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Diskussion:Waffenschein

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"Kreisverwaltungsbehörde, also Landratsamt" - ja, was denn nun? Kreisverwaltung ist Kommunalverwaltung, Landratsamt ist durch den Kreis ausgeübte Landesverwaltung. Beides gleichzeitig geht nicht. -- mawa 22:14, 14. Mär 2005 (CET)

Hm, bin leider kein "Verwaltungsfachmann", aber dass mehr als eine Sache gehen kann, sieht man vielleicht im Artikel Landratsamt, wo z.B. steht, dass das Landratsamt eine Doppelfunktion hat. (Ich will nicht ausschließen, daß es in einem Bundesland eine abweichende Regelung oder eine andere Sprachregelung gibt.)
Direkt zu den angesprochenen Worten: Auf der entsprechenden Seite des bayerischen Behördenwegweisers im Internet [1] steht folgendes Zitat: "der von der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde - Landratsamt oder Kreisfreie Gemeinde - ausgestellt wird." (Zur Maßgeblichkeit des Links: Im Impressum steht das Bayerische Staatsministerium des Inneren.) -- Stefan 00:19, 15. Mär 2005 (CET)
OK. Ich habe wohl voreilig von der hessischen Terminologie auf andere Bundesländer geschlossen. -- mawa 23:21, 15. Mär 2005 (CET)

[Bearbeiten] Waffenerwerbschein - Artikel fehlt !

Der Artikel erweckt den Eindruck, daß der Erwerb und Besitz einer scharfen Waffe im eigenen Hause grundsätzlich legal sei. Dies ist nicht richtig; hierfür wird ein Waffenerwerbschein (in Österreich: Waffenbesitzkarte ?) benötigt. Diesen erhalten z.B. Sportschützen oder Personen, bei denen eine besondere Bedrohung nur im eigenen Hause gegeben ist (z.B. beim Besitz wertvoller Kunstsammlungen oder besonders einsamer Lage), die sich also "auf der Straße" nicht schützen müssen und daher die Waffe nicht in der Öffentlichkeit tragen dürfen. Leider reichen meine juristischen Kenntnisse hier nicht aus; vielleicht fühlt sich jemand bemüßigt "Waffenerwerbschein" zu verfassen bzw. mich zu korrigieren.

Ich weiß nicht so recht, von was Du redest, der Artikel erweckt ganz und gar nicht den Eindruck, im Gegenteil: "Der Waffenschein ist nicht zu verwechseln mit der Waffenbesitzkarte, die zum Besitz, Erwerb und dem nicht zugriffsbereiten Transport einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe berechtigt." Einen sogenannten Waffenerwerbsschein gibt es so nicht (zumindest in Deutschland), zum Waffenerwerb ist die Waffenbesitzkarte notwendig. --Stefan 21:40, 20. Nov. 2006 (CET)

[Bearbeiten] Volljährigkeit

Kann ein Waffenschein wirklich schon ab 18 ausgestellt werden? Eine WBK gibt es nach dem neuen WaffG von 2003 regulär erst ab 25, darunter muss ein psychologisches Gutachten die persönliche Eignung bestätigen. Absolutes Minimalalter für großkalibrige Kurzwaffen ist in Deutschland 21 Jahre. Da ein Waffenschein i.d.R. auf eine solche ausgestellt wird (sie dient ja zur Selbstverteidigung, und dafür ist eine Kleinkaliber-Olympiapistole wohl weniger geeignet), würde es mich schon etwas überraschen, wenn man mit 18 schon eine GK-Waffe führen, aber erst mit 21 überhaupt haben darf...--SiriusB 16:37, 7. Apr 2005 (CEST)

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Ja, das geht. 1. gibt es diese harte Regelung sowieso nur für Sportschützen, siehe WaffG §14

Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

und 2. kann ein Waffenschein ja auch für Waffen ausgestellt werden, die keine Großkaliberwaffen sind.

Somit ist es schon richtig, dass ein Waffenschein ab 18 ausgestellt werden kann.

Es hat also keinen Einfluss auf den Waffenschein. Wobei das Ganze schon sehr hypothetisch ist. Die Anzahl der ausgegebenen Waffenscheine ist sehr gering.

Schönen Gruß

[Bearbeiten] Situation in Österreich

Diese sollte in diesem Artikel doch auch geklärt werden -- DesTeufels 22:00, 1. Sep. 2006(CEST)

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