Diskussion:Widerstand gegen die Staatsgewalt
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[Bearbeiten] Doppelte Verwechslung
"als alle Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden haben, der es unternimmt, die Ordnung, die der Art. 20 GG festlegt, zu beseitigen beabsichtigt. In Betracht kommt nämlich, dass "jeder" im Sinne des Art. 20 Abs. 4 GG der Staat selbst sein kann."
Das hat Roman Herzog auch gesagt ;-) Im Ernst. Der Wortlaut von 20/4 ist, "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht moeglich ist". Da steht mit keinem Wort "Jeder" hat das Recht sondern "alle Deutschen" haben das Recht. Insofern besteht da schon ein Unterschied, den der deutsche Staat ist zwar deutsch aber kein Deutscher (Buerger). In Deutschland mag alle Macht vom Volke ausgehen aber das Volk ist nicht der Staat, sondern dessen gesetzlich definierten Organe bilden gemeinsam den Staat. Sicherlich ist es logisch, dass der deutsche Staat gegen jene vorgehen kann/soll/muss, die die grundgesetzlich garantierte Ordnung gefaehrden aber unabhaengig davon, dass die Moeglichkeit besteht der Staat selber verstosse gegen diese, laesst sich diese Verpflichtung anderweitig, bspw aus den Bestimmungen zum Verfassungsschutz herleiten, denn aus 20/4. Ein Rechtsstaat, der nach eigenem Belieben die Pfade der Rechtsstaatlichkeit verlassen kann (denn unter anderem darum Straftaten zu legitimieren geht es hier schliesslich in 20/4) ist jedenfalls kein Rechtsstaat mehr und befindet sich damit selbst in Konflikt mit der grundgesetzlich garantierten Ordnung. Natuerlich kann jeder Deutsche im Dienste des Staates, vom Widerstandsrecht Gebrauch machen und somit kann es scheinen als wuerde der Staat selber Widerstand aufgrund von 20/4 leisten (und defacto waere es so wenn die Bediensteten sich einig sind) aber es besteht trotzdem der aufgezeigte Unterschied. --Gastschreiber Talk ?, 12:15, 7. Aug 2006 (CEST)