Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Diskussion:Vollziehungsbeamter - Wikipedia

Diskussion:Vollziehungsbeamter

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Aussage "Rein praktisch gesehen sind Rechtsbehelfe gegen die Zwangsvollstreckung weitgehend aussichtslos" halte ich in dieser Allgemeinheit zumindest für problematisch, wenn nicht sogar für falsch. Niemand kann ausschliessen, das der VB bei der ZV formelle Fehler macht, die dann erfolgreich mit einem Rechtsbehelf angefochten werden können - auch "rein praktisch" gesehen. Was ist z.B. bei der Pfändung von Sachen, die nicht im Eigentum des Schuldners stehen? Ich nehme an, der VB wird wie der Gerichtsvollzieher die Eigentumsverhältnisse nicht prüfen - aber irgendeine Anfechtungsmöglichkeit wird es schon geben - und diesem Beispiel wohl eine sehr erfolgreiche. Interessant wäre vielleicht noch zu erfahren, welche Rechtsbehelfe möglich sind und wo diese einzulegen sind.


Der unbekannte Vordiskutierer hat mit seinen Hinweisen Recht. Meine Aussage bezog sich auf die vom Schuldner angestrebte Verhinderung der Vollstreckung. Ich mache mir nochmal Gedanken über den Text. Danke für den Hinweis --Pelz 23:47, 27. Nov 2004 (CET)

[Bearbeiten] Siehe auch

Roten Link Polizeivollzugsbeamter (Deutschland) entfernt, da hier IMO auf bereits existierende Artikel verwiesen werden sollte. --Bubo 17:54, 13. Feb 2005 (CET)

[Bearbeiten] Vollzugskraft???

Diese Bezeichnung habe ich noch nie gehört. Allerdings ist bei der heutigen Qualität der Gesetzgebung auch nicht sicher auszuschließen, dass es sich um eine neue offizielle Bezeichnung handelt. (Obwohl, dann hätte man wohl eher "Vollziehungsperson" gewählt, wie neuerdings "Ermittlungsperson" in der StPO.) Weiss irgendjemand genaueres? Gruß --Lung 23:01, 19. Feb 2005 (CET)

Der Begriff ist jedenfalls nicht gängig und wird nach meiner Recherche allenfalls für "Außendienstmitabeiter" von Ordnungsämtern verwendet. Das ist aber ein anderes Berufsbild. --Lung 23:29, 19. Feb 2005 (CET)

Ich rätsele auch schon den gesamten Abend an diesem neuen Begriff der so ohne weiteren Hinweis und Begründung hier eingeführt wird. Das allein schon ärgert mich etwas. Man kann ja hier fast alles tun, sollte es aber, der Fairnis wegen, auch begründen und ggf. diskutieren. --Pelz 23:35, 19. Feb 2005 (CET)

(Die beiden folgenden Beiträge stammen aus der Benutzerdiskussion vonMatt1971:)

Hallo Matthias, darf ich fragen, warum Du diese Verschiebung vorgenommen hast? Gruß --Bubo 容 23:43, 19. Feb 2005 (CET)

Hi Matthias, hast ja für schöne Aufregung bei dem Artikel gesorgt. Bruder "Lung" hat zwischenzeitlich mal eben alles zurückgeschoben. Ich kann das auch nachvollziehen. Solltest Du es anders sehen, bitte begründe warum. Danke. --Pelz 01:16, 20. Feb 2005 (CET)

Hallo Leute - ich war der Veranlasser der Artikelverschiebung zu Vollzugskraft. Sowohl der Begriff "Vollziehungsbeamter" als auch der Begriff "Vollzugsbeamter" und "Vollzugskraft" ist üblich.

Hier nun meine Begründung: Meiner Ansicht nach wird "Vollzugsbeamter" am meisten verwendet (s.u.). Vollzugsbeamte sind jedoch eine Spezialität der Vollzugskräfte. Es wird wohl niemand abstreiten, daß auch Angestellte Vollzugsaufgaben übertragen bekommen (daher habe ich -"beamte" in -"kräfte" geändert).

Vollziehungsbeamte sind meiner Ansicht nach Dienstkräfte, die sich mit einem Inkasso befassen (z.B. Gerichtsvollzieher, Zöllner).

Meine Recherche zur Begriffshäufung mit Google ergab folgendes Ergebnis:

Natürlich ist mir bewußt, daß die Ergebnisse keinen großartigen Aussagewert haben (Mehrfachnennungen, v.a. durch WP-Spiegelungen), sie können allenfalls eine Tendenz zeigen.

Meine Vorschläge:

  • Umbennung des Artikels in "Vollzugskraft" (Artikel verschieben)
  • Umleitung des Artikels "Vollzugsbeamter" zu "Vollzugskraft" (Redirect)
  • Schaffung eines separaten Artikels "Vollziehungsbeamte"

Wir bräuchten einen Verwaltungsjuristen, der hier für Klarheit sorgt. Belegen kann ich meine Aussagen momentan nämlich nicht.

