Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Widerrufsrecht - Wikipedia

Widerrufsrecht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Dieser Artikel erläutert das Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB; zu anderen Bedeutungen siehe Widerruf.

[Bearbeiten] Widerrufsrecht

Durch bestimmte verbraucherschutzrechtliche Vorschriften wird dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) eingeräumt. Übt der Verbraucher dieses fristgerecht aus, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden. Ein solches Widerrufsrecht ergibt sich z.B. aus § 312 (Haustürgeschäft) und § 312d (Fernabsatzvertrag) BGB.

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht - entsprechend den Erfordernissen des jeweils eingesetzten Kommunikationsmittels - in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und insbesondere einen Hinweis auf den Fristbeginn enthält. Wird eine Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt diese Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.

Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Wichtig: Das Widerrufsrecht erlischt nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

Übt ein Verbraucher sein Widerrufsrecht aus, so ist er zur Rücksendung der erhaltenen Ware(n) verpflichtet, sofern von ihm die Sache(n) durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr (z.B. Beschädigung, Untergang) der Rücksendung bei Widerruf trägt der Unternehmer.

Wenn ein Widerrufsrecht bei einem Fernabsatzvertrag, § 312b BGB, nach § 312d Abs. 1 Satz 1 BGB besteht, darf der Unternehmer dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung (nicht aber die Gefahr) vertraglich auferlegen, sofern der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

[Bearbeiten] Rückgaberecht

Soweit dies gesetzlich zugelassen ist, kann das Widerrufsrecht bei Warenlieferverträgen auch durch ein Rückgaberecht nach § 356 ersetzt werden. Das Rückgaberecht ist prinzipiell analog zum Widerrufsrecht ausgestaltet, weicht jedoch in einigen Einzelheiten von diesem ab:

  • es werden besondere Anforderungen an die Einräumung gestellt; werden diese nicht erfüllt, so erhält der Verbraucher ein ganz normales Widerrufsrecht
  • das Widerrufsrecht kann bei paketversandfähigen Kaufsachen nur durch Rücksendung der Sache, nicht aber in anderer Weise ausgeübt werden; lediglich bei nichtpaketversandfähigen Sachen genügt eine Kontaktaufnahme mit dem Unternehmer in Form eines Abholungsverlangens
  • bei paketversandfähigen Sachen muss daher der Verbraucher, sofern der Unternehmer nicht verhandlungsbereit ist, die Zusendung der Sache abwarten, um sich vom Vertrag lösen zu können
  • der Unternehmer trägt beim Rückgaberecht immer Gefahr und Kosten der Rücksendung und kann dies in keinem Fall auf den Verbraucher abwälzen.

[Bearbeiten] Referenzen

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!

Static Wikipedia 2008 (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -