmässig legal ist. Das Gesetz scheint sogar zuzulassen, dass wer keinen Zuschlag bezahlen will einfach aussteigen kann... Dbachmann 13:42, 7. Jan 2005 (CET)
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- Delta-9 setzt Lösch-Marker Deletion request für Image:Kanton_Zürich.png (diff);
-- DuesenBot 04:15, 3. Okt 2006 (CEST)