Universitätsvertretung
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Die Universitätsvertretung der Studierenden ist das entscheidungsbefugte Kollegialorgan einer Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an einer Universität auf Universitätsebene, d.h. die österreichische Variante eines Studierendenparlaments. Die Universitätsvertretung wird alle zwei Jahre nach einem Listenwahlrecht von allen Studierenden der jeweiligen Universität gewählt.
Die 'Exekutive', d.h. die bzw. der Vorsitzende der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft sowie die Referentinnen und Referenten werden von den Mitgliedern der Universitätsvertretung gewählt. Dabei wird die bzw. der Vorsitzende aus dem Kreis der Mandatarinnen und Mandatare bestimmt und schlägt dann die Referentinnen und Referenten zur Wahl vor. Diese müssen selbst nicht Mitglieder der Universitätsvertretung sein. Die Universitätsvertretung erlässt auch (mit Zweidrittelmehrheit) die Satzung der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft.
Die Größe der Universitätsvertretung richtet sich nach der Anzahl der Wahlberechtigten:
Wahlberechtigte | Mandatarinnen und Mandatare |
---|---|
bis 7000 | 9 |
bis 10000 | 11 |
bis 14000 | 13 |
bis 18000 | 15 |
bis 23000 | 17 |
bis 29000 | 19 |
bis 35000 | 21 |
bis 45000 | 23 |
bis 60000 | 25 |
über 60000 | 27 |
[Bearbeiten] Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften an den Universitäten
- Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien
- Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Universität Salzburg
- Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft an der Universität Linz