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Schwarz-Weiß-Rot

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Die Schwarz-Weiß-Rote Flagge
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Die Schwarz-Weiß-Rote Flagge

Die Farben schwarz-weiß-rot bildeten ab 1867 die Flagge des Norddeutschen Bundes und waren von 1871 bis 1922 sowie von 1933 bis 1945 die Reichsfarben des Deutschen Reiches. Von 1922 bis 1933 waren sie die dominierenden Farben in der Handelsflagge des Deutschen Reiches.

Die Farben dienten bereits in der Weimarer Republik und dienen auch in der Bundesrepublik Deutschland als Elemente zur Gestaltung von Identitätssymbolen, von Propaganda- und Werbematerial für monarchistische, rechtskonservative und rechtsrevolutionäre Politgruppierungen.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Entstehung und Geschichte

[Bearbeiten] Norddeutscher Bund

Unter Führung des preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck wurde nach dem Untergang des Deutschen Bundes 1866 aus 22 norddeutschen Territorien der Norddeutsche Bund gebildet, der die Ausgangsbasis zu Gründung eines kleindeutschen Reiches (ohne Österreich) führen sollte. Die Frage der Hoheitszeichen stellte sich zuerst bei den Schiffen, die das Königreich Preußen und die Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck in den Bund einbrachten. Damit sie international identifizierbar waren, benötigten sie farbige Flaggen.

Dr. Adolf Soetbeer, Sekretär des Handelskammer Hamburg, machte in einem Artikel, der am 22. September 1866 im Bremer Handelsblatt erschien, als erster den Vorschlag, die preußischen Farben Schwarz-Weiß mit den Hansefarben Weiß-Rot zu verbinden. Erste schriftliche Belege für Flaggenpläne Bismarcks kann man wenig später in den „Grundzügen“ zu einer Verfassung des Norddeutschen Bundes finden, in die er am 9. Dezember 1866 den Passus aufnahm:

Kauffahrteischiffe sämtlicher Bundesstaaten fuhren dieselbe Flagge: Schwarz-Weiß-Rot.

Diese Lösung befürwortete auch Marineoberbefehlshaber Prinz Adalbert von Preußen am 25. Dezember 1866 bei einem Vortrag vor König und Kronprinz. Die Verfassung des Bundes vom 22. Juni 1867 bestimmte dann auch im Artikel 55:

Die Flagge der Kriegs- und Handelsmarine ist schwarz-weiß-rot.

Die Kriegsflagge wurde danach abgeändert zur später so genannten Reichskriegsflagge, aber die Handelsflagge behielt das Trikolorenmuster.

Persönlich scheint Bismarck wenig Interesse an der Farbwahl gehabt zu haben. So ist ein Zitat von ihm aus dem Jahre 1871 überliefert, dass sein prinzipielles Desinteresse bekundet:

Sonst ist mir das Farbenspiel einerlei. Meinetwegen grün und gelb und Tanzvergnügen, oder auch die Fahne von Mecklenburg-Strelitz.

[Bearbeiten] Deutsches Reich

Flaggen der kaiserlichen Marine
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Flaggen der kaiserlichen Marine

Ohne viel Aufhebens wurden die Farben Schwarz-Weiß-Rot dann auch zu den Nationalfarben des 1871 gegründeten Kaiserreichs. Offiziell wurde das allerdings erst am 8. November 1892 im Paragraph 1 der Verordnung über die Führung der Reichsflagge festgelegt. Das an der Einigung Deutschlands nun nicht mehr teilhabende Österreich blieb bei den alten Kaiserfarben Schwarz und Gold.

In einer Zeit des in ganz Europa wachsenden Nationalismus standen nationale Symbole hoch im Kurs. Im Deutschen Kaiserreich als einem vergleichsweise jungen Nationalstaat mit politischen und wirtschaftlichen Erfolgen schlug die Begeisterung hoch. Schwarz-Weiß-Rot wurde zum Symbol des zunehmenden internationalen Einflusses in Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Zahlreiche Vereine in ganz Deutschland machten sich aus vaterländischer Begeisterung die Farben zu eigen. Beispiele sind die zahlreichen Veteranen- und Kriegervereine, die in Folge des siegreichen Frankreich-Feldzuges 1870/71 gebildet hatten. Auch die vaterländisch gesinnten Studenten wollten nicht beiseite stehen. Die zuerst als interkorporative Vereine gegründeten Vereine Deutscher Studenten (VDSt), zusammengefasst im Verband der Vereine Deutscher Studenten (VVDSt) wählten Schwarz-Weiß-Rot zu ihren Farben.

