Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Verkehrskontrolle - Wikipedia

Verkehrskontrolle

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Eine Verkehrskontrolle in Brandenburg
vergrößern
Eine Verkehrskontrolle in Brandenburg

Eine Verkehrskontrolle kann durch Polizeivollzugsbeamte im öffentlichen Straßenverkehr jederzeit, überall und ereignisunabhängig bei jedweden Verkehrsteilnehmern durchgeführt werden.

In Deutschland ist die Grundlage hierfür § 36 Abs. 5 Strassenverkehrsordnung (StVO; kein Polizeirecht). Sie beinhaltet die Kontrolle des Fahrzeuges, der Verkehrstüchtigkeit und die Verkehrserhebungen. Das Zeichen zum Anhalten kann u.a. durch Ansprechen, Gestik, durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug (Anhaltesignalgeber), eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden.

Die Befolgung der Anordnung ist ein Sich-Stellen der Kontrolle durch Halten. Der Verkehrsteilnehmer muss auch eine angemessene Zeit warten, bis die Beamten die Verkehrskontrolle durchführen (Oberlandesgericht Köln, VRS 67, S. 293). Ein Nichtbeachten stellt in Deutschland eine Verkehrsordnungswidrigkeit dar.

Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) dürfen verdachtsunabhängige Verkehrskontrollen nur von Polizeivollzugsbeamten durchgeführt werden, die als solche erkennbar sind oder deren Fahrzeug als Polizeifahrzeug erkennbar ist. Dies gilt nicht bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Richtiges Verhalten bei einer Verkehrskontrolle

Die Innenministerkonferenz hat folgende Empfehlungen aufgestellt, um die Kontrolle zu vereinfachen:

Nach dem Anhalten sollte der Fahrzeugführer den Motor abstellen und die Hände am Lenkrad behalten; auch die Beifahrer sollten die Hände sichtbar halten, dies geschieht idealerweise durch Legen der Hände auf die Oberseite des Handschuhfaches. Bei Dunkelheit sollte außerdem die Innenbeleuchtung eingeschaltet werden, da so zum einen Missverständnisse, zum anderen aber auch Unannehmlichkeiten durch Blendung vermieden werden, da nach der entsprechenden Polizeidienstvorschrift bei Dunkelheit mit einer Taschenlampe in das Fahrzeug geleuchtet werden soll.

Hat der Polizeibeamte das Fahrzeug erreicht, Fenster öffnen und nach Aufforderung die Papiere aushändigen. Sind diese in einer Tasche oder im Handschuhfach, so sollte dies dem Polizeibeamten vor dem Griff zum Aufbewahrungsort mitgeteilt werden. Dann erst nach den Papieren greifen. Der Beamte kann auch die Tasche selbst öffnen. Es ist auch zulässig, dass der Polizeibeamte die Türen des Fahrzeuges aus Gründen der Eigensicherung öffnet. Der Eigensicherung dient auch das offene Zeigen der Hände durch die Fahrzeuginsassen. Diese Empfehlung wurde vor allem nach den Polizistenmorden bei Verkehrskontrollen abgegeben.

Eine Verkehrskontrolle kann die Überprüfung des Verkehrsteilnehmers und des von ihm geführten Fahrzeuges beinhalten:

[Bearbeiten] Prüfinhalte

[Bearbeiten] Fahrzeugführer

  • Fahrtüchtigkeit
körperliche Mängel (Krankheit, Behinderung, Übermüdung, Einfluss berauschender Mittel)
  • Berechtigungsscheine einschl. Auflagen und Beschränkungen
Führerschein*, Personenbeförderungsschein, Fahrlehrerschein, GGVSE-Schein
Schaublatt, Kontrollgerät u.a.

Es ist zulässig, wenn Beamte den Fahrzeugführer bei einer Kontrolle zum Aussteigen auffordern. Eine Weigerung kann 20 Euro kosten. Einen Alkoholtest kann man ablehnen, jedoch besteht dann für die Beamten die Möglichkeit, den Fahrzeugführer für eine Blutprobe in ein Krankenhaus/auf die Polizeidienststelle mitzunehmen.

[Bearbeiten] Fahrzeug

Ladungssicherung, zulässige Gesamtmasse, Anzahl der Passagiere u.a.
  • Ausrüstung
Feuerlöscher in KOM, Warndreieck, Verbandkasten, Bodenhindernisleuchte u.a.

Anwendbare Vorschriften sind z.B. die Straßenverkehrsordnung, die Fahrerlaubnisverordnung, das Pflichtversicherungsgesetz, die Abgabenordnung, die Straßenverkehrszulassungsordnung, die internationale Verordnung über KFZ, das Personenbeförderungsgesetz und die BOKraft.

Besonderheiten sind Kontrollen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr, die nicht zu den Verkehrskontrollen nach der StVO zählen. Diese Kontrollen dürfen z.B. auch andere Behörden durgeführt werden, v.a. das Bundesamt für Güterverkehr.

An eine Verkehrskontrolle können sich Maßnahmen des Polizeirechtes, des Ordnungswidrigkeitenrechtes und des Strafverfahrensrechtes anschließen (oder umgekehrt).

* Beim Nichtmitführen wird eine Kontrollaufforderung ausgestellt.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!

Static Wikipedia 2008 (no images)

aa - ab - af - ak - als - am - an - ang - ar - arc - as - ast - av - ay - az - ba - bar - bat_smg - bcl - be - be_x_old - bg - bh - bi - bm - bn - bo - bpy - br - bs - bug - bxr - ca - cbk_zam - cdo - ce - ceb - ch - cho - chr - chy - co - cr - crh - cs - csb - cu - cv - cy - da - de - diq - dsb - dv - dz - ee - el - eml - en - eo - es - et - eu - ext - fa - ff - fi - fiu_vro - fj - fo - fr - frp - fur - fy - ga - gan - gd - gl - glk - gn - got - gu - gv - ha - hak - haw - he - hi - hif - ho - hr - hsb - ht - hu - hy - hz - ia - id - ie - ig - ii - ik - ilo - io - is - it - iu - ja - jbo - jv - ka - kaa - kab - kg - ki - kj - kk - kl - km - kn - ko - kr - ks - ksh - ku - kv - kw - ky - la - lad - lb - lbe - lg - li - lij - lmo - ln - lo - lt - lv - map_bms - mdf - mg - mh - mi - mk - ml - mn - mo - mr - mt - mus - my - myv - mzn - na - nah - nap - nds - nds_nl - ne - new - ng - nl - nn - no - nov - nrm - nv - ny - oc - om - or - os - pa - pag - pam - pap - pdc - pi - pih - pl - pms - ps - pt - qu - quality - rm - rmy - rn - ro - roa_rup - roa_tara - ru - rw - sa - sah - sc - scn - sco - sd - se - sg - sh - si - simple - sk - sl - sm - sn - so - sr - srn - ss - st - stq - su - sv - sw - szl - ta - te - tet - tg - th - ti - tk - tl - tlh - tn - to - tpi - tr - ts - tt - tum - tw - ty - udm - ug - uk - ur - uz - ve - vec - vi - vls - vo - wa - war - wo - wuu - xal - xh - yi - yo - za - zea - zh - zh_classical - zh_min_nan - zh_yue - zu -