Privacy Policy Cookie Policy Terms and Conditions Diskussion:Vermögen (Wirtschaft) - Wikipedia

Diskussion:Vermögen (Wirtschaft)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das ist doch mindestens schon der zweite Stub! Alle anderen Versuche wurden schon gelöscht und dieser ist, finde ich, auch nicht besser. /jb 10:41, 19. Nov 2003 (CET)


Leider kenne ich die Gebräuche bei Wikipedia nicht genau. Gibt es sowas wie ein kontrolliertes Vokabular, also eine Menge von Begriffen, die nicht erklärt werden müssen, da davon ausgegangen werden kann, dass die auch verstanden werden? Oder gibt es irgendwo eine Negativliste von Begriffen, die nicht erklärt werden sollen? Ich sehe jedenfalls nichts falsches an den Erklärungen. Wenn der Beitrag gelöscht wird, sollten allerdings die 13 Verweise auch entfernt werden; da bereits 2 Erklärungen gelöscht wurden, schein keine Besserung in Sicht.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Aus der Wikipedia:Qualitätssicherung/5. November 2005

Entwender BKL oder ein richtiger Artikel, aber diese Stichwortliste ist nicht optimal :( --Flominator 12:03, 5. Nov 2005 (CET)

Für Betriebsvermögen und Reinvermögen gibt es eigene Lemmata, die anderen Begriffe bräuchten eigene Lemmata oder könnten auch teilweise in einem Lemma Vermögen (Wirtschaft) abgehandelt werden ( Vielleicht was fürs Portal:Wirtschaft?), danach könnte das Lemma Vermögen zur BKL umfunktioniert werden. --zerofoks 16:01, 5. Nov 2005 (CET)
könnte vielleicht - aber warum sollte es? --Raubfisch 12:49, 27. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] Vermögen als Fähigkeit

Es erscheint mir völlig unangemessen, unter der Überschrift "Vermögen als Fähigkeit" so prominent auf Gesellschaftsveränderung bezug zu nehmen. Wenn wir Vermögen hier nicht nur im materiellen Sinne verstehen wollen, dann sollte der Begriff "Vermögen als Fähigkeit" in einen weiteren Kontext gestellt werden. --Raubfisch 09:25, 27. Jan 2006 (CET)

ja bitte, schreib was dazu. bislang hat übrigens auch keiner rumgemeckert, dass vermögen hier sehr "prominent" unter volks- und betriebswirtschaftlichen aspekten betrachtet wurde. zudem: es steht ja wohl völlig ausser frage, dass unter vermögen auch fähigkeit verstanden wird. deine satzkonstruktion, die mit "wenn wir" anfängt, hättest du dir getrost sparen können. --Schwarze feder 10:59, 27. Jan 2006 (CET)
ich fand es nicht besonders nett, den überarbeitungshinweis in den neuen unterabschnitt zu kleben, nachdem ich in das gesamte lemma etwas mehr struktur gebracht habe. ich habe es wieder zurückgeklebt. --Schwarze feder 11:17, 27. Jan 2006 (CET)
Zum Thema prominentes Vermögen als Fähigkeit: Ich würde das Nicht zu laut sagen... *Lach*--Keigauna 11:27, 27. Jan 2006 (CET)
Schwarze Feder, die erste Assoziation zum Begriff "Vermögen" führt die meisten Menschen zum materiellen Bedeutungsinhalt des Wortes. Insofern verstehe ich nicht ganz, was Du sagen willst, wenn Du (ja wohl mit kritisierendem Unterton) auf mein „wenn wir“ Bezug nimmst. „Wenn wir“ impliziert ja doch gerade, daß auch dies eine Bedeutung ist, über die hier geschrieben werden kann. Wenn wir das hier jedoch tun, dann nicht im Sinne, daß es um Gesellschaftsveränderung geht! --Raubfisch 12:48, 27. Jan 2006 (CET)
hallo raubfisch. bitte rede doch mehr in der ich-form und nicht so viel für andere. --Schwarze feder 17:09, 27. Jan 2006 (CET)
Hey ich hoffe ihr nehmt mir das nicht zu übel...;-)))

[Bearbeiten] Quellensuche !

Mich irritierte beim Lesen dieser Satz: "Das Vermögen unterliegt nach herrschender Auffassung in der Staatsrechtslehre nicht dem grundrechtlichen Schutz aus Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsgarantie) und ist damit - zumindest aus verfassungsrechtlicher Hinsicht - auch nicht Bestandteil des Eigentums (vgl. BVerfGE 74, 129/148)." Ich habe den Verdacht, daß hier jemand Aussagen aus dem inhaltlichen Zusammenhang gerissen hat. Beim Googlen habe ich noch keine Lösung gefunden, aber immer wieder diesen Hinweis: "Bloße Umsatz- und Gewinnchancen, Hoffnungen, Erwartungen und Aussichten (vgl. BVerfGE 74, 129 <148>) sind vom Gewährleistungsgehalt des Art. 14 Abs. 1 GG nicht erfasst." Da sist natürlich eine ganz andere Aussage. Man bräuchte mal den Volltext.

