Taxistand
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Ein Taxistand (auch Taxenstand) ist eine spezielle Stellfläche, an der Taxen auf Fahrgäste warten. Taxenstände befinden sich in der Regel an Verknüpfungspunkten und anderen zentralen Punkten mit viel Publikumsverkehr, wie etwa Bahnhöfen, Flughäfen oder zentrumsnahen Punkten, zum Beispiel an Fußgängerzonen.
Taxenstände sind in Deutschland gekennzeichnet mit dem Verkehrszeichen Nr. 229 StVO Taxenstand (ein Vorschriftszeichen); für andere Verkehrsteilnehmer gilt hier ein absolutes Halteverbot. An genehmigten Stellen dürfen in bestimmten Zeiten Bedarfsstände eingenommen werden, die nicht gekennzeichnet sind.
An Taxenständen mit hohem Fahrgastwechsel sind in der Regel Nachrückstände eingerichtet. Ein Nachrückstand ist ein eine Wartefläche für Taxen, in der Regel in Sichtweite des eigentlichen Taxenstandes gelegen. Die Aufnahme von Fahrgästen ist hier nicht gestattet.
Taxen dürfen nicht ohne Auftrag an anderen Orten auf Kunden warten. Sie können aber an jedem Ort, an dem sie Kunden zufällig finden, diese aufnehmen – auch außerhalb des Pflichtfahrgebiets.
In Ausnahmefällen, wie etwa am Berliner Flughafen Tegel ist die Benutzung des Nachrückstandes wie des zugehörigen Taxenstandes kostenpflichtig.