Sozialmedizin
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Aufgabe der Sozialmedizin besteht darin, auf Grund eingeholter und selbst erhobener medizinischer Befunde Aussagen über sozialrechtliche (insbesondere kostenrelevante) Aussagen zu treffen.
Dabei geht es insbesondere - aber nicht ausschließlich - um Aussagen zu Ausmaß und erwarteter Dauer von Arbeitsunfähigkeit, zeitlichen (z. B. nur 3 bis 6 Stunden pro Tag) und anderen (z. B. maximal 5 kg heben oder tragen, keine Tätigkeit in Zwangshaltungen wie Kauern usw.) Einschränkungen der Einsatzfähigkeit, Pflegebedürftigkeit (also ob es Pflegegeld gibt usw.) und Schwerbehinderung.
Sozialmedizin ist in den meisten Ärztekammern als Zusatzbezeichnung nur bei vorhandener Facharztbezeichnung möglich. Ärzte mit dieser Zusatzbezeichnung finden sich typischerweise beim MDK und beim Sozialmedizinischen Dienst der Bundesknappschaft, öfters auch in Rehabilitationseinrichtungen, denn Rehabilitationsmaßnahmen werden öfters anberaumt, wenn der Versicherte weiterhin Geldleistungen ersucht, aus medizinischer Sicht aber eine erfolgreiche Behandlung möglich ist, mit entsprechender Minderung oder Einstellung der Leistungen.
[Bearbeiten] Einordnung
Im Studium gehört sie mit zum ökologischen Stoffgebiet im klinischen Studienabschnitt. Zum ökologischen Stoffgebiet gehören:
- Arbeitsmedizin,
- Sozialmedizin,
- Hygiene,
- Medizinalstatistik und
- Rechtsmedizin.
[Bearbeiten] Begriffsabgrenzung
Abzugrenzen ist die Sozialmedizin von der Medizinischen Soziologie, welche medizinischen Handelns und Gesundheitsverhalten im gesellschaftlichen Zusammenhang betrachtet.