[Bearbeiten] Weimarer Republik

Nach Ausrufung der Republik in Deutschland und der Überwindung der bürgerkriegsähnlichen Auseinandersetzungen in den Jahren 1918 und 1919 wollte der neuentstandene demokratische Staat an die Freiheitsbewegungen der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts anknüpfen, ohne jedoch die starken reaktionären Kräfte vor den Kopf zu stoßen, die die Demokratie lieber gegen eine autoritäre Staatsform - Monarchie oder Diktatur - eintauschen wollten. Es wurde ein Kompromiss gefunden, der im Artikel 3 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 festgelegt wurde. Er besagte, dass die Reichsfarben und damit die Nationalflagge Schwarz-Rot-Gold seien. Der anschließende Satz lautete jedoch:

Die Handelsflagge ist Schwarz-Weiß-Rot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke.

Die Diskussion um die „wahren“ deutschen Reichsfarben war damit nicht ausgestanden. So konnte die Reichsregierung erst im Jahre 1922 durchsetzen, dass die vormalige kaiserliche Reichskriegsflagge auf den Schiffen der Reichsmarine nicht mehr verwendet wurde.

Viele antidemokratische und rechtsreaktionäre Parteien und Politgruppierungen hielten sich an die alten Farben, um ihrer Überzeugung Ausdruck zu verleihen. So schrieb auch Adolf Hitler im Sommer 1920 die verbindliche Fassung der Parteiflagge der NSDAP in den alten Reichsfarben vor: auf rotem Grund eine weiße Scheibe, darinnen ein schwarzes Hakenkreuz. Seine Erläuterung der Symbolik war:

Als nationale Sozialisten sehen wir in unserer Flagge unser Programm. Im Rot sehen wir den sozialen Gedanken der Bewegung, im Weiß den nationalistischen, im Hakenkreuz die Mission des Kampfes für den Sieg des arischen Menschen und zugleich mit ihm auch den Sieg des Gedankens der schaffenden Arbeit, die selbst ewig antisemitisch war und antisemitisch sein wird.

Rechtskonservative oder rechtsrevolutionäre Organisationen schufen sich ähnliche Identitätssymbole.

[Bearbeiten] Zeit des Nationalsozialismus

Symbol des Nationalsozialismus und Nationalflagge des Deutschen Reiches (1933/1934–1945)
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Symbol des Nationalsozialismus und Nationalflagge des Deutschen Reiches (1933/1934–1945)

Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten hatten die Befürworter der alten Farben wieder die Oberhand gewonnen. Bereits am 12. März 1933 erließ Reichspräsident Paul von Hindenburg einen „Erlaß über die vorläufige Regelung der Flaggenhissung“. Darin hieß es:

Am heutigen Tage, an dem in ganz Deutschland die alten schwarz-weiß-roten Fahnen zu Ehren unserer Gefallenen auf Halbmast wehen, bestimme ich, daß vom morgigen Tage bis zur endgültigen Regelung der Reichsfarben die schwarz-weiß-rote Fahne und die Hakenkreuzflagge gemeinsam zu hissen sind.

Nach dem Tod von Hindenburg vereinte Hitler 1934 die Ämter von Reichspräsident und Reichskanzler in seiner Person als „Führer und Reichskanzler“. Bald schien die Position der NSDAP so gefestigt, dass weitere Maßnahmen in Richtung Vereinigung von Partei und Staat ergriffen werden konnten. Im Zuge dieser Entwicklung wurde auch die Parteiflagge mit dem Hakenkreuz zur alleinigen Nationalflagge des Deutschen Reiches erhoben. Das Reichsflaggengesetz vom 15. September 1935 besagte:

Artikel 1
Die Reichsfarben sind Schwarz-Weiß-Rot.
Artikel 2
Reichs- und Nationalflagge ist die Hakenkreuzflagge. Sie ist zugleich Handelsflagge.