@Pelz: Ich glaube es wäre ein bißchen zu viel verlangt, jeder Änderung eine Diskussion vorzuschalten. Vor Deiner Verschiebung von Vollzugskraft zu Vollziehungsbeamter fand ja nun auch keine nennenswerte Diskussion statt. Fühle ich mich nun von Dir unfair behandelt? Nicht die Spur. Übrigens kannst Du bei Spezialthemen manchmal monatelang warten, bis sich mal jemand an einer Diskussion beteiligt. Meine - erfolglose - Aktion hatte nun wenigstens den Diskussionsansatz für den Artikelnamenkonsens geschaffen, d.h. es beschäftigen sich nun mehr WP-Kollegen mit der Benennung als wenn ich eine Anfrage in die Diskussion gestellt hätte.

--Benutzer:Matt1971 02:34, 24. Feb 2005 (CET)


Etwas Erhellung bringt z.B. das Verwaltungsvollstreckungsgesetz Brandenburg:

§ 8 Vollziehungsbeamte

(1) Die Vollstreckungsbehörde hat das Zwangsverfahren, soweit es ihr nicht selbst zugewiesen ist, durch besondere Beamte oder andere ausdrücklich dazu bestimmte Dienstkräfte (Vollziehungsbeamte) auszuführen.

(2) Die Vollziehungsbeamten müssen eidlich verpflichtet werden.

Weitere Landesgesetze habe ich mir noch nicht daraufhin angesehen. Sie dürften aber weitgehend gleiche Formulierungen haben. Ich bleibe daher bei meinem Vorschlag Vollziehungsbeamter so zu lassen. --Pelz 12:14, 24. Feb 2005 (CET)

Vollzugskraft erinnert doch sehr an Justizvollzug ("Knast"). U. a. aus dem von Pelz vorstehend genannten Grund bin ich für die Beibehaltung des Lemmas. --Bubo 17:52, 24. Feb 2005 (CET)
Schreibt man Artikel über rechtliche Themen, muss man die korrekten in Gesetzen hierfür verwendeten Bezeichnungen verwenden. Hier geht es im Wesentlichen um die Vollstreckung von Geldforderungen durch die zuständigen öffentlichen Bediensteten, also muss man sehen, wie sie im Gesetz bezeichnet werden. Zu schauen, wie oft ein Begriff in Google vorkommt, ist demgegenüber kompletter Unsinn. Wer sagt denn, dass die Begriffe dort richtig verwendet werden? Oder wurde nachgesehen, in welcher Bedeutung "Vollzugsbeamter" in den 900 Fällen jeweils gebraucht wurde (zB Polizeivolzugsbeamter, Justizvollzugsbeamter, das hat doch mit dem hiesigen Thema nichts zu tun!). Im Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Bundes heißt es Vollziehungsbeamte, ebenso in dem obengenannten Landesgesetz. Nach dem bayerischen VwZVG (Art. 25) werden Geldforderungen des Staates in Anwendung der Abgabenordnung des Bundes vollstreckt, wo es in § 285 AO "Vollziehungsbeamte" heißt. Gleiche Bezeichnung in § 6 Abs. 3 Justizbeitreibungsordnung. Kleine Variante: Bayerische Gemeinden können wegen Geldforderungen die Pfändung beweglicher Sachen durch Gerichtsvollzieher vornehmen lassen oder durch eigene "Vollstreckungsbedienstete" (Art. 26 VwZVG). Das rechtfertigt keinen eigenen Artikel. Fazit: "Vollziehungsbeamte" lassen, solange nicht der Beweis erbracht wird, dass es in der Mehrzahl der Fälle tatsächlich und nicht nur in Google anders heißt. --wau > 19:04, 24. Feb 2005 (CET)
Es gibt sogar einen Verband der Vollziehungsbeamten: [1]. Damit dürfte dann der Begriff Vollzungskraft wirklich endgültig "gestorben" sein. --Pelz 22:29, 24. Feb 2005 (CET)


[Bearbeiten] Vollziehungsbeamte nicht nur in der Kommune

Mal eine neue Anregung zu diesem Artikel hier: Neben den Vollziehungsbeamten der Kommunen gibt es auch noch Vollziehungsbeamte der Justiz. In einigen Bundesländern sind diese Vollziehungsbeamten bereits abgeschafft worden, doch in NRW gibt es sie noch. Außerdem hat die Finanzverwaltung auch eigene Vollziehungsbeamte, ebenso der Zoll (so weit ich weiß, bin mir aber nicht ganz sicher, ob die nicht eventuell anders heißen). In der Justizverwaltung hat der Vollziehungsbeamte ähnliche Aufgaben wie der Gerichtsvollzieher, ABER der Gerichtsvollzieher hat eine zweijährige Ausbildung (mittlerer Dienst), der Vollziehungsbeamte kommt ursprünglich aus dem einfachen Justizdienst und absolviert einen einjährigen Aufstiegslehrgang. Danach übernimmt er die Tätigkeiten im Rahmen der Vollstreckung wie ein Gerichtsvollzieher, darf aber z. B. keine eidesstattliche Versicherung abnehmen. Die Vollziehungsbeamten der Kommunen sind hingegen gar nicht ausgebildet, weil der kommunale Vollziehungsbeamte kein regulärer Ausbildungsberuf ist. In der Regel erfolgt die Ausbildung über verschieden Fortbildungslehrgänge, die häufig von den Interessenverbänden angeboten werden. Die Vollziehungsbeamten der Finanzämter haben die Ausbildung für den mittleren Dienst in der Finanzverwaltung. Wie es beim Zoll aussieht, kann ich nicht sagen. Übrigens wird inzwischen die stikte Trennung von Außendienst (Vollziehungsbeamter) und Innendienst teilweise aufgeweicht. Zumindest NRW ist in diesem Punkt relativ fortschrittlich. In etlichen Kommunen gibt es diese strikte Trennung nicht mehr.

