Pflichtfahrgebiet
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Das Pflichtfahrgebiet in Bezug auf Personenbeförderung mit Taxis im Rahmen des ÖPNV entspricht dem Geltungsbereich der von der zuständigen konzessionserteilenden Kreis- bzw. Landesbehörde erlassenen Ausführungsregelung. Es definiert den örtlichen Bereich, in dem der Konzessionshalter Personenbeförderung zu den festgesetzten Entgelten (Tarifpflicht) auf Verlangen ausführen muss (Betriebspflicht)
(z.B. hat die 'Taxenordnung der Freien und Hansestadt Hamburg' Gültigkeit innerhalb der Stadt- bzw. Landesgrenzen).
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