Diese nationalsozialistischen Hoheitssymbole wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs durch das erste Kontrollratsgesetz der alliierten Siegermächte vom 20. November 1945 offiziell aufgehoben.

[Bearbeiten] Nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches in Folge des verlorenen Zweiten Weltkriegs spielten die Farben Schwarz-Weiß-Rot als Hoheitszeichen der deutschen Staaten keine Rolle mehr.

Plakat der NPD zur Bundestagswahl 2005
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Plakat der NPD zur Bundestagswahl 2005

Einige politische Minderheitsgruppierungen verwendeten und verwenden die Farben jedoch noch heute, um damit Bezug auf frühere Zeiten deutscher Geschichte zu nehmen. So werden die Farben weiter als Gestaltungsmittel von Werbe- und Propagandamaterial für rechtsgerichtete Parteien eingesetzt. Vielfach werden die Farben Schwarz-Weiß-Rot dabei mit den Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold kombiniert. So enthält das Parteiemblem der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) alle vier Farben Schwarz, Rot, Weiß und Gold. Vielfach wird aber auch ausschließlich Schwarz-Weiß-Rot eingesetzt.

Auch heutige Gruppierungen von Monarchisten setzen die Farben als Rückgriff auf die Kaiserzeit ein, ohne damit undemokratische Ziele zu verfolgen. Sie verwahren sich und die schwarz-weiß-rote Flagge gegen jede Unterstellung rechtsradikaler Ideologien und streben eine moderne freiheitlich-demokratische Monarchie in Deutschland nach dem Muster der Niederlande oder der skandinavischen Königreiche an. Sie verurteilen die Verwendung der „kaiserlichen Farben“ durch Rechtsradikale als schweren Missbrauch und sind daher darum bemüht, über die ihrer Überzeugung nach wahre Bedeutung der Flagge grundlegend aufzuklären.

[Bearbeiten] Ausgangsfarben

[Bearbeiten] Schwarz-Weiß

Die Farben Schwarz-Weiß haben eine enge Beziehung zur Geschichte Preußens. So trugen schon die Ritter des Deutschen Ordens einen weißen Schild mit einem schwarzen Kreuz. Der bedeutende Hochmeister des Deutschen Ordens Hermann von Salza erhielt vom Kaiser Friedrich II. anlässlich seiner Ernennung zum Reichsfürsten in der Goldenen Bulle von Rimini den schwarzen Reichsadler als Gnadenzeichen verliehen, den dieser daraufhin in einem weißen Schild führte. Daraus sollte dann das preußische Adlerwappen werden. Die später als Herrscher in Brandenburg und Preußen auftretende Familie der Hohenzollern hatte als Familienwappen einen Schild „von weiß und schwarz geviert“.

Ich bin ein Preuße, kennt ihr meine Farben?
Die Fahne schwebt mir weiß und schwarz voran!
Daß für die Freiheit meine Väter starben,
Das deuten, merkt es, meine Farben an.
...
Preußenlied, Text: Bernhard Thiersch, 1830

[Bearbeiten] Weiß-Rot

Die Farben Weiß-Rot sind beliebte heraldische Farben in Norddeutschland und in den angrenzenden Ländern. Besonders in den Wappen der Hansestädte sind sie sehr weit verbreitet. So in den Wappen von Hamburg, Bremen, Lübeck, Rostock, Greifswald, Braunschweig, Halberstadt etc. (Siehe auch: Hanseflaggen)

Auch das in Norddeutschland mit bedeutender Symbolik versehene Sachsenross besteht aus einem weißen Pferd in einem roten Schild. Ebenso werden das Holsteiner Nesselblatt und das Wappen von Brandenburg von Rot und Weiß dominiert.

Die Farben werden auch in der Flagge Englands, in der Flagge Dänemarks, dem Danebrog, und im Wappen und in der Flagge Polens verwendet, also den Norddeutschland unmittelbar benachbarten Ländern.

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Siehe auch

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