Gruß -Pe-sa 12:20, 18. Jul 2006 (CEST)

Da muss ich leider mal irgendwie widersprechen:
  1. ich meine (mit allem Vorbehalt denn Du solltest es besser Wissen) nennen sich die Leute des Finanzamtes Vollstreckungsbeamte
  2. werden diese Leute im Volksmund alle entweder Gerichtsvollzieher, Vollziehungs- oder Vollstreckungsbeamte genannt, auch dann, wenn sie nicht Beamte im rechtlichen Sinne sind und unabhängig davon, von welcher Behörde sie kommen.
  3. sind die kommunalen Vollziehungsbeamten sehrwohl ausgebildet und zwar zum Beamten des mittleren Dienstes oder zum Angestellten mit entsprechendem Lehrgang. (von Ausnahmen (Quereinsteiger z.B. vom Bundesgrenzschutz) mal abgesehen)
  4. die strikte Trennung zwischen Außen- und Innendienst ist IMHO ein rein organisatorische Maßnahme. Wer auch am Schreibtisch sitzt kann nicht beim Schuldner pfänden.

--Pelz 00:13, 19. Jul 2006 (CEST)

Also Pelz, ich hab da mal meine umfangreiche Gesetzessammlung bemüht, damit ich hier mal ein bißchen Aufklärungsarbeit leisten kann.

  • Zu Punkt 1: Es gibt da eine "Verordnung über die Vergütung für Beamte im Vollstreckungsdienst (VollstrVergV)". Nach dieser Verordnung gibt es Gerichtsvollzieher, Vollziehungsbeamte der Justiz, Vollziehungsbeamte der Finanzverwaltung und Vollziehungsbeamte der Gemeinden und Gemeindeverbände. Damit wäre quasi belegt, dass es Vollziehungsbeamte bei der Fianzverwaltung gibt.
  • Zu Punkt 2: Ich gebe dir Recht. Im Volksmund wird jeder "Geldeintreiber" im Außendienst als Gerichtsvollzieher bezeichnet. Aber wäre es nicht trotzdem sinnvoll eventuell kurz die Unterschiede anzureißen? Schließlich haben wir schon den Unterschied Vollziehungsbeamter/Gerichtsvollzieher gemacht. Es ist eben eine Frage, wie qualitativ hochwertig und trotz allem leicht verständlich man eine Enzyklopädie halten möchte. Als Neuling habe ich da keine Erfahrung und stelle das daher lieber erstmal zur Diskussion.
  • Zu Punkt 3: Da ich selbst u. a. in der Ausbildung tätig bin, weiß ich aus eigener Erfahrung, dass häufig in den Kommunen dienstunfähige Feuerwehrleute, Leute vom Bauhof mit dem sog. 5-Kg-Schein und Schwimmmeister als Vollziehungsbeamte eingesetzt werden. Diese Leute sind zwar hochmotiviert und melden sich gerne zur Fortbildung an, aber wie die ursprünglihe Berufsbezeichnung schon sagt, haben sie keine Verwaltungsausbildung. Die Interessenverbände kämpfen zzt. darum, einen Mindeststandard für die Ausbildung gesetzlich festzuschreiben. Es gibt aber auch viele Vollziehungsbeamte, die eine Verwaltungsausbildung haben, Nur sind die natürlich etwas teurer als die anderen und daher gibt es bei vielen Kommunen (wenn man Glück hat) eine gesunde Mischung.
Das die bei den Kommunen schon so tief gesunken sind, hätte ich nicht gedacht. --Pelz 22:46, 19. Jul 2006 (CEST)
  • Zu Punkt 4: Grundsätzlich wäre es eine rein organisatorische Maßnahme, aber in den Verwaltungsvorschriften von NRW zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz steht z. B. eindeutig drin, dass Außen- und Innendienst streng zu trennen sind. Das ist zugegebenermaßen veraltet und wird bei der nächsten Überarbeitung gestrichen. Viele Kommunen in NRW ignorieren diesen Satz zum Glück schon und lassen ihre Vollziehungsbeamten auch den Innendienst machen.

Gruß -Pe-sa 13:19, 19. Jul 2006 (CEST)

Mein Senf: Pe-sas Ausführungen ist nichts wesentliches hinzuzufügen. --Bubo 20:44, 22. Jul 2006 (CEST)

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