VuB-Regeln
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Die Ein-, Aus- oder Durchfuhr zahlreicher Waren in den deutschen bzw. EU-Binnenmarkt ist durch eine Vielzahl von Gesetzen reglementiert bzw. verboten. Hierbei handelt es sich insbesondere um Bestimmungen aus dem Abfall-, Artenschutz-, Arzneimittel-, Betäubungsmittel-, Gentechnik-, Marken-, Tierseuchen- oder Waffenrecht. Zusammengefasst finden sich diese im Recht der Verbote und Beschränkungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr (VuB) für dessen Durchsetzung die Zollbehörden zuständig sind.