Unternehmensgesetzbuch
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
[Bearbeiten] Allgemeines
Mit 1. Jänner 2007 tritt das österreichische Handelsgesetzbuch (HGB) außer Kraft und wird durch das neue Unternehmensgesetzbuch (UGB) ersetzt (HaRÄG, BGBl I Nr 2005/120). Für die Situation in Deutschland und der Schweiz siehe Handelsrecht.
Im Unterschied zum HGB ist das UGB wieder mit dem ABGB und den österreichischen Rechtsgrundsätzen leichter vereinbar. Das deutsche HGB wurde beim "Anschluss" Österreichs anstelle des AHGBs gesetzt und wurde mit dem ABGB zur die Einführungsverordnung (EVHGB) mit dem ABGB kompatibel gemacht. Dabei wurde durch die EV das österreichische Recht im Geltungsbereich des Handlesrechts verdrängt und Grundsätze des BGBs angewandt.
Durch die Novellierung werden in Zukunft die grundsätzlichen sachenrechtlichen Regelungen wie auch Grundsätze des Schuldrechts wiederum im ABGB (wie etwa gutgläubiger Eigentumserwerb oder Schadenersatz) reintegriert sein.
[Bearbeiten] Gliederung
Das UGB ist in vier (wesentliche) Bücher gegliedert.
- Erstes Buch: Allgemeine Bestimmungen, Firmenbuch, Prokura etc.
- Zweites Buch: Die verschiedenen Gesellschaftsformen
- Drittes Buch: Rechnungslegung, Bilanzierung etc.
- Viertes Buch: Unternehmensbezogene Geschäfte (wie Spedition etc.)
[Bearbeiten] Links
Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen! |