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Waldschutz

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Unter Waldschutz (auch Forstschutz) werden in der Forstwirtschaft Maßnahmen zum Schutz von Wäldern und Baumbeständen vor Schäden jeglicher Art verstanden. Dabei werden sowohl die forstwirschaftlichen wie auch die nicht-materiellen Ansprüche (wie Erholung, Klimawirkung oder Landschaftsgestaltung) an den Wald als schützenswert betrachtet. Seit dem Umwelt-Gipfel von Rio 1992 ist Waldschutz auch ein politischer Begriff, der insbesondere in entwicklungspolitischen Zusammenhängen gebraucht wird.

In der Vergangenheit bezeichnete man mit Waldschutz oder Forstschutz insbesondere die hoheitlich polizeiliche Tätigkeit des Forstpersonals, der sich gegen allgemeine Straftäter, insbesondere aber gegen so genannten Wald- oder Forstfrevler (beispielsweise Holzdiebstahl, Reisigdiebstahl, Wilderei, Fischwilderei, unerlaubte Waldweide) richtete. Heute steht der Schutz des Waldes gegen schädliche Tiere, Pilze und Pflanzen (Forstschädlinge) oder Umwelteinflüsse im Vordergrund.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Praktischer Waldschutz

[Bearbeiten] Gefahren für den Wald

Waldbrand-Warntafel
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Waldbrand-Warntafel

Die Leistungsfähigkeit des Waldes wird sowohl von biotischen wie auch von abiotischen Faktoren bedroht. Darüber hinaus kann der Wald auch durch forstwirtschaftliche Maßnahmen geschädigt werden, beispielsweise durch Rückeschäden.

Die wesentlichen biotische Gefahren für den Wald sind

Zu den abiotische Gefahren zählen:

[Bearbeiten] Methoden des Waldschutzes

Im Rahmen des Waldschutzes werden zahlreiche unterschiedliche Methoden angewandt. Hierbei kommt dem integrierten Pflanzenschutz eine besondere Rolle zu. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz gegen biotische Faktoren, da die meisten abiotischen Faktoren durch Menschen kaum, allenfalls die verschiedenen Dispositionen durch entsprechende waldbauliche Massnahmen, beeinflussbar sind. Schäden durch die forstwirtschaftliche Nutzung werden durch die entsprechende Ausbildung der Mitarbeiter minimiert.

[Bearbeiten] Schutz vor biotischen Gefahren

Die Maßnahmen gegen biotische Gefahren lassen sich grob in vier Bereiche einteilen:

  • Zu den physikalischen Verfahren zählen die Nasslagerung und die Entrindung von geschlagenem Holz, die Einzäunung von Aufforstungsflächen und der mechanischer Schutz junger Bäume gegen Wildverbiss.
  • Chemische Verfahren des Waldschutzes umfassen vor allem den Einsatz von Pestiziden.
  • Die biologischen Waldschutzverfahren zerfallen in zwei Bereiche: zum einen die Förderung von Nutzorganismen wie Vögeln, Fledermäusen oder Ameisen, beispielsweise durch die Anlage von Totholz-Inseln, und zum anderen durch den Einsatz gentechnisch veränderter Organismen wie verschiedenen Bacillus thuringiensis-Unterarten.
  • Davon unterschieden werden biotechnische Waldschutzverfahren, die auf der „Zweckentfremdung" natürlicher Reaktionen auf Reize beruhen. Als physikalische Reize werden Wildreflektoren eingesetzt, während Lockstofffallen und Repellents (Schäl- und Verbiss-Schutzmittel) mit chemischen Reizen wirken.

Auch die Bestandsregulierung des Wildes durch Jagd dient dem Wald- und Forstschutz, da die Bestandesbegründung durch Naturverjüngung wesentlicher Bestandteil der modernen Forstwirtschaft ist und waldbauliche Zielsetzungen durch überhöhte Wildbestände oftmals nur mit erheblichem finanziellem Aufwand (Einzelschutz, Zäunung) realisierbar sind. Sie wird aber bei akzeptablen Wildständen nicht zu den Kernaufgaben des Waldschutzes gezählt.

[Bearbeiten] Schutz vor abiotischen Gefahren

Die Möglichkeiten zum Schutz vor abiotischen Gefahren sind geringer, da diese nur in geringem Umfang direkt beeinflussbar sind. In Frage kommen unter anderem Maßnahmen des Waldbaus als Schutz gegen Sturm- oder klimatische Gefahren oder ggfs. Öffentlichkeitsarbeit, um Waldbränden vorzubeugen. Im Bereich des Immissionsschutzes wurden zahlreiche forstliche Maßnahmen wie zum Beispiel die Kalkung entwickelt, die allerdings nicht auf die Schadensursache wirken, sondern auf die Symptome.

[Bearbeiten] Ausführung

Waldschutz wird von Beamten des gehobenen Forstdienstes, den Förstern (auch: Revierleitern), oder auch von ausschließlich zu diesem Zwecke eingestellten Forstschutzbeauftragten wahrgenommen. Die Revierleiter und Forstschutzbeauftragten haben im Rahmen ihrer örtlichen und sachlichen Zuständigkeit die Stellung von Polizeivollzugsbeamten, das heißt die Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes, jedoch in forstbezirks- oder kreisbezogenem und sachlich eingeschränktem Umfang.

[Bearbeiten] Waldschutz und Politik

Seit dem Umwelt-Gipfel von Rio ist Waldschutz auch ein Schlagwort der politischen Debatte. Hier wird der Begriff umfassender verstanden, neben die oben beschriebenen forstwirtschaftlichen Methoden treten im großen Umfang politische Konzepte und gesetzliche Regelungen. Kern ist meist die Forderung nach eine weltweiten nachhaltigen Waldpolitik.

Wichtige Themen in diesem Zusammenhang sind der Schutz der tropischen und borealen Regenwälder und der Schutz der Biodiversität. Daneben gewinnt die Zertifizierung von Forstprodukten beispielsweise durch den Forest Stewardship Council oder dem Programm for Endorsement of Forest Certification Schemes in letzter Zeit an Bedeutung.

[Bearbeiten] Literatur

  • Wolfgang Altenkirch (Hrsg.): Waldschutz auf ökologischer Grundlage: 86 Tabellen. Ulmer Verlag, Stuttgart 2002, ISBN 3-8001-3684-8
  • Günter Hartmann, Franz Nienhaus, Heinz Butin: Farbatlas Waldschäden: Diagnose von Baumkrankheiten. Stuttgart, Ulmer Verlag, Stuttgart 1995, ISBN 3-8001-3351-2
  • Stefan Kunze, Heinz Ruppertshofen: Praxis Waldschutz: Strategien gegen das Waldsterben. Landbuch-Verlag, Hannover 1995, ISBN 3-7842-0520-8
  • Fritz Schwerdtfeger: Die Waldkrankheiten. Lehrbuch der Forstpathologie und des Forstschutzes. Paul Parey, Hamburg und Berlin 1981, ISBN 3-490-09116-7
  • Wolfgang Schwenke: Leitfaden der Forstzoologie und des Forstschutzes gegen Tiere. Pareys Studientexte, Nr. 32. Parey, Hamburg und Berlin 1981, ISBN 3-490-06816-5

[Bearbeiten] Siehe auch

Baumschutz, Pflanzenschutz, Forstschädling

[Bearbeiten] Weblinks

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