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Termingeschäft

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Ein Termingeschäft, auch Festpreisgeschäft genannt, ist ein Vertrag, der erst nach dem Abschluss erfüllt wird. Üblicherweise spricht man ab einem Zeitraum von mehr als zwei Tagen von einem Termingeschäft. An der Börse kommen diese als Future bzw. Forward oder Option vor.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Konditionen

Im Zeitpunkt des Abschlusses werden lediglich die Konditionen festgelegt, die Zahlung und Lieferung erfolgt in der Zukunft.

In den Konditionen werden Festlegungen getroffen bezüglich der Art des Gutes, der Quantität oder Volumen sowie der Qualität (bspw. bei Erdöl). Der Lieferzeitpunkt sowie der Lieferort und der Terminpreis werden festgelegt.

[Bearbeiten] Arten von Termingeschäften

  • Das unbedingte Termingeschäft muss sowohl seitens des Käufers als auch des Verkäufers auf jeden Fall - also "unbedingt" - erfüllt werden. Durch die gleiche Verteilung von Rechten und Pflichten fließt bei Vertragsabschluss keine Prämie. Erst bei der Erfüllung des Geschäftes kommt es zu einem Barausgleich oder zu einer effektiven Lieferung. In der Regel wird hier zwischen den folgenden Arten unterschieden:
  • Beim bedingten Termingeschäft wird dem Käufer das Wahlrecht eingeräumt, auf der Grundlage vorher festgelegter Konditionen erst in der Zukunft zu entscheiden ("bedingt" durch bestimmte Marktwerte), ob er das zugrunde liegende Geschäft tatsächlich durchführen möchte. Bedingte Termingeschäfte nennt man auch Optionen. In der Regel wird zwischen Option und Optionsschein unterschieden. Die Form der Ausführung kann "amerikanisch" oder "europäisch" sein. Amerikanische Ausführung bedeutet, dass das zugrundeliegende Geschäft während der gesamten Laufzeit (freie Zeitpunktwahl) vom Käufer der Option oder des Optionsscheines getätigt werden kann. Bei der "europäischen Ausführung" darf nur zum Laufzeitende ausgeübt werden.

[Bearbeiten] Information bei Finanztermingeschäften

Bankkunden, die Termingeschäfte durchführen wollen, müssen von seiten ihrer Bank bzw. ihres Brokers über die entstehenden Risiken aufgeklärt werden und im Anschluss ein entsprechendes Formular unterschreiben. Denn Termingeschäfte gelten aufgrund ihrer Hebelwirkung als extrem riskante Geldanlagen, die im Erfolgsfall hohe Gewinnspannen ermöglichen, aber auch hohe Risiken bergen. Im Falle, daß eine solche Aufklärung unterlassen wird, macht sich die Bank bzw. der Broker gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig. Die entsprechende Norm findet sich in § 37d des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Termingeschäfte werden allerdings auch von Unternehmen eingesetzt, um dadurch ihre unternehmensspezifischen Risiken abzusichern. Sie sind daher für viele Unternehmen integraler Bestandteil des Risikomanagements.

[Bearbeiten] Betrugsgefahr

Besondere Vorsicht ist bei Warentermingeschäften geboten, die auf (unerlaubten) telefonischem Wege angebahnt werden. Zahlreiche „Warentermin-Broker“ die auf diesem Wege Ihre Kundschaft einwerben, gehören der Betrugsszene an – das einmal gezahlte Geld wird so lange in Optionen oder Futures „gedreht“ (round-turn commission), dass am Ende nur ein Minimalbetrag übrig bleibt.

Darüber hinaus verlangen die selbsternannten Broker in der Regel „Kommissionen“ zwischen 15 und 56 % des Anlagebetrages. Die Wahrscheinlichkeit, bei derartig hohen Kommissionen noch einen Gewinn machen zu können, liegt nahezu bei null.

[Bearbeiten] Arbitragefreie Terminpreise

Terminpreise lassen sich auf Grundlage von No-Arbitrage Argumenten berechnen. Termingeschäfte zeichnen sich durch ein zeitliches Auseinanderfallen von Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft aus.

Bei der Ermittlung fairer Preise für Terminkontrakte werden lagerfähige Güter von nichtlagerfähigen Gütern unterschieden. Bei nicht lagerfähigen Gütern gibt es keine einfache Theorie. Dies trifft auf Güter wie Weizen, der erst nach der Ernte lieferbar ist, Elektriztität und Wetter zu.

Lagerfähige Güter können danach unterschieden werden, ob sie einen laufenden Ertrag abwerfen oder nicht.

[Bearbeiten] ertragfreies lagerfähiges Gut

Die Idee der Arbitrage Pricing Theory bei Termingeschäften ist der Vergleich zwischen zwei Strategien:

  • Entweder man kauft das Underlying durch Kreditaufnahme zum heutigen Kassakurs und lagert es
  • Oder man vereinbart heute ein Termingeschäft.

Keine der beiden Strategien darf gegenüber der anderen vorteilhaft sein.

Das Termingeschäft hat bei Abschluss zwar keinen Wert, aber einen Preis. Dieser ist abhängig von den Haltekosten des Gutes. Die Haltungskosten ergeben sich aus dem Vergleich der beiden Strategien. Haltekosten können aus Zinskosten eines Kredites, oder auch aus Depot- und Lagerkosten bestehen.

f(0,T) = P_0 (1+rT)= P_0+P_0rT \

Dies entspricht Kassakurs + Haltekosten.

Ergebnis

Haltekosten sind stets positiv und das Underlying wirft keinen Ertrag ab. Es lohnt sich also nicht das Gut zu halten, somit ist der Terminpreis größer als der Kassakurs.

Obiger Formel lässt sich entnehmen, dass der Terminpreis steigt mit

  • längerer Terminfrist
  • höherem Zinsniveau
  • höherem absoluten Kassakurs
Basis=f(0,T)-K_0 \

Dies entspricht den Haltekosten abzüglich den Halteerträgen (hier: Null).

Die Differenz aus Terminpreis und Kassakurs heißt Basis.

[Bearbeiten] Ertragbringende lagerfähige Güter

Hier müssen Halteerträge berücksichtigt werden. Dies lässt sich anhand eines Termingeschäftes auf eine Anleihe zeigen.

[Bearbeiten] Siehe auch

Devisentermingeschäft

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