Nun bin ich kein Jurist und kenne mich bei der Suche nach den Quellen zu Urteilen nicht so aus - habe auch nur begrenzt Zeit. Bevor der Punkt untergeht - könnte einer der Fachkundigen Mitnutzermal versuchen, die Quelle zu finden und die Richtigkeit dieser Interpretation dieses Urteils hinterfragen. Danke - Wikipedia kann nur als Gemeinschaftswerk funktionieren. --Raubfisch 09:42, 27. Jan 2006 (CET)

Ich habe mir das Verfassungsgerichtsurteil inzwischen besorgt und nachgelesen. In dem Urteil von 34 Seiten geht es eigentlich um die Frage, ob eine Zusage einer Versorgung durch eine betriebliche Unterstützungskasse auch dann noch gültig sei, wenn die rechtlich eigenständige Kasse zahlungsunfähig geworden ist - also, anders gefaßt, um die Frage, ob in diesem Fall der dahinter stehende Betrieb mit seinen Mitteln einspringen muß. Mit der Frage der Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 GG befassen sich nur wenige Zeilen.
Im Urteil steht zunächst, daß der Art. 14 Abs. 1 GG das Eigentum so schützt, wie es sich aus der Gesamtheit der verfassungsmäßigen Gesetze bürgerlichen und öffentlichen Rechts ergibt. (Also, daß Gesetze Inhalt und Schranken des Eigentums festlegen können.) Weiter heißt es dort: „Interessen, Chancen und Verdienstmöglichkeiten werden durch Art. 14 GG nicht geschützt. Die verfassungsrechtliche Gewährleistung besteht nur hinsichtlich der durch die Rechtsordnung anerkannten einzelnen Vermögensrechte. Das Vermögen selbst, das hier allein durch die gerichtliche Auferlegung einer Verbindlichkeit beeinträchtigt werden könnte, genießt diesen Schutz nicht.“
Ins Umgangsdeutsch übersetzt interpretiere ich diesen Satz so, daß das Verfassungsgericht die von einer Seite angeführte Argumentation, ein Rückgriff auf das Firmenvermögen zur Deckung der Verbindlichkeiten der Unterstützungskasse sei durch die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG ausgeschlossen, weil es sich um einen Eingriff in das durch das Eigentumsrecht geschützte Vermögen handeln würde, als unzulässig zurückweist, da nach Auffassung des Gerichts das Eigentum - und damit auch das Firmenvermögen - nur im Rahmen der bestehenden Gesetze geschützt sei. Dem (Firmen-)Vermögen durch begründeten Gerichtsbeschluß Verbindlichkeiten aufzuerlegen (die vorher bei der rechtlich selbstständigen aber mit der Firma verbundenen Unterstützungskasse lagen), sei kein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie.
Aus dieser Passage des Urteils den generellen Satz herzuleiten, daß das „Vermögen ... nach herrschender Auffassung in der Staatsrechtslehre nicht dem grundrechtlichen Schutz aus Art. 14 Abs. 1 GG (Eigentumsgarantie) (unterliegt) und ... damit - zumindest aus verfassungsrechtlicher Hinsicht - auch nicht Bestandteil des Eigentums (ist)“ halte ich für fehlerhaft. Hier wird aus einem Satz eines Urteils in einem speziellen Fall eine generelle Aussage hergeleitet, die so generell nicht tragfähig ist. --Raubfisch 15:40, 13. Mär 2006 (CET)

[Bearbeiten] Wie kann das gehen?

Vermögen ist in einigen Staaten (darunter den USA und Großbritannien) mit einer Vermögensteuer behaftet. In Deutschland wird Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben. Vermögensteuern dienen als Mittel für Sozialtransfer

Das Vermögen in den USA mit Vermögenssteuer behaftet ist, ist mir noch relativ klar. Dieser Satz ist einleuchtend. Das in Deutschland keine Vermögenssteuer mehr erhoben wird seit 1997 ist auch noch relativ einleuchtend. Aber was soll das?:
Vermögensteuern dienen als Mittel für Sozialtransfer

Wenn die Vermögenssteuer abgeschafft ist, wie ist es dann möglich,Speziell diese als Mittel für Sozialtransfer einzusetzen????? Ich glaube da läuft irgendein Hase extrem falsch herum oder verstehe ich diesen Text lediglich ganz falsch? sorry signatur vergessen und nachgeliefert...--Keigauna 10:39, 27. Jan 2006 (CET)*duck und renn*

