Staatsrat (Irland)
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Der irische Staatsrat (engl.: Council of State; irisch:Comhairle Stáit) ist ein politisches Organ, das den irischen Präsidenten berät und durch die Verfassung von Irland geschaffen wurde. Der Staatsrat hat auch die theoretische Macht, die Aufgaben des Präsidenten übergangsweise zu übernehmen, falls diese nicht durch ihn oder die Vorsitzenden-Kommission ausgeführt werden können.
[Bearbeiten] Zusammensetzung
Der Staatsrat besteht aus einer Reihe von Regierungsbeamten, die von Amts wegen in diesem Rat sitzen, sowie aus einigen ehemaligen Amtsinhabern und bis zu sieben Personen, die vom President benannt wurden. Die Personen, die von Amts wegen im Staatsrat sitzen, sind der rechtliche Regierungsberater sowie jeweils zwei Personen aus jedem der drei Bereiche Legislative, Exekutive und Judikative.
Im Gegensatz zu den übrigen Aufgaben, die der Präsident in Abstimmung mit dem Kabinett entscheiden muss, obliegen die sieben Personen des Staatsrates alleine seiner Entscheidung. Diese sieben Personen bleiben im Staatsrat, bis der Nachfolger des Präsidenten sein Amt übernimmt.
[Bearbeiten] Aktuelle Liste der Staatsratsmitglieder (Stand: 2005)
Amt | Aktuelle Person(en) |
---|---|
"von Amts wegen" | |
Taoiseach (Exekutive) | Bertie Ahern |
Tánaiste (Exekutive) | Mary Harney |
Ceann Comhairle (Legislative) | Rory O'Hanlon |
Cathaoirleach (Legislative) | Rory Kiely |
Der Oberste Richter des Obersten Gerichtshofes (Judikative) | John L. Murray |
Präsident des höchsten Zivilgerichts (Judikative) | Joseph Finnegan |
rechtlicher Regierungsberater | Rory Brady |
"Ehemalige" | |
ehem. irische Präsidenten | Patrick Hillery und Mary Robinson |
ehem. Taoisigh und Präsidenten des Exekutivrates | Liam Cosgrave, Charles J. Haughey, Garret FitzGerald, Albert Reynolds und John Bruton |
ehem. Oberste Richter | Thomas A. Finlay and Ronan Keane |
Vom Präsidenten bestimmt | |
Harvey Bicker, Anastasia Crickley, Mary Davis, Martin Mansergh, Enda Marren, Denis Moloney und Daráine Mulvihill |
[Bearbeiten] Aufgaben
Der Präsident ist zwar nicht an die Vorschläge des Rates gebunden, muss aber dessen Rat einholen und jedes Staatsratsmitglied muss die Möglichkeit bekommen, angehört zu werden. Dieses Vorgehen ist Pflicht bei der Ausführung aller Ermessensentscheidungen des Präsidenten, ausgenommen der Ablehnung einer Auflösung des Dáil Éireann. Dies sind im einzelnen:
- Beauftragung einer Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit von Gesetzesvorschlägen durch das oberste Gericht
- Bestätigung eines Gesetzesentwurfs durch ein Volksbefragung
- Kürzung des Zeitrahmens zur Gesetzesbestätigung im Senat
- Einberufung eines Schlichtungsausschusses zur Entscheidung, ob ein Gesetzesentwurf Etat-Fragen beinhaltet.
- Eine Rede an die Regierung
- Eine Rede an die Nation