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Wittum

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Das Wittum (lat. vidualitium), Widum oder Witwengut bezeichnete im Mittelalter das Gut, welches die Braut vom Bräutigam zur Versorgung im Witwenstand bekam.

Das Wittum war häufig gesetzlich festgeschrieben. In sehr alter Zeit (wann?) bestand das Wittum nur aus Fahrnis (also Mobilien - auch Mobiliarwittum genannt), später wurde es zur Immobiliardos (also Immobilie), die durch eine Urkunde übereignet wurde. Das Wittum wurde mehr und mehr der Morgengabe ähnlich, ja trat an ihre Stelle - bis schließlich Wittum und Morgengabe nicht mehr klar (auch begrifflich) zu trennen war. Das Wittum wurde die Versorgung der Witwen, da es lebenslänglich in ihrem Besitz blieb.

[Bearbeiten] Widum

Der Begriff Widum bezeichnete im Mittelalter ursprünglich größere Ländereien, die der Gattin eines Herzogs, im Fall einer Witwenschaft als Versorgung zugedacht waren. Vermutlich sollte das Widumsgut die Witwe wirtschaftlich absichern und für eine Nichteinmischung in die Politik kompensieren.

Adelige Familien, die ihre weiblichen Mitglieder in Klöstern unterbrachten, statteten diese mit sogenannten Widumshöfen aus. Um die adeligen Nonnen von jeglicher Arbeit zu befreien, erhielten die Klöster Höfe mitsamt Leibeigenen zur Versorgung der Damen. In diesem Zusammenhang hat sich der Begriff Widumshof auch auf den Pfarrhof übertragen, der dem Geistlichen als wirtschaftliche Grundlage diente.

Widum taucht heute noch, wenn auch in abgewandelter Form, als Orts-, Straßen- oder Flurname auf, sowie in Österreich als Bezeichnung des Wohn- und Wirtschaftsgebäudes einer (katholischen) Pfarre.

[Bearbeiten] Witwengut

Das Witwengut diente im Mittelalter der Versorgung der Witwe nach dem Tod des Mannes. Sie erhielt bei der Hochzeit bestimmte Güter zugewiesen, die ihren Unterhalt als Witwe sichern sollten.

Das Witwengut war in späterer Zeit wie das Altenteil eine spezielle Form des Leibgedinges, das Unterhaltsverpflichtungen regelte, wenn beispielsweise in der Landwirtschaft eine Hofübergabe erfolgte.


Siehe auch: Munt, Muntehe

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