Vermögenssteuern dienen doch als Mittel für Sozialtransfers. Man nimmt den reicheren Weg und gibt es den ärmeren. Das gilt überall dort, wo man diese Steuer dafür aufwendet. Allerdings sind Steuern ja zweckneutral, sodass die Aussage missverständlich wirkt. Stern 11:32, 27. Jan 2006 (CET)
Tschuldigung, aber wie kann gerade die Vermögenssteuer als Sozialtransfer dienen, wenn sie in Deutschland abgeschafft ist? Ich glaube ich muss doch besser wieder brüllen *roar* *g* *duck und renn*, anders scheint mich kein Mensch zu verstehen!!!--Keigauna 12:01, 27. Jan 2006 (CET)
Niemand behauptet im Artikel, sie diene in Deutschland dem Zweck des Sozialtransfers. Sie dient jedoch allgemein diesem Zweck, nur eben z. B. offenbar nicht in D. So verstehe ich den Text zumindest und sehe daher keinen Widerspruch. Stern 12:03, 27. Jan 2006 (CET)
Schön, daß nun endlich jemand aufschaltet und ich nicht der einzige bin, der sich an dem Text stört. Die Vermögenssteuer dient in den Ländern, in denen sie erhoben wird, wie alle anderen Steuern, der Finanzierung der öffentlichen Ausgaben (so ist jedenfalls meine Meinung). Es gibt allerdings Diskussionen darüber, daß die Besteuerung (und zwar nicht nur die Vermögenssteuer, sondern auch die Einkommenssteuer) auch anderen Zwecken dienlich sein könne - und hierbei wird natürlich auch der soziale Ausgleich erwähnt. Die sozialpolitische Auswirkung bestimmter Steuern kann evtl. unter dem Stichwort "Vermögenssteuer" erwähnt werden, gehört aber nicht unter das Stichwort Vermögen. Insofern sollte dieser Aspekt hier herausgenommen werden. Für mich klingt der bisherige Text so, als möchte jemand unter allen Umständen seine Botschaft los werden, nach der die Vermögensverteilung ungerecht sei und deshalb zu korrigiert werden müsse. --Raubfisch 12:36, 27. Jan 2006 (CET)
Ich habe ja auch nicht gemeint, dass sie in Deutschland dem Zweck des Sozialtransfers dient. Ich glaube, was ich mit meiner Aussage erreichen wollte war, dass die Sätze eigentlich andersherum gehören, dann könnte es u.U. so ankommen, wie es gemeint ist???? (vorsichtig ausgedrückt, was mir gerade im Moment aufgefallen ist), dann wäre die Diskussion darum nämlich eigentlich nur sinnlos und irgendjemand, meinetwegen auch ich, sollte einfach nur die Sätze vertauschen um es sinngemäss rüber zu bringen? --Keigauna 12:56, 27. Jan 2006 (CET)
Achso, jetzt sehe ich irgendwie erst das Problem. Hatte wohl etwas vorschnell geantwortet. Tschuldigung. Stern 15:10, 27. Jan 2006 (CET)
schon gut, hätte ja auch gleich drauf kommen können, dass es daran liegen könnte wie ichmich Ausdrücke...aber ich sehe es nicht ganz so ernst... Sorry, hatte mal wieder das letzte Wort...--Keigauna 18:38, 27. Jan 2006 (CET)

[Bearbeiten] Überarbeitungsbedarf?

Da ich keine weiteren Überarbeitungswünsche mehr feststelle, habe ich den Baustein entfernt. --Raubfisch 16:15, 8. Mai 2006 (CEST)

[Bearbeiten] bkl

ich habe vermögen in ein bkl umgewandelt. die sozialpsychologischen / sozailphilosophischen und die wirtschaftlichen bedeutungen haben sich zu weit auseinanderentwickelt, als dass es noch sinn hätte, ein gemeinsames lemma ausserhalb der bkl zu teilen. (siehe wunsch von zerofoks oben) -- schwarze feder 06:21, 3. Sep 2006 (CEST)

[Bearbeiten] Materiele Güter?

In der Fachsprache der Volkswirtschaftslehre steht Vermögen für die Gesamtheit materieller Güter im Eigentum eines Menschen oder einer Körperschaft: Vermögen hat, wer über Güter verfügt. Typische Arten von Vermögen im volkswirtschaftlichen Sinn sind zum Beispiel Bargeld, Immobilien, Aktien oder Patente.

Direkt in den ersten beiden Sätzen ein eindeutiger Widerspruch! Patente verbriefen ein Schutzrecht an einer Idee - sind also immaterielle Güter. SO viel Diskussion, und keinem fällt so ein Bock direkt am Anfang